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den Pflegern der Kinder Wilhelm Zobels (wohl von der Familie der Zobel von Giebelstadt) mit anderen Besitzungen an die Propstei Mönchsroth verkauft, kam ein hiesiges Gut im gleichen Jahre als Zugehör des Schlosses Wilburgstetten durch brandenburgische Vermittlung an die Stadt Dinkelsbühl (S. 724), erscheint das Spital Dinkelsbühl im J. 1440 als gültberechtigt dahier, kam ein Hof sammt einer Sölde den 17. Juli 1495 aus dem Besitz der Nürnberger Familie Nietter an die dortige Deutschordenskommend(contracted; show full)rittig, das Gemeindegericht prätendirte Ellwangen, das auch den Hirtenstab hatte, der große und der Heuzehnte war deutschordensch (nach Schneidheim), der kleine, Blut- und Obstzehnte stund dem Pfarrer von Thannhausen, wohin Riepach eingepfarrt war (vergl. jedoch auch Unter-Schneidheim) zu. Den 25. Aug. 1749 vertauschte Oettingen-Baldern 2 hiesige (wohl alle seine) Unterthanen mit ihrem Hof beziehungsweise Erbsöldhäuslein an das Stift Ellwangen. (s. auch S. 748).

Ein Klein-Rietpach wird im J. 1367 genannt.


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Sederndorf, Weiler, 2 {{Bruch|1|2}} km nordwestlich von Th., nahe, südwestlich vom Hagenbucher Hof, auf der Höhe am Beginn der nordwärts ziehenden Klingenbrunnenschlucht gelegen.

Ein Oberhans von Sederßdorf wird im J. 1499 als dem Grafen Joachim von Oettingen schirmverwandt, jedoch hinter dem Augsburger Kapitel seßhaft, genannt. Nach der Grund- und Steuerbeschreibung des domkapitel-augsburgischen Riesamtes von 1734 war der Ort ein ausschließlich domkapitelscher Weiler, welcher 4 Bauhöfe und Haushaltungen zählte. Das Domkapitel hatte die vogteiliche Jurisdiktion innerhalb Etters, die hohe Obrigkeit stund der gräflich öttingischen gemeinschaftlichen Landvogtei zu, Schirmgeld im Betrag von 1 fl. 23 kr. war zum öttingen-spielbergischen Oberamt zu entrichten, den großen, Flachs- und Blutzehnten bezog der Pfarrer von Thannhausen. Im J. 1783 jedoch erwarb Oettingen-Wallerstein den Weiler (s. S. 748).

21. Unter-Schneidheim,

Gem. II. Kl. mit 904 Einw. 1. Unter-Schneidheim, Pfarrdorf, 676 Einw., wor. 1 Ev., Fil. von Walxheim; 2. Ober-Schneidheim, Weiler, 288 Einw.

Der Ort liegt freundlich im Thal der Sechta aus beiden Seiten des Flüßchens, ausgezeichnet durch eine Kirche und das frühere Schloß.

Durch die Römer fand hier eine Hauptsperrung des Sechtathales statt, indem sie hier drei kleine Kastelle errichteten; während sie eine Stunde weiter oben in Thannhausen das beginnende Sechtathal durch einen Burstel sperrten. Aber nicht genug damit, auch östlich und westlich von Unter-Schneidheim errichteten sie auf der Höhe je einen großen weit umschauenden bergähnlichen Burgstall (s. o. S. 345).

