Difference between revisions 1864465 and 1864466 on dewikisource'''Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen'''<ref>vom 18. April 1961</ref> DIE VERTRAGSSTAATEN DES ÜBEREINKOMMENS - EINGEDENK DESSEN, dass die Völker aller Staaten von alters her die besondere Stellung des Diplomaten anerkannt haben, (contracted; show full)(2) Die Reihenfolge der Überreichung von Beglaubigungsschreiben oder von deren formgetreuen Abschriften richtet sich nach Tag und Zeit der Ankunft des Missionschefs. '''Artikel 14''' (1) Die Missionschefs sind in folgende drei Klassen eingeteilt: :a) die Klasse der Botschafter oder Nuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind, und sonstiger in gleichem Rang stehender Missionschefs; :b) die Klasse der Gesandten, Minister und Internuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind; :c) die Klasse der Geschäftsträger, die bei Außenministern beglaubigt sind. (2) Abgesehen von Fragen der Rangfolge und der Etikette wird zwischen den Missionschefs kein Unterschied auf Grund ihrer Klasse gemacht. '''Artikel 15''' (contracted; show full) * [http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/frame_wued_18-04-1961.htm Text des Übereinkommens für die Bundesrepublik Deutschland] * [http://bundesrecht.juris.de/diplbez_bkg/ Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen; Bundesrepublik Deutschland] * [http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_191_01/index.html Schweizer Text des Übereinkommens] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikisource.org/w/index.php?diff=prev&oldid=1864466.
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