Difference between revisions 112170674 and 112170676 on dewiki{{Begriffsklärungshinweis}} Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis - '' – „offen darliegend''“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]], das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden. == Geschichte == === '''Der Ursprung des Wortes Patent''' === (contracted; show full) Dieser Schilderung zufolge stammt der Wortstamm „erfinden“ von „fündig werden“ aus dem Bergbau. === Geschichte der Patentgesetze === Vorläufer der uns bekannten Patentgesetze sind erstmals bei Athenäus dem Älteren erwähnt: Um 720 v. Chr. gründeten die Griechen am Golf von Tarent in Süditalien die Kolonie Sybaris. Aufgrund ihrer günstigen Lage wurde Sybaris schnell reich und die Sybariten wurden Liebhaber edler Speisen und anderer Gaumenfreuden. Athenäus berichtet: "„Wenn einer der Köche ein neues, köstliches Gericht erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen, sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit die anderen sich anstrengten und wetteifernd sich in solchen Erfindungen zu übertreffen suchten. …"[…]“ In dieser Schilderung finden sich bereits viele Aspekte moderner Patentgesetzgebung: *Verbietungsrecht durch den Erfinder *Voraussetzung der Neuheit und gewerblichen Anwendbarkeit für die Erfindung *wirtschaftlicher Anreiz als Motivation *örtliche Beschränkung auf das Hoheitsgebiet von Sybaris (contracted; show full)aaten geschickt werden, sofern man kein Verfahren auf Zwangslizenzierung einleitet. Myriad hat zudem einen sehr hohen [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] für diese Tests angesetzt, die zuvor bereits viele Labore preisgünstiger durchgeführt haben. Außerdem gelang es Myriad durch diese Patenterteilungen, dass alle zukünftigen Entdeckungen zum entsprechenden Gen auf 20 Jahre unter ihrem Monopol stehen. Eine ähnlich umstrittene Situation, in der der [[Sinn]] und der [[Ausgleich]] angezweifelt wird, gibt es heute bei "„computerimplementierten Erfindungen"“, in der allgemeinen Öffentlichkeit: „[[Softwarepatent]]en“. == Einführung == Patente sollen für [[Erfindung]]en erteilt werden, die ''neu'' sind, auf einer ''erfinderischen Tätigkeit'' beruhen und ''gewerblich anwendbar'' sind. (contracted; show full) Im Gegenzug zur staatlichen Einräumung eines zeitlich befristeten Monopols muss der Erfinder seine Erfindung (also z. B. eine Vorrichtung oder ein Verfahren) in einer [[Patentschrift]] offenlegen (daher der Name „Patent“ von [[Latein|lat.]] ''patens'' -– „offen, frei, unversperrt“), also jedermann zugänglich machen. Die Offenlegung durch das [[Patentamt]] erfolgt spätestens 18 Monate nach der Anmeldung durch die Veröffentlichung der Patentanmeldung als Offenlegungsschrift, jedoch nicht, wenn die Anmeldung vorher zurückgenommen wird. <ref>[http://www.ipwiki.de/patentrecht:veroeffentlichung_der_anmeldung vgl. die Ausführungen zur Veröffentlichung bei www.ipwiki.de]</ref> Dem Anmelder steht es frei, eine vorzeitige Offenlegung zu beantragen. (contracted; show full)vor dem Anmeldetag sind [[neuheitsschädlich]]. Veröffentlichungen des Erfinders innerhalb von 6 Monaten vor der Anmeldung zum Gebrauchsmuster durch ihn oder seinen Rechtsvorgänger sind bei der Beurteilung der Neuheit unbeachtlich (sog. Neuheitsschonfrist<ref>[http://www.ipwiki.de/gebrauchsmusterrecht:neuheitsschonfrist vgl. die Ausführungen zur Neuheitsschonfrist bei www.ipwiki.de]</ref>). Die Ansprüche an die Erfindungshöhe sind grundsätzlich geringer als bei einem Patent. Jedoch wird