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{{Importartikel}}
{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem elektronischen Handel im Allgemeinen. Für die wertpapierwirtschaftliche Bedeutung siehe [[Computerbörse]].}}

{{Redundanztext|[[Benutzer:Avron|Avron]] 08:27, 27. Jun. 2007 (CEST)|Juni 2010|Elektronischer Handel|Virtueller Marktplatz}}
[[Datei:E-Business.svg|miniatur|Teilbereiche des E-Business]]

'''Elektronischer Handel''', auch '''Internethandel''' oder '''Online-Handel''', ist der Einkaufsvorgang via [[Datenfernübertragung]] innerhalb der [[Distributionspolitik]] des [[Marketing]]s bzw. des [[Handelsmarketing]]s. Hierbei wird über das [[Internet]] eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen und unter Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst der elektronische Handel jede Art von geschäftlicher [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktion]], bei der ''Internet-Anbieter'' – auch solche, die keine Handelsunternehmen sind – und Internet-Nachfr(contracted; show full)rgleichbar sind. Teilweise gehen vom elektronischen Handel zusätzliche Wettbewerbsimpulse sowohl im Parallelprozess als auch im Austauschprozess aus. Auch bildet das Internet eine vorzügliche Plattform für Gruppenkonzepte und Netzwerkstrategien von Handelskooperationen und damit Chancen für [[Kleine und mittlere Unternehmen|Klein- und Mittelunternehmen]] (KMU) zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit im Wettbewerb.

=== Ökonomie der Aufmerksamkeit ===
Prof. Franck-Oberasbach geht in seinem Buch ''
[[Ökonomie der Aufmerksamkeit]]'' davon aus, dass Aufmerksamkeit in der Gesellschaft einen zunehmend erhöhten Wert bekommt. Für Werbung muss heutzutage jeder Konzern enorme Mengen Ressourcen aufwenden, da Produkte über den Bekanntheitsgrad, Marke und Image verkauft werden.
Firmen im [[E-Business]] haben zwar einerseits kostengünstige Möglichkeiten mit dem Kunden in Kontakt zu treten, leiden aber andererseits daran, dass sie in der Informationsflut des WWW untergehen.
(contracted; show full)** C2B: [[Consumer-To-Business]], Verbraucher an Unternehmen
**: bsp. entgeltliche oder sachwerte Teilnahme an Informationserhebungen zu Marketingzwecken
** C2A: [[Consumer-To-Administration]], Verbraucher an Regierung
**: Elektronisch gestützte Lohn- und Einkommen-Steuererklärung [[ELSTER]]

* Business ([[Unternehmen]],[[Unternehmer]])
** B2C: [[Business-To-Consumer]], Unternehmen an Verbraucher
**: Dienstleistungsangebote der Unternehmen an Verbraucher
 (bsp. My-Hammer.de), ,Online-Versandhandel (bsp. [[Amazon.com|Amazon]])
** B2B: [[Business-to-Business]], Unternehmen an Unternehmen
**: Handel zwischen Unternehmen und Lieferanten zum Beispiel (bsp. [[IBX (Unternehmen)|IBX]])
** B2A: [[Business-To-Administration]], Unternehmen an öffentliche Verwaltung
**: Steuererklärungen, Datenverarbeitung im öffentlichen Auftrag, elektronische Bewerbung um öffentliche Aufträge (bsp. www.vergabeplattform.berlin.de) 
** B2E: [[Business-To-Employee]], Unternehmen an Mitarbeiter
(contracted; show full) soll möglichst nah an die Realität geführt werden. Hierzu finden häufig auch [[Animation]]en (teilweise auch vertont) Anwendung sowie Konfigurationsprogramme, mit denen das Produkt in Farbe, Ausstattung und [[Design]] oft an die individuellen Vorstellungen des Kunden angepasst werden kann. Der Hersteller bzw. Anbieter gewinnt auf diese Weise zusätzlich wertvolle Informationen über [[Präferenz|Kundenpräferenzen]].

