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{{Begriffsklärungshinweis}}
Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis'' – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]], das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschützte(contracted; show full)ntstreitsachen jedoch nur bei einem technisch einfachen Sachverhalt und klaren Verletzungsformen eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg. Oft werden einstweilige Verfügung in Patentsachen deswegen zurückgewiesen, weil nach Ansicht des Gerichts der technische Sacherverhalt sich für ein Verfügungsverfahren nicht eignet. Wie in allen Fällen der einstweiligen Verfügung, kann diese ohne [[rechtliches Gehör]] für den Antragsgegner erlassen werden. In diesem Fall kann der Antragsgegner durch den [[Widerspruch
 (Recht)|Widerspruch]] die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erreichen, in der über die Rechtsmäßigkeit der einstweiligen Verfügung zu entscheiden ist. Erweist sich der Antrag nachträglich als unbegründet, hat der Antragsteller dem Antragsgegner gem. § 945 [[Zivilprozessordnung]] <ref>[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__945.html §945 ZPO bei juris.de]</ref> allen Schaden unabhängig von seinem [[Verschulden]] zu ersetzen.

(contracted; show full)[[simple:Patent]]
[[sk:Patent]]
[[sl:Patent]]
[[sv:Patent]]
[[th:สิทธิบัตร]]
[[tr:Patent]]
[[uk:Патент]]
[[zh:专利]]