seit BGH - -Beschluss vom 20. Juni 2006 - (Az: X ZB 27/0 (– „Demonstrationsschrank“) ein erfinderischer Schritt gefordert, der dem des erfinderischen Schritts beim Patent gleicht. Somit bestehen nahezu die gleichen Voraussetzungen. Ungeachtet dessen bleiben die weiteren Unterschiede zum Patent (z. B. geringere Eintragungskosten). (contracted; show full)oder bei Beanspruchung einer [[Priorität]], insbesondere der Unionspriorität nach der [[Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums]] (PVÜ), vor dem Prioritätstag der [[Öffentlichkeit]] durch [[Schriftliche Überlieferung|schriftliche]] oder [[mündliche Überlieferung]] oder auf irgendeine andere Weise zugänglich war. Dazu zählen auch Veröffentlichungen des Erfinders selbst: Hat er seine Erfindung bereits öffentlich, etwa auf einer Ausstellung präsentiert, so kann dies für sie bereits "„neuheitsschädlich"“ sein. Im deutschen und im europäischen Patentsystem kann jedoch eine [[Ausstellungspriorität]] geltend gemacht werden, wenn die Offenbarung seitens des Erfinders auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen (Weltausstellungen und internationale Fachausstellungen) stattfindet, oder eine Neuheitsschonfrist, wenn die Offenbarung eine Verletzung einer Geheimhaltungsabrede darstellt, wie sie etwa b(contracted; show full) Um Doppelpatentierungen zu verhindern, werden zur Neuheitsprüfung auch früher eingereichte Patentanmeldungen innerhalb des selben Patentsystems herangezogen, auch wenn diese zum Anmeldetag noch nicht offengelegt waren (so genannte ältere, nachveröffentlichte Anmeldungen). Dadurch bildet die früher eingereichte Anmeldung neuheitsschädlichen Stand der Technik gegenüber der jüngeren Anmeldung(''first to file'' -, siehe [[Patent#Der Weg zum Patent|oben]]). Wird also zum Beispiel eine Anmeldung am 8. Januar 2002 eingereicht und für die selbe Erfindung am 9. Januar 2002 eine weitere, dann kann für die spätere Anmeldung mangels [[Neuheit]] kein Patent erteilt werden. Sollte die Anmeldung jedoch in verschiedenen Ländern, d. h. in verschiedenen Patentsystemen erfolgen, so können beide Patente in ihrem jeweiligen Geltungsbereich auch nebeneinander existieren. Bei zwei am gleichen Tag eingereichten Anmeldungen für dieselbe Erfindung erhalten im Erteilungsfall beide ein Patent. Die Uhrzeit der Einreichung ist nicht erheblich. === Erfinderische Tätigkeit (Erfindungshöhe) === Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für "„den durchschnittlichen [[Fachmann]], der den gesamten Stand der Technik kennt"“ (eine Rechtsfiktion, keine reale Person), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 Satz 1 PatG<ref>[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__4.html §4 PatG bei juris.de]</ref>, Art. 56 Satz 1 EPÜ<ref>[http://www3.european-patent-office.org/legal/epc/d/ar56.html#A56 Art. 56 EPÜ (EPA-Website)]</ref>). Das heißt, es fehlt an [[Erfindungshöhe]], wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese [[Lösung (Proble(contracted; show full) Für Erfindungen, die für ein Patent nicht die erforderliche Erfindungshöhe aufweisen, bestand früher die Möglichkeit, über eine nationale [[Gebrauchsmuster]]anmeldung Schutz zu erlangen, weil das Gebrauchsmuster eine niedrigere Erfindungshöhe (erfinderischer Schritt) erforderte. Dies ist seit dem BGH-Beschluss vom 20. Juni 2006 - (Az: X ZB 27/05 (– „Demonstrationsschrank“) wohl nicht mehr der Fall. Vielmehr erfordert das Gebrauchsmuster nun praktisch ebenfalls einen erfinderischen Schritt im Sinne des Patentgesetzes (strenggenommen