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{{Begriffsklärungshinweis}}
Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis'' – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.

== Geschichte ==
=== '''Der Ursprung des Wortes Patent''' ===
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Die [[Vorsatz|vorsätzliche]] Patentverletzung gemäß § 142 Abs. 1 PatG<ref>[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__142.html §142 PatG bei juris.de]</ref> ist eine [[Straftat]]. Daher können strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen wie Haus- und Betriebsdurchsuchungen sowie Kontensperrungen im Einzelfall auf Patentverletzungen gestützt werden. 
Im 19. Jahrhundert wurde eine Patentverletzung in erster Linie als Straftat aufgefasst. Dies ergibt sich z.&nbsp;B. aus den Gesetzesmaterialien wie der RT-Drucksache Nr. 8, 3 Legislaturperiode, 1, Session 1877. Damals wurden in der amtlichen Entscheidungssammlung des [[Reichsgericht]]s mehr Straf- als Zivilentscheidungen veröffentlicht. Auch nach dem Krieg hielt der Gesetzgeber an der Strafvorschrift fest und hat sie z.&nbsp;B. 1981 neu formuliert.

Die strafrechtliche Verfolgung von Patentverletzern ist in der Praxis nur von geringer Bedeutung, da der Patentinhaber oft kein Interesse an einer Strafverfolgung des Patentverletzers hat. Insbesondere muss der Patentinhaber hierzu Vorsatz des Patentverletzers nachweisen. Es sind Tendenzen zu erkennen, gegen Importeure von patentverletzenden Billigkopien aus dem Ausland auch auf diese Weise vorzugehen.

(contracted; show full)[[simple:Patent]]
[[sk:Patent]]
[[sl:Patent]]
[[sv:Patent]]
[[th:สิทธิบัตร]]
[[tr:Patent]]
[[uk:Патент]]
[[zh:专利]]