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{{Begriffsklärungshinweis}}
Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis - offen darliegend'') ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]], das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes (contracted; show full)

Im 14. Jahrhundert war die gewerbliche Tätigkeit in England gegenüber dem Kontinent noch im Rückstand. Die englischen Könige begannen damit, fremde Fachleute nach England zu rufen und ihnen ''[[Schutzbrief (Diplomatie)|Schutzbriefe]]'' zu erteilen.

Erste Ansätze zum Erfindungsschutz finden sich im böhmischen und sächsischen Bergrecht. Im [[Wirtschaftsgeschichte 
der Republik Venedigs|Venedig]] des Jahres [[1469]] gab es ein Privileg für die Einführung des [[Buchdruck]]s. <ref>Wolfgang-Pfaller.de: [http://www.wolfgang-pfaller.de/berg.htm Liste der Privilegien]</ref>
Dieser Schilderung zufolge stammt der Wortstamm „erfinden“ von „fündig werden“ aus dem Bergbau.

=== Geschichte der Patentgesetze ===
(contracted; show full)[[simple:Patent]]
[[sk:Patent]]
[[sl:Patent]]
[[sv:Patent]]
[[th:สิทธิบัตร]]
[[tr:Patent]]
[[uk:Патент]]
[[zh:专利]]