nur ein Indiz für die Eintragungsfähigkeit, wie dieses Indiz jedoch widerlegt werden könnte, ist bisher unbekannt). === Gewerbliche Anwendbarkeit === (contracted; show full) Für die ''Nichtigerklärung'' eines wirksam erteilten Patents ist eine [[Nichtigkeitsklage|Klage vor dem Bundespatentgericht]] gegen den Patentinhaber notwendig. Als Nichtigkeitsgründe können gleichfalls die in § 21 PatG genannten Gründe angeführt werden, wobei hier zusätzlich die ''unzulässige Erweiterung'' gegen das ursprünglich erteilte Patent vorgebracht werden kann (§ 22 PatG). Auch die Nichtigkeitsklage gegen das europäische Patent wird -– allerdings nur, soweit dessen Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland betroffen ist -– vor dem Bundespatentgericht erhoben. Die in Art. II § 6 des [[Gesetz über internationale Patentübereinkommen|Gesetzes über internationale Patentübereinkommen]] geregelten Nichtigkeitsgründe für das europäische Patent entsprechen fast vollständig denen für das deutsche Patent. Die Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren wird nach mündlicher Verhandlung gefällt und endet durch Urteil (§ 84 PatG). Über die Kosten des Verfahrens wird im Urteil entschieden, wobei im Grundsatz die Vorschriften der ZPO anzuwenden s(contracted; show full)indungen hervorgerufenen Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt übertroffen werde. Oder, wie eine [[Enquete-Kommission]] des Bundestages diese Interpretation des sog. Informationsdilemmas beschreibt: Gewerblicher Rechtsschutz verringere den „social welfare loss due to underproduction“ unter Inkaufnahme eines „social welfare loss due to underutilization.“ <ref>[http://dip.bundestag.de/btd/13/081/1308110.asc Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft -– Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft zum Thema Neue Medien und Urheberrecht]</ref> # Die Umgehungstheorie behauptet, dass ein Patent als künstliche Hürde dazu anrege, neue, noch nicht patentierte Lösungen zu entwickeln. Z. B. wenn der Ottomotor patentiert ist, werde nun verstärkt im Bereich des Wankelmotors geforscht. === Negative Patenttheorien === (contracted; show full) # Mittlerweile sind weltweit so viele Patente gültig, dass es selbst für große Unternehmen praktisch unmöglich geworden ist, sicher festzustellen, ob ein neu entwickeltes Produkt nicht doch von fremden Patenten berührt wird. Große Unternehmen mit eigener juristischer Abteilung können solche Produkte dann auf den Markt bringen, da ihre eigenen Patent-Portfolios als Gegengewicht genutzt werden können: "„Greifst du mich hier nicht an, greife ich dich dort nicht an"“. Für kleine Unternehmen ist das planmäßige Auftauchen eines sogenannten U-Boot-Patents meist der Untergang. Gerne wird für solche strategisch verdeckte Patente auch der Name "„Tretminen-Patent"“ verwendet. # Zunehmend werden von den Patentämtern triviale Ideen patentiert. Absichtlich kompliziert und weitläufig verfasst, erwecken solche Patentschriften den Eindruck der Innovation, dienen aber hauptsächlich als "„Sperrpatente"“, um es Konkurrenten möglichst schwer zu machen, in einem Bereich überhaupt noch Fuß zu fassen. Da die Patentämter selbst an den bewilligten Patenten verdienen, ist ihnen nicht an der Ablehnung von Trivial-Patenten gelegen. # Ideen werden zum Patentieren von den meist organisierten Antragstellern in immer kleinere Häppchen zerlegt. Die einzelnen Patente haben dadurch eine immer geringere Schöpfungshöhe und es fällt wegen der Streuung nicht mehr so ins Gewicht, wenn