Die den Aposteln Peter und Paul geweihte Kirche steht links an der Sechta und stammt in ihren Haupttheilen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts; an ihrer Südseite die schön geschriebene erhabene Inschrift: anno . dni . M.CCCC.LVIII . iar. Der vieleckige, mit Strebepfeilern besetzte, innen mit einem sehr schönen Netzgewölbe übersprengte Chor hat noch ganz die alten

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Formen; ebenso die nördlich daran zwischen Chor und Thurm stehende gleichfalls gewölbte, vieleckig schließende Kapelle. Nach Westen wurde die Kirche vor etwa 20 Jahren in gothischem Geschmack verlängert und nun der ganze Bau innen stilvoll ausgemalt von Fr. X. Zimmer 1869. Leider fehlen den Spitzbogenfenstern die Maßwerke. Die Altäre sind neugothisch, in der Kapelle noch eine große spätgothische, vortrefflich geschnitzte Madonna mit Kind. Der Thurm, in den drei unteren Geschossen auch noch gothisch, wird oben neuer, achteckig und trägt ein Zwiebeldach. Auch besitzt die Kirche ein Ciborium, Messing und vergoldet, aus dem 15. Jahrhundert. Die Glocken sind gegossen von Meister Arnold 1657 und 1663.

Die seiner Zeit vom Deutschorden gebaute Kirche ist von der auch vom Deutschorden herrührenden Kirchenstiftung, das von demselben 1597 errichtete Pfarrhaus jetzt vom Staat zu unterhalten. Der Friedhof wurde vor etwa 30 Jahren außerhalb nahe beim Ort angelegt. Die Kirche war ehedem von einem besonderen Kirchhof mit Mauer und Portalen umgeben; auch stand auf dem Kirchhof noch eine Kapelle zur h. Barbara.

Das Schulhaus, zugleich Rathhaus, mit Lehrer und Lehrgehilfen, wurde 1844/45 von der Kirchenpflege neu erbaut.

Von den drei römischen Bursteln liegen zwei rechts, einer links der Sechta, auf dem nördlichen der beiden erstern steht ein früheres Schloß des ehemaligen Deutschordensvogtes; jetzt in Privathänden. Es ist noch wohl erhalten mit Ausnahme des abgebrochenen Thurmes.

Eine steinerne Brücke, mit gutem Nepomukstandbild mit der Jahreszahl 1731, führt zum Schloß mit seinem Nebengebäude, schlichten Steinbauten im Stil der späten Renaissance. Der umherführende Graben ist noch wohl erhalten, zum Theil auch der den Graben umfangende Wall, besonders im Norden und Osten, wo die Sechta daran hinläuft.

Trinkwasser liefern hinreichend viele Pump-, Zieh- und Schöpfbrunnen; so ziemlich bei jedem Haus befindet sich ein solcher; Ober-Schneidheim besitzt auch einen laufenden Brunnen. Über die Markung fließen die von Norden nach Süden mitten hindurchziehende Sechta und der Aalbach, der von Nordwest nach Südost die Grenze gegen die Markung Zöbingen bildet. Von den acht Weihern blieb nur der Westerweiher.

Haupterwerbsmittel sind Feldbau und Viehzucht; es wird noch viel Getreide nach außen verkauft; auch der Wiesenbau ist

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ausgedehnt, die Obstzucht dagegen unbedeutend wegen der nebelreichen tiefen Lage im Sechtathal. Die Gänsezucht betreibt man schwunghaft und zieht jährlich 2000–3000 Gänse. Eine Mahlmühle besteht und zwei kleine Bierbrauereien. – Die Stiftung besitzt eigenen Wald. Aus der Schafweide (60 Morgen) nebst dem Brachfelde bekommt die Gemeinde jährlich 1400 M., aus dem Pferch 800–1000 M.

Die vom Deutschorden gegründete Kirchenstiftung besitzt 82.308 M., außerdem 129 Morgen Äcker, Wiesen und Wald, aus denen jährlich 2000 M. Pacht fließen. Doch ruhen auf der Stiftungspflege in Folge der Kirchenerweiterung noch etwa 18.000 M. Schulden, was in jährlichen Raten von 800 M. ersetzt werden muß; 900 M. werden jährlich zu Armenzwecken aus der Kirchenpflege verwendet. Die Sebaslianspflege, 1699 durch wöchentliche Opfergänge begonnen, besitzt 4600 M., der Armenfonds 2500 M., der Schulfonds 1500 M.

Der Name des Orts, welcher früher Snaiten, Snäiten, Snayten, Sneyten, Snaitten, Sneiten, Schnaitten, Schneiten, auch Schnaithach u. s. w. geschrieben wurde, ist zu dem althochdeutschen sneida, mhd. sneite = Schnaid, Schnait, d. h. ausgehauener Waldweg, in Beziehung zu setzen (Buck, Flurn. 246).

Die allerdings schon im J. 1310 vorhandene Trennung eines Ober- und Unter- (auch Nieder-) Schneidheim tritt längere Zeit nicht sehr hervor und erstmals erwähnt wird Snäiten im J. 1153, als eine der hiesigen Kirche zinspflichtige Wittwe ein Gut zu Anhausen (bayr. AG. Nördlingen) veräußerte, der Patron der Kirche, der Freie Burchard von Nordhausen, hiefür mit Einwilligung des Pfarrers entschädigt und außerdem zur Überlassung der seither von ihm bezogenen Hälfte des hiesigen Kirchenzehnten an die Pfarrei veranlaßt wurde (Wirt. Urkb. 4, 359).

Sodann erscheint der Ort als Sitz einer ritterlichen Familie, von welcher Marquard von Sneiten, Snaiten, Snayten, im August 1235 als Zeuge Kaiser Friedrichs II. zu Hagenau (Hanselmann I, 400), mit seinem Bruder Rüdiger desgl. im Jahr 1239 Ritter Eckeharts von Bopfingen (Wirt. Urkb. 3, 427), zwischen 1240 und 1250 als Bürge des Abts von Ellwangen (Württ. Franken N. F. 1 S. 35), den 15. Juli 1269 und 21. Dez. 1270 als Zeuge in Ellwanger Urkunden, den 4. April 1274 desgl. in einer Graf Ludwigs von Oettingen, Bertha von Sneît im Jahr 1246 als Gemahlin Konrads von Sinnbrunn (bayr. AG. Dinkelsbühl; Steichele a. a. O. 3, 514) vorkommen. Namentlich aber nannten sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts einige Glieder der gräflich öttingischen Schenken von Ehringen (bayr. AG. Nördlingen) nach Schneidheim,

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dürften somit im Besitz beträchtlichen Guts, insbesondere wohl einer Burg dahier gewesen sein 1): so Rabeno (I), welcher in den Jahren 1210–1263 urkundlich vorkommt, im Mai und den 16. Juni 1262 jedoch als Schenk von Sneiten, Ministeriale des Grafen Ludwig von Oettingen (<tt>Reg. Boic.</tt> 3, 187) und den 21. Januar 1267 als bereits verstorbener Gutthäter des Klosters Kaisersheim genannt wird; von seinen 2 Söhnen nannte sich Gerung (III), welcher den 3. Januar 1273 einen Hof in Schneidheim zum Seelenheil seiner Gattin Liutrude ans Kloster Kaisersheim stiftete, von Ehringen, Rabeno (II), dagegen von Schneidheim. Er war den 30. Sept. 1270 als Ritter Raveno von Snaiten, Bruder des Schenken Gerung von Ehringen, Zeuge bei der Stiftung des Klosters Kirchheim; im gleichen Jahre auch zu Gunsten des Klosters Anhausen an der Wörnitz thätig; den 1. Juli 1275 als Schenk Rabno von Sneit Zeuge des Grafen Ludwig von Oettingen in einer Kloster Kaisersheimer Urkunde. Ziemlich später werden genannt: den 4. April 1354 Friedrich Schenk von Snayten als Verkäufer von Wiesen zu Dornstatt (bayr. AG. Öttingen) an Kloster Auhausen (<tt>Reg. Boic.</tt> 8, 294) und derselbe, Landvogt der Grafen von Oettingen, den 30. Mai 1379 als Zeuge der Gebrüder Erkinger und Hans von Geislingen, im Jahr 1370 Seiz (?), Schenk von Schneidtheim, als öttingischer Landvogt (Oetting. Mater. 4, 58), im Jahr 1386 Raban Schenk von Schneidheim als von den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen mit zwei Höfen zu Deggingen und einem Hof zu Maihingen (bayr. AG. Nördlingen, bezw. Öttingen) belehnt (12. Jahresber. d. hist. Vereins in Mittelfranken S. 67). Im Siegel führte obiger Friedrich wie die Schenken von Ehringen-Schenkenstein eine aufwärts gestellte Hirschstange und so dürfte Wörtwin von Snaiten, welcher in den Jahren 1330, 1331 und 1335 in Urkunden Heinrichs und Konrads von Stettberg, Ulrich Husingers u. s w. als Bürge (vergl. <tt>Reg. Boic.</tt> 7, 125) vorkommt und eine Lilie im Wappen führt, nicht zu dieser Familie gehören.

Im Beginn der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts scheinen die benachbarten Familien von Geislingen und zum Theil auch von Pfahlheim die Ortsherrschaften gewesen zu sein. Es verkauften nemlich Erkinger von Gyslingen und Kathrin von Mansperg, seine eheliche Hausfrau, sowie sein Bruder Hans von G. und Ursula von Eppenberg, dessen eheliche Hausfrau, den 30. Mai 1379 ihre „Behausung zu Dorf Snaiten gelegen in dem Rieß,“ ihren Baumgarten hinter dem Dorf, ihre Badstube im Dorf, ihr Weinhaus vor der genannten Behausung, sämmtlich mit Zugehör, mehrere Äcker und Wiesen, alle ihre eigenen Leute in dem Dorf die sie von ihrem Vater sel. ererbt, sowie alle ihre Rechte im Dorf und der Dorfmark zu rechtem freien Eigen um 300 fl. an das Deutschordenshaus zu Mergentheim, welches auch den 9. Januar hiesige Güter von Konrad

1) Vergl. hiezu Steichele a. a. O. 3, 1003 ff., woselbst die ältere Literatur angegeben ist.

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Peißer zu Dinkelsbühl erwarb (Steichele 3, 311), den 1. Febr. 1384 das erstgenannte Ehepaar den Burgstall zu Snaitten mit aller Zugehör, wie sie das von Frau Kathrine der Güssin, Konrads von Pfahlheim sel. Wittwe und ihrem Sohn Rudolf von Pfahlheim gekauft, um 850 Pfund Hllr. an Friedrich Hover (Hoffher), Bürger zu Dinkelsbühl, welcher am 4, Dez, 1402 „Snaiten das Burgstall an der Sechtach mit Zugehör, das der von Pfahlheim gewesen ist“, von Graf Friedrich von Oettingen als „verfallen und verschwiegen Lehen“ geliehen erhielt. Zwar erhob Rudolf von Pfahlheim einige Jahrzehnte später gegenüber des letztgenannten Käufers Sohn Wilhelm Ansprüche wegen des Burgstalls zu Unter-Snaiten, doch verzichtete er am 16. Okt. 1410 auf dieselben und genannter Wilhelm verkaufte mit seiner Hausfrau Elßbethe und seinem Sohne Fritz am 25. Febr. 1419 alle seine Güter und Gülten, Häuser, Hofraithen, Hofstätten, Gärten, Äcker, Wiesen, Hölzer – darunter den Burgstall und Graben zu 4 fl. Gelds angeschlagen – je 1 fl. Gelds zu 25 fl. rh. geschätzt, an den Komthur Johann von Frankenstein und dessen Haus zu Mergentheim.

Auch die Kommende Mergentheim war nicht lange in ruhigem Besitz ihres Erwerbs, indem Cristan Erlichshauser zu Utzmemmingen gesessen im J. 1427 den Burgstall mit aller Zugehör als ein ihm von Graf Ludwig von Oettingen als Vormund der Kinder seines Bruders Graf Friedrichs verliehenes Lehen vor dem Landgericht zu Nürnberg in Anspruch nahm und der Komthur Martin von Gebsattel laut Reverses in Betreff der Wiederlosung vom 31. Januar 1431 den Burgstall und die Behausung darauf, den Heuzehnten zu Unter- und Ober-Snayten, verschiedene sonstige Zehnten, Wiesen, Äcker, Gärten um 1205 fl. rh. und vorbehältlich eines Öffnungsrechts für die Kommende in Haus und Burgstall an den ellingischen Kastner zu Nördlingen Nyklaus Burckart genannt Wyrt und seine eheliche Hausfrau verkaufte. Damit hatte sich obige Kommende übrigens keineswegs alles ihres hiesigen Besitzes bleibend entledigt, denn noch am 20. Juli 1448 stellte der Komthur Stephan von Hoppingen einen Erblehensbrief für die hiesige Badstube aus, am 26. November d. J. kaufte er von verschiedenen Bürgern zu Obern- und Untern-Schnaitten ihre Mühle zu Unter-Schnaitten um 50 fl. und erst am 9. Mai 1456 vertauschten der Komthur Albrecht von Gebsattel und das Haus zu Mergentheim mit ihrem Vogteiamt Dinkelsbühl auch alle in

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der Pfarrei Sneytten, sowie in einigen anderen Pfarreien gelegenen Nutzungen ihres Hauses, Behausung, Pfarrlehen, Zehnten Zinsen, Gülten, Gericht, Vogtei u. s. w. an den Landkomthur der Ballei Franken Hartung von Egloffstein von seines Hauses Nürnberg wegen, und da das letztere Haus wegen der erhaltenen Übernutzung sich verbindlich machte, an Mergentheim jährlich 125 fl. zu entrichten, verpfändete es hiefür den Getreide- und Heuzehnten zur Obern- und Niedern-Sneytten. Am 5. Febr. 1460 verzichtete der derzeitige Müller Caspar Huber auf das Erbrecht an obiger Mühle gegenüber dem genannten Landkomthur und Komthur zu Nürnberg, sowie dem Komthur zu Mergentheim Albrecht von Gebsattel, um 17 fl., am 16. März 1466 stellten der Landkomthur der Ballei Franken und Komthur zu Nürnberg, Melchior von Neuneck, und der Konvent daselbst einen Erblehensbrief für die „Ordensmühle zu Schnaidten bei dem Schloß an der Sechtach gelegen“ aus. So wurde für einige Jahrhunderte die Kommende Nürnberg, beziehungsweise deren Obervogteiamt Dinkelsbühl, die Trägerin der Deutschordenschen Rechte dahier und wurde zu Schneidheim für diesen Ort und einige seiner Nachbarorte ein Vogt eingesetzt. Im J. 1723 befand sich zu Schneidheim ein eigener Amtsvogt, zu Belzheim (bayr. AG. Öttingen) ein eigener Amtsstab (s. auch unten).

Neben dem Deutschorden kommt als Inhaber hiesiger Rechte sicherlich schon seit alten Zeiten das Haus Oettingen in Betracht, lag doch Schneidheim innerhalb seines alten Grafschaftsbezirks und haben sich auch schon im bisherigen manche Anhaltspunkte für einen dereinstigen Besitz desselben dahier ergeben. Urkundlich ist aus früheren Jahrhunderten in dieser Hinsicht allerdings sonst nicht viel erhalten, doch verkaufte Rudolf von Pfahlheim den 13. Nov. 1447 etliche Güter zu Unter-Schneidheim um 390 fl. an Graf Ulrich von Oettingen (v. Falckenstein, Analecta Nordgav. 1, 303) und verglich sich derselbe Graf Ulrich den 3. Juni 1449 mit den Städten Nördlingen, Dinkelsbühl und Bopfingen wegen der Wahl zur Hirtschaft dahier, daß seine Unterthanen von derselben nicht ausgeschlossen werden sollten, sowie wegen einer mit dem Platz und Tanz zu Schnaiten vorgenommenen Neuerung und der Heiligenpflege (s. auch S. 748).

Außer dem im Bisherigen genannten Besitze fand sich übrigens immer noch anderer einiger Klöster und benachbarter Adeliger vor. So vergabten Schenk Gerung von Ehringen (vom Stein) im J. 1273 den bereits S. 758 genannten Hof, den 2. Dezember 1281 24 Tagwerk

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Wiesen mit einem Ertrag von 5 Pfd. Heller jährlich, der Reichsministeriale Ulrich von Larrieden (bayr. AG Feuchtwangen) und seine Ehefrau Agnes den 5. Febr. 1280 und 15. Mai 1288 weitere Höfe an das Kloster Kaisersheim und erhielt dieses noch später im (20. oder 28.) Juli 1306 vom Augsburger Weihbischof Heinrich von Chalcedon, früheren Abt von Kaisersheim, einen hiesigen Hof mit einigen Wiesen, einer Wiese zu Sechtenhausen, einer Hube zu Holheim u. s. w., wogegen es im Jahr 1779 einige Unterthanen, Gülten und Gefälle zu Schneidheim an den Landkomthur der Ballei Franken verkaufte (vergl. <tt>Reg. Boic.</tt> 3, 407. 4, 107. 163. 5, 100. Steichele 2, 632). Graf Ludwig von Oettingen bekam den 8. März 1304 eine hiesige Hube von Ritter Raban von Holheim als Lehen aufgetragen. Das Kloster Zimmern vertauschte den 27. September 1317 zwei Wiesen, Brül genannt, die eine bei Sneiten, die andere bei Sechtenhausen, mit der Hofstatt einer Mühle an Ritter Rudolf von Geislingen, den 21. Juli 1335 eine Hube zu Snaiten an Ritter Konrad von Pfahlheim und erkaufte den 2. Mai 1370 von den Gebrüdern Erkinger und Hans von Geislingen eine Wiesmad der Brül genannt unterhalb Snaiten an der Sehtan um 330 Pfd. Heller. Das Kloster Kirchheim erwarb im Jahr 1359 mit dem Geld, welches es aus dem Erlös der bei der Leiche Graf Friedrichs von Oettingen (vergl. S. 823) erhaltenen Pferde und Gewänder eingenommen hatte, unter anderem 2 Pfd. Heller Gülten zu Obersnayten. – Weiterhin wird 1340 Ott von Thannhausen der Ruhe zu Obersneiten, 1351–1371 Ulrich von Thannhausen zu Niedersnaiten, Erasmus von Thannhausen zu Th. noch im Jahr 1583 als Verkäufer eines Lehenguts zu Oberschnaytach an die Stadt Bopfingen, 1351, 1354 Seitz, Sitz von Swinnenbach (Schweinbach bayr. AG. Höchstädt) zu Obersnaiten genannt (Steichele a. a. O. 4, 733), verkauften im Jahr 1371 Hans Kalu, Markwarts Kalu sel. Sohn, seinem Bruder Egkhart von Thannhausen seine ihm zu Oberschnaitten von seinem Vater sel. anerstorbenen Güter um 260 Pfd. Heller Nördlinger Währung und 50 fl. Gold, im Jahr 1385 Kunz von Blindheim gesessen zu Schnaiten und Els von Thannhausen, seine Hausfrau, ihr Haus mit Hofraithe zu Schneidheim, das Ulrichs von Thannhausen gewesen, um 84 {{Bruch|1|2}} Pfd. Heller an Hans Helfenbain, erwarb im Jahr 1406 das Spital zu Dinkelsbühl zwei Lehen zu Unterschneidheim von seinem Pfründner, eben diesem Helfenbain, erscheint dasselbe auch im J. 1440 als gültberechtigt zu Oberschneidheim, gieng im J. 1431 nicht unbeträchtlicher, früher wilburgstettischer, später brandenburgischer Besitz an die Stadt Dinkelsbühl über (S. 724). Endlich wird im Jahr 1551 eine Behausung, Hofraithe und Garten zu Oberschneidheim als markgräflich ansbachisches Zinