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{{Begriffsklärungshinweis}}
Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis'' – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]], das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d. h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschützte(contracted; show full)

Im Rahmen der normativen Gestaltungsfrage des Patentrechtes ist die häufig im juristischen Bereich verwendete Eigentumstheorie/naturrechtliche Argumentation aus ökonomischer Sicht unzulässig, da sich mit ihr keine rationale ökonomische Abgrenzung vornehmen lässt (i.S
. eines Trade-offs von Vorteilen und Nachteilen).

=== Geschäftsgeheimnis ===

Neben der Patentierung einer Erfindung gibt es auch die Möglichkeit, diese
Erfindung geheim zu halten ([[Geschäftsgeheimnis]]). Dies ist nur möglich, wenn
die Erfindung nicht in einem [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]] erkennbar ist oder durch Zerlegen bzw.
Analyse zulässig, wenn das Geschäftsgeheimnis (selbst in kleiner Auflage) irgendwo auf der Welt vorher veröffentlicht wurde.
(contracted; show full)[[simple:Patent]]
[[sk:Patent]]
[[sl:Patent]]
[[sv:Patent]]
[[th:สิทธิบัตร]]
[[tr:Patent]]
[[uk:Патент]]
[[zh:专利]]