mal ein Patent abgelehnt wird. Fatale Folge für die Mitbewerber: Durch die oftmals geringe Erfindungshöhe aber breite Abdeckung werden weite Teile der normalen technischen Bewegungsfreiheit eingeschränkt. # Durch die Inflation der Patente steigt die Gefahr eines Patent-Missbrauchs. Inzwischen gibt es Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Patente aufzukaufen und Unternehmen zu verklagen, die angeblich die Rechte dieser Patente verletzen. Die Rechtsstreits sind undurchsichtig -– an ihrem Ende zahlt der Verklagte oft eine Strafe in Millionenhöhe. Spektakuläres Beispiel ist die Klage des Patenteverwerters IP-Com gegen den Handy-Hersteller Nokia. IP-Com fordert 12 Milliarden Euro für Patentverletzungen. <ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,532915,00.html Finanzhaie zerfressen das Patentrecht (spiegel.de)]</ref> (contracted; show full) == Literatur == * Heinrich Hubmann, Horst Götting, Hans Forkel: ''Gewerblicher Rechtsschutz''. 7. Auflage. C. H. Beck, 2002, ISBN 3-406-49124-3 * Volker Ilzhöfer: ''Patent-, Marken- und Urheberrecht''. 5. Auflage. Vahlen, 2002, ISBN 3-8006-2851-1 * Rudolf Kraßer: ''Patentrecht -– Ein Lehr- und Handbuch''. C.H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-38455-2 * Christian Osterrieth: ''Patentrecht''. 3. Auflage. C. H. Beck, 2007, ISBN 3-406-51883-4 * Fritz Machlup: ''[http://www.sffo.de/sffo/machlup1.html Die wirtschaftlichen Grundlagen des Patentrechts]'', 1961 '''Geschichte''' (contracted; show full) * [http://ep.espacenet.com/?locale=de_EP Esp@cenet, Online Datenbank des Europäisches Patentamts] * [http://www.google.de/patents Google Patentsuchmaschine beta] * [http://depatisnet.dpma.de/ DEPATISnet, Online Datenbank des Deutschen Patentamts] * [http://www.uspto.gov/index.html Patentamt der USA] * [http://www.uspto.gov/patft/index.html Online Datenbank des Patentamtes der USA] * [http://www.patentamt.at/ Österreichisches Patentamt] * [http://www.ige.ch Institut für Geistiges Eigentum] -– Patentamt für die Schweiz und Liechtenstein * [http://www.bielefeld.ihk.de/538.html "„Schutz vor Produktpiraterie mit Patenten und Marken"“ – Unterlagen zu einer Informationsveranstaltung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld] * [http://www.patent-net.de/ Portal für Patentinhaber] * [http://www.sales4ipcentury.com/ IPCentury] computergestützte Patentanalyse * [http://www.ipnewsflash.com/ IP Newsflash] Portal mit guter Patentfamilierecherche und Klassenmonitor * [http://www.patentportal.eu/ Portal zum Gewerblichen Rechtsschutz] '''Geschichte''' * [http://www.wolfgang-pfaller.de Patentgeschichte] == Anmerkungen == <div class="references-small"> <references /></div> {{Rechtshinweis}} [[Kategorie:Patentrecht]] [[Kategorie:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht]] {{Link FA|af}} [[af:Patent]] [[ar:براءة اختراع]] [[bar:Patent]] [[bg:Патент]] [[ca:Patent]] [[cs:Patent]] [[da:Patent]] [[el:Ευρεσιτεχνία]] [[en:Patent]] [[eo:Patento]] [[es:Patente]] [[et:Patent]] [[fa:حق امتیاز]] [[fi:Patentti]] [[fr:Brevet]] [[fy:Oktroai]] [[gl:Patente]] [[he:פטנט]] [[hr:Patent]] [[hu:Találmány]] [[id:Paten]] [[it:Brevetto]] [[ja:特許]] [[ka:პატენტი]] [[lt:Patentas]] [[nl:Octrooi]] [[no:Patent]] [[pl:Patent]] [[pt:Patente]] [[ru:Патент]] [[simple:Patent]] [[sk:Patent]] [[sl:Patent]] [[sv:Patent]] [[th:สิทธิบัตร]] [[tr:Patent]] [[uk:Патент]] [[zh:专利]] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikipedia.org/w/index.php?diff=prev&oldid=112170676.
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