Besonders bekannte Formen des Internethandels sind Buch- und Musik[[Versandhandel|versand]] 
undsowie Internet[[auktion]]en. Im Zuge des Internetbooms gegen Ende des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops immer mehr an Bedeutung. Internethändler haben den Vorteil, dass sie keinen physischen [[Stationärer Handel|Verkaufsraum]] brauchen, dieser steht [[virtuell]] als [[Website]] zur Verfügung. Auch brauchen Onlineshops häufig keinen oder nur wenig Lagerraum, da sie eine Lieferung oft direkt vom Erzeuger veranlassen ([[Drop Shipping]]) bzw. die Waren je nach Bedarf bestellen können. Die eingesparten Festkosten lassen sich dann an den Verbraucher weitergeben. Sogar Internetbuchhändler, die in Deutschland der [[Buchpreisbindung]] unterliegen, welche [[Rabatt]]aktionen verbietet, haben den Vorteil durch die Übernahme der [[Versandkosten]] dem [[Kunde]]n bei gleichem Preis den Gang zum [[Buchladen]] zu ersparen. Hier spricht man vom klassischen [[Versandhandel]]. Bei digitalen Produkten wie Musikdateien, Software oder Onlinebüchern kann der Kunde nach dem Kauf das Produkt direkt herunterladen. Der physische Versand entfällt in dem Fall und der Kunde kann seinen Einkauf sofort nutzen.

Eine weitere Form des Onlineshops ist das sog. [[Liveshopping]], bei dem meist nur ein Produkt am Tag angeboten wird. Zudem gewinnt das Einkaufen über Social-Media-Plattformen wie Facebook immer mehr an Bedeutung ([[Social Commerce]]).

=== Gebrauchstauglichkeit ===
Da im Internet kein persönlicher Verkauf stattfindet, muss die [[visuelle Kommunikation]] des Internetshops vielfältige Anforderungen an den [[Dialog]] zwischen Anbieter und Kunde erfüllen. Große Anbieter beobachten Testkunden in speziellen Labors zur Prüfung der [[Gebrauchstauglichkeit (Produkt)|Gebrauchstauglichkeit]] (''usability'') bei ihren Online-(Test-)Einkäufen. Die Erkenntnisse über Augenbewegungen auf dem Bildschirm ([[Eye tracking|Eye tracking-Verfahren]]), Schrift- und Bilderkennung sowie Verweildauer in einzelnen Bereichen der Internetseite sollen hierbei Aufschluss über mögliche Verbesserungen bei der Benutzerführung und [[Motivation]] des Kunden geben. Ebenso geben Befragungen der Testpersonen Aufschluss über notwendige Änderungen.

=== Shop-ArchitekturSystem ===
Ein ''Shopsystem'' ist die Softwaregrundlage von Onlineshops.

Das Shopsystem kann sowohl Datenbank-basiert und dynamisch als [[Webanwendung]] auf einem [[Webserver]] installiert werden als auch durch statische HTML-Seiten. Derzeit gibt es zirka 200 Shopsoftwareanbieter allein in Deutschland. Dabei unterscheiden sich die Anbieter in der Ausrichtung ihres Angebotes in der Orientierung auf unterschiedliche Zielgruppen. Es gibt [[Software]] zum kleinen Preis für den Massenmarkt und Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, Software individuell gezielt den Anforderungen entsprechend zu erstellen bzw. optimieren.

Seit 1995 bis heute entwickelte sich eine große Bandbreite unterschiedlicher Shop-Systeme. Der Funktionsumfang hat über die Jahre hinweg drastisch zugenommen und sich aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsanforderungen stark verändert.

==== Evolution von Web-Shop Software-Systemen ====
Im Folgenden werden die Funktionsseitige Entwicklung und Evolutionsstufen von Standard-Web-Shop Software-Systemen aufgeführt:

Die ersten Shop-Systeme zwischen 1995 und 2000 versuchten das traditionelle Warenhaus nachzubilden und beschäftigten sich primär mit der reinen Präsentation von Produkten und der Kaufabwicklung. Diese werden als ''Storefront System'' bezeichnet. Bis 2001 wurden die Shop-Systeme um erste Verwaltungsfunktionalitäten ergänzt; wie der Verwaltung von Bestellungen (''Ordermanagement Features''). Bis 2006 stiegen die Anforderungen an die Verwaltungsfunktionalitäten des Shop-Systems. So wurden u.a. Funktionalitäten wie Produktdatenbanken, Content-Management (CMS), Kundenregistrierung und -verwaltung selbstverständlicher Bestandteil der Standard Shop-Systeme (''Administration Features''). Bis 2009 sind neben den reinen Anforderungen an die adminsistrativen Prozesse aus Sicht des Shop-Betreibers die Anforderungen der Kunden stärker in den Vordergrund getreten. So haben sich Funktionalitäten rund um die Kundenkontoverwaltung sowie u.a. die Verwaltung persönlicher Wunschzettel und Hilfefunktionen weiter entwickelt. Hierdurch sind auch die Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit stark gestiegen (''Customer Features / Security''). Die aktuelle Entwicklung von Shop-Systemen seit 2010 bezieht den Kunden/Nutzer noch stärker ein, so drängen Funktionalitäten rund um das Thema ''Web 2.0'' (z.B. Kundenbewertungen, persönliche Empfehlungen und Social Media) in den Standard.<ref>[http://benthamscience.com/open/toisj/articles/V005/8TOISJ.pdf ''MF Treutner, H Ostermann'']. Evolution of Standard Web Shop Software Systems: A Review and Analysis of Literature and Market Surveys. Abgerufen am 14. September 2011.</ref>

==== Shop-Architektur ====
Die meisten E-Shop-Systeme besitzen folgende grundlegende Softwarekomponenten:

* Shop-Datenbank mit Produktinformation
* Administrationsdatenbank
* Präsentationssystem
* [[Recommendation Engine]]
* Payment Gateway (Abwicklung des Bezahlvorgangs)
* weitere Funktionalitäten (Werkzeuge)
(contracted; show full)

* Die vollständige Firmenadresse des Anbieters mit Kontaktmöglichkeit muss angegeben sein
* Ein Gütesiegel sollte vorhanden sein – drei Gütesiegel (Deutschland) haben sich etabliert: [[EHI Retail Institute|EHI]], [[Trusted Shops]], [[TÜV Saarland]], wobei eines der genannten genügt
* Verschlüsselte Verbindungen bei der Kontodaten-Übermittlung sind am ''<nowiki>https://</nowiki>'' in der Adresszeile und einem Schloss-Symbol im Browser ersichtlich.


Zudem bietet Stiftung Warentest die Möglichkeit des SSL-Checks<ref>[http://www.test.de/themen/computer-telefon/ssl_check SSL-Check]</ref> an, um die jeweilige Website auf ihre Sicherheit bei der Datenübermittlung hin zu überprüfen.

== Rechtliche Bestimmungen ==
=== Deutsche Bestimmungen ===
In den ''§{{§|312b|BGB|dejure}}&nbsp;ff. [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]'' (früher: [[FernAbsG]]) finden sich besondere Bestimmungen zu den sogenannten [[Fernabsatzvertrag|Fernabsatzverträgen]]. Unter anderem werden Fernabsatzverträge definiert, Ausnahmen vom [[Fernabsatzrecht]] angegeben und eine umfassende Informationspflicht für den Händler festgelegt. Der Verbraucher hat nun ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Bei online geschlossenen Verträgen ist oft nicht klar ersichtlich, welches Recht anzuwenden ist. Bei einem elektronisch geschlossenen [[Kaufvertrag]] könnten zum Beispiel das Recht des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, das des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat oder das des Landes, in dem sich der Server befindet, in Frage kommen. Das Recht des E-Business ist ein sogenanntes ''Querschnittsrecht''. Die Rechtsunsicherheit bedeutet jedoch keineswegs, dass im Bereich des E-Business eine rechtsfreie Zone herrscht. Viel mehr finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) (in Deutschland zum Beispiel geregelt im [[EGBGB]]) Anwendung.

In der Bundesrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum E-Commerce in das [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im [[Telemediengesetz]] (TMG) geregelt.

=== Österreichische Bestimmungen ===
Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das ''[[E-Commerce-Gesetz]]'' (ECG), das ''Fernabsatzgesetz'', das ''Signaturgesetz'', das ''Zugangskontrollgesetz'' sowie das ''E-Geld-Gesetz'', wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des [[Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|ABGB]] und des [[Unternehmensgesetzbuch|UGB]], soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.

=== Grenzüberschreitende Aspekte ===
Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten Verbraucher wurden mit der EG-e-commerce-Richtlinie ({{EG-RL|2000|31}}) für Europa rechtliche Grundlagen und Mindeststandards vereinbart. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie wurden in jedem Mitgliedstaat zwei Arten von E-Commerce-Verbindungsstellen eingerichtet, um das Wachstum des elektronischen Marktplatzes zu fördern und rechtliche Schwierigkeiten auszuräumen. Eine Verbindungsstelle soll Ansprechpartner für die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten sein, während die andere Verbindungsstelle damit beauftragt ist, Verbrauchern und Unternehmern Informationen zum [[Internetrecht]] bereitzustellen und Adressen von Beschwerde- und Schlichtungsstellen zu nennen.

Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 [[Internationales_Privatrecht_(Europäische_Union)|Rom-I-VO]] (ehemals Artikel 3 [[EVÜ]] bzw. in Deutschland Artikel 27ff [[EGBGB]]). Eine Ausnahme hiervon stellen unter anderem Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss zum Beispiel ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 6 Rom-I-VO (ehemals Artikel 5 [[EVÜ]] bzw. Artikel 29 [[EGBGB]]).

Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25 unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten. Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit seine Rechtsprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.

Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge. Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Ein weiterer Aspekt ist das ausnutzen von Wechselkursvorteilen, zum Beispiel ist es durch die Dollarabwertung zurzeit möglich, beim [[USA Shopping]] von der Dollarabwertung zu profitieren. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmte rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotenzial bietet. Ein einheitliches europäisches Recht, das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt, wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen. Für den Betreiber eines elektronischen Handelsplatzes ergeben sich aus §§ 8-10 TMG die Pflicht zur Prüfung, (soweit zumutbar) zur Vorsorge gegen Rechtsverletzungen durch die Nutzer, und gegebenenfalls zur Sperrung oder Löschung von Inhalten. Dies gilt auch dann, wenn (eventuell mobile) Software-Agenten teilnehmen.<ref>Vgl. Rotraud Gitter: ''Softwareagenten im elektronischen Geschäftsverkehr'', in: Der Elektronische Rechtsverkehr, Band 19, hrsg. von Alexander Roßnagel, Nomos, Baden-Baden 2007, S. 274-281. ISBN 978-3-8329-3242-8.</ref>

=== Österreichische Bestimmungen ===
Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das ''[[E-Commerce-Gesetz]]'' (ECG), das ''Fernabsatzgesetz'', das ''Signaturgesetz'', das ''Zugangskontrollgesetz'' sowie das ''E-Geld-Gesetz'', wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des [[Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|ABGB]] und des [[Unternehmensgesetzbuch|UGB]], soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.

=== Europäische Bestimmungen ===
Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten Verbraucher wurden mit den europäischen Verbraucher-Richtlinien für Europa am 23. Juni 2011 die rechtliche Grundlagen und Mindeststandards erneuert. Die alte Richtlinie vom 17. Juli 2000 kann hier angesehen werden {{EG-RL|2000|31}} die aus dem Jahre 2011 [http://www.evz.de/UNIQ131194241227213/doc2239A.html hier]. Im Zuge der Umsetzung der älteren Richtlinie vom 17. Juli 2000 wurden in jedem Mitgliedstaat zwei Arten von E-Commerce-Verbindungsstellen eingerichtet, um das Wachstum des elektronischen Marktplatzes zu fördern und rechtliche Schwierigkeiten auszuräumen. Eine Verbindungsstelle soll Ansprechpartner für die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten sein, während die andere Verbindungsstelle damit beauftragt ist, Verbrauchern und Unternehmern Informationen zum [[Internetrecht]] bereitzustellen und Adressen von Beschwerde- und Schlichtungsstellen zu nennen.

Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 [[Internationales_Privatrecht_(Europäische_Union)|Rom-I-VO]] (ehemals Artikel 3 [[EVÜ]] bzw. in Deutschland Artikel 27ff [[EGBGB]]). Eine Ausnahme hiervon stellen unter anderem Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss zum Beispiel ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 6 Rom-I-VO (ehemals Artikel 5 [[EVÜ]] bzw. Artikel 29 [[EGBGB]]).

Mit den neuen Richtlinien vom 23. Juni 2011 wurde den Verbrauchern und den Händlern eine "Vollharmonisierung" zugesagt<ref>Vgl. Preis.de News Blog: ''Neue EU-Richtlinie beim Online-Handel'', vom 7. Juli 2011; Online Verfügbar unter: [http://www.preis.de/news/2011/07/neue-eu-richtlinie-beim-online-handel/].</ref>, da sich bisher beim Online-Shopping die EU-Länder noch deutlich unterscheiden. Denn bisher galt es als sehr kompliziertes Recht des Käuferlandes mit einzubeziehen, da der Händler sich erst in der EU mit 27 unterschiedlichen Rechtsprechungen auseinandersetzen müsste, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Der europäische E-Commerce wird vereinheitlicht<ref>Vgl. Preis.de News Blog: ''Neue EU-Richtlinie beim Online-Handel'', vom 7. Juli 2011; Online Verfügbar unter: [http://www.preis.de/news/2011/07/neue-eu-richtlinie-beim-online-handel/].</ref>, sodass die Rechtsprechungen der einzelnen Länder nicht mehr unterschiedlich sind oder gar Händler bestimmter Nationen übervorteilt werden.

=== Außereuropäische Bestimmungen ===
Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Ein weiterer Aspekt ist das ausnutzen von Wechselkursvorteilen, zum Beispiel ist es durch die Dollarabwertung zurzeit möglich, beim [[USA Shopping]] von der Dollarabwertung zu profitieren. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende Elektronische Handel zwar durch bestimmte rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotenzial bietet. Ein einheitliches europäisches Recht, das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt, wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.

== Allgemeine Entwicklung in Deutschland==
Parallel zur wachsenden Verbreitung des Internets hat auch der elektronische Handel einen deutlichen Aufschwung erfahren. Im Jahr 2001 kauften laut [[Institut für Demoskopie Allensbach | Allensbacher]] Computer- und Technik-Analyse hochgerechnet rund 13 Millionen Deutsche Produkte oder Dienstleistungen über das Internet.<ref name="statista">[http://de.statista.com/statistik/daten/studie/71413/umfrage/anzahl-der-online-kaeufer-in-deutschland/ Online-Käufer 2001 bis 2009 ], IfD Allensbach aufbereitet von Statista.</ref> 2010 lag die Zahl der Online-Käufer nach Angaben der [[Gesellschaft für Konsumforschung]] (GfK) bei 34,1 Millionen. Für 2011 prognostiziert die GfK 38,1 Millionen Online-Käufer.<ref name="gfk">[http://www.enigma-gfk.de/download/oss-2011-info-bezug.pdf Online-Käufer 2006 bis 2011], Online Shopping Survey 2011.</ref> Gleichzeitig sind auch die Umsätze im [[E-Commerce]] in den letzten zehn Jahren deutlich angewachsen. Nach Zahlen des [[Handelsverband Deutschland - Der Einzelhandel| Handelsverbands Deutschland]] (HDE) belief sich der E-Commerce-Umsatz im Jahr 2000 auf 2,5 Milliarden Euro. 2010 erwirtschaftete der Handel im [[Internet]] bereits 23,7 Milliarden Euro. Für 2011 rechnet der Verband mit einem Online-Umsatz von 26,1 Milliarden Euro.<ref name="HDE">[http://www.einzelhandel.de/pb/site/hde/node/1331127/Lde/index.html Online-Umsatz 1999 bis 2011], Handelsverband Deutschland (HDE).</ref>

== Das Online-Kaufverhalten ==
Die folgenden Daten beziehen sich auf die Ergebnisse zweier Studien, der Studie ''Sicherheit im Online-Handel 2006'' von eBay/TNS sowie der ''eCommerce 2004'' im Auftrag der Postbank und des Europressedienstes. Grundsätzlich ergaben diese Studien, dass Männer im Internet häufiger einkaufen als Frauen. Hinzu kommt, dass bekannte Online-Shops bevorzugt werden und die Nutzung von Preisvergleichsportalen wie pricerunner.de, idealo.de oder (contracted; show full)

Bislang unterrepräsentiert sind im Online-Handel erklärungsintensive oder stark emotionalisierende Warengruppen wie Bekleidung, Schmuck, Möbel oder Haushaltswaren, die zum Beispiel im Teleshopping gut funktionieren.

== Technische E-Business-Standards ==
; [[ebXML]]
: [[
Extensible Markup Language|XML]] für elektronische Geschäftsprozesse
; [[XBRL]]
: XML für das [[Rechnungswesen]]
; [[BMEcat]]
: XML für den Austausch von Katalogdaten/Preisinformationen…
; [[OpenTRANS]]
: XML für den Austausch von Auftragsdaten…
; [[ETIM]]
: Warengruppensystem der Elektroindustrie
; [[ECl@ss]]
: Warengruppensystem des Maschinenbaus
; [[UNSPSC]]
: Branchenübergreifendes Warengruppensystem der United Nations
; [[proficl@ss]]
: Branchenübergreifendes Warengruppen- und Warenmerkmalssystem
; [[shopinfo.xml]]
: Bereitstellung von Shop- und Produktdaten
; [[XETRA]]
: Plattform der [[Deutsche Börse|Deutschen Börse AG]] für den elektronischen Wertpapierhandel.

== Siehe auch ==
* [[Virtueller Marktplatz]]
* [[Elektronisches Geld]]
* [[E-Appointment]]
* [[Social Commerce]]
* [[eTourismus]]
* [[Katalogmanagement]]
* [[Medienrecht]]
* [[Online-Supermarkt]]
* [[Mobile  -Commerce]]
* [[C-Commerce]]
* [[Elektronische Beschaffung]]
* [[Freie und Open Source E-Commerce-Plattform]]

== Einzelnachweise ==
<references />

== Literatur ==
* {{Literatur | Autor=Andreas Duscha und Kai Hudetz | Titel=Internet im Handel 2006 – Status quo und Entwicklungen |Herausgeber= Institut für Handelsforschung | Jahr=2006 | ISBN=978-3-935546-03-4 }}
* {{Literatur | Autor=Angeli Susanne und Wolfgang Kundler | Titel=Der Online Shop – Handbuch für Existenzgründer | Verlag=Markt + Technik | Jahr=200911 | ISBN=978-3-8272-4477-2 690-5}}
* {{Literatur | Autor=Daniel Amor | Titel=Dynamic Commerce – Online-Auktionen – handeln mit Waren und Dienstleistungen in der Neuen Wirtschaft | Verlag=Galileo Press | Jahr=2002 | ISBN=978-3-934358-64-5 }}
* {{Literatur | Autor=Peter Ludwig | Titel=Vertrauen beim Online-Shopping | Verlag=Dustri | Jahr=2005 | ISBN=978-3-89967-230-5 }}
* {{Literatur | Autor=Katja Richter, Holger Nohr | Titel=Elektronische Marktplätze. Potenziale, Funktionen und Auswahlstrategien. | Verlag=Shaker Verlag GmbH | Jahr=2002 | ISBN=978-3-8265-9890-6 }}
* {{Literatur | Autor=Knut Hildebrand | Titel=[http://hmd.dpunkt.de/215/ Electronic Business] | Verlag=Dpunkt Verlag | Jahr=2000 | ISBN=978-3-932588-80-8 }}
* {{Literatur | Autor=Michael Clasen | Titel=Erfolgsfaktoren digitaler Marktplätze in der Agrar- und Ernährungsindustrie | Verlag=Gabler | Jahr=2005 | ISBN=978-3-8350-0029-2 | Ort=Wiesbaden }}
* {{Literatur | Autor=Frank Migalk | Titel=Elektronische H@ndelsplattformen (Handelsplattformen). Möglichkeiten für den Mittelstand | Verlag=Loeper Literaturverlag | Jahr=2005 | ISBN=978-3-86059-661-6 | Ort=Karlsruhe }}
* Bernd Schauer: ''[http://www.lawvision.at/unternehmen/management/ E-Commerce in der Europäischen Union]''. Schriftenreihe des Ludwig Boltzmann-Institutes für Europarecht, Band 3, Verlag Manz, Wien 1999
* {{Literatur|Autor=Marco Henseler|Titel=Wettbewerb elektronischer Business-to-Business Marktplätze. Entwicklungen und dominante Strukturen|Verlag=Verlag Dr. Kovac|Ort=Hamburg|Jahr=2009|ISBN=978-3-8300-4531-1}}

<pre>
== Weblinks ==
* [http://www.ebusiness-watch.org e-Business W@tch: Marktbeobachtungsinitiative der Europäischen Kommission zum Thema e-Business-Aktivitäten] (englisch)
* [http://www.ecommerce-leitfaden.de Umfangreicher Leitfaden und weitere Informationen für Online-Händler, unterstützt vom BMBF, dem BDOA und zahlreichen IHK]
* [https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/476856/publicationFile/31477/5_EShop_pdf.pdf Leitfaden Internetvertriebsplattform (E-Government-Handbuch vom BSI Deutschland) (PDF)] (353&nbsp;kB)
* [http://billigundgunstigkleidungonlinekaufen.com/ Billig und Günstig Kleidung]
* [https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/476842/publicationFile/28321/4_Zahlv_pdf.pdf Sichere Zahlungsverfahren für E-Government (E-Government-Handbuch vom BSI Deutschland) (PDF)] (1,12&nbsp;MB)
* [http://www.iwiki.de/wiki/index.php/Kategorie:Hauptseminar_E-Commerce Sammlung tiefer gehender E-Commerce Themen der FH Würzburg]
* [http://www.ecc-handel.de E-Commerce Center Handel am Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln]
* [http://www.ebusiness-studium.de E-Business-Studium an der Universität zu Cottbus]
* [http://www.goldmedia.com/presse/pressemeldungen/info/browse/3/article/ecommercetv.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=303&cHash=1ae1f15039/ eCommerceTV: Marktpotenziale für die Integration von Bewegtbild auf Online-Handelsplattformen, Goldmedia 2008, Studie]
* [http://wallaby.de/news/buch/kostenloser-ebook-download-f%C3%BCr-shopbetreiber-p2636.html Der Online Shop - Handbuch für Existenzgründer] - Gratis Download (1. Auflage, ET 06/2006, 733 Seiten, 11 MB, gezipptes PDF)
* Ergänzung zu Abschnitt 6 – Onlineshop: [http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/vertrag-im-onlineshop.php Wie kommt ein Vertrag im Onlineshop zustande?]
* [http://www.bvoh.de Bundesverband Onlinehandel e.V.] Zusammenschluß kleiner und mittlerer Onlinehändler

{{Rechtshinweis}}
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[[Kategorie:Handel]]
[[Kategorie:Distributionspolitik]]
[[Kategorie:E-Business]]
[[Kategorie:Internet]]
[[Kategorie:Internetrecht]]
[[Kategorie:Telekommunikation]]
[[Kategorie:Telematik]]
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[[Kategorie:Marktpsychologie]]

[[ar:تجارة إلكترونية]]
[[az:Elektron ticarət]]
[[bg:Електронна търговия]]
[[cs:E-komerce]]
[[da:E-handellektronické obchodování]]
[[da:E-handel]]
[[el:Ηλεκτρονικό εμπόριο]]
[[en:Electronic commerce]]
[[es:Comercio electrónico]]
[[et:E-kaubandus]]
[[eu:Merkataritza elektroniko]]
[[fa:تجارت الکترونیک]]
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[[he:מסחר אלקטרוני]]
[[hr:E-trgovina]]
[[hu:E-kereskedelem]]
[[id:Perdagangan elektronik]]
[[it:Commercio elettronico]]
[[ja:電子商取引]]
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[[ko:전자 상업]]
[[lb:E-Commerce]]
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[[mr:इलेक्ट्रॉनिक वाणिज्य]]
[[ms:Perdagangan elektronik]]
[[nl:Electronic commerce]]
[[pl:Handel elektroniczny]]
[[pt:Comércio eletrônico]]
[[ro:Comerț electronic]]
[[ru:Электронная коммерция]]
[[simple:Electronic commerce]]
[[sk:E-commerce]]
[[sl:Elektronsko poslovanje]]
[[sq:Biznesi elektronik]]
[[sv:E-handel]]
[[ta:இலத்திரனியல் வர்த்தகம்]]
[[th:การพาณิชย์อิเล็กทรอนิกส์]]
[[tr:Elektronik ticaret]]
[[uk:Електронна комерція]]
[[uz:Elektron tijorat]]
[[vi:Thương mại điện tử]]
[[zh:电子商务]]
[[zh-yue:網上買賣]]

</pre>