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{{Begriffsklärungshinweis}}
Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis'' – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]], das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschützte(contracted; show full)r Patentierbarkeit einer Erfindung oder zu Weiterentwicklungs- und Umgehungszwecken. Trotz Versuchsanordnung weiterhin verboten ist jedoch die routinemäßige Benutzung von geschützten Laborgeräten bei Versuchen, die sich auf andere Gegenstände beziehen. Weitere Ausnahmen von der Schutzwirkung sind die [[Vorbenutzung]] und die unmittelbare Einzelzubereitung eines Medikamentes durch einen [[Apotheker]] aufgrund ärztlicher Verordnung.

Gewohnheitsrechtlich anerkannt ist daneben der Grundsatz der ''[[
Patenterschöpfung|Erschöpfung]]'', demzufolge die Erfindung verkörpernde Gegenstände nicht mehr vom Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers erfasst werden, sobald sie durch den Patentinhaber selbst oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind.

(contracted; show full)[[simple:Patent]]
[[sk:Patent]]
[[sl:Patent]]
[[sv:Patent]]
[[th:สิทธิบัตร]]
[[tr:Patent]]
[[uk:Патент]]
[[zh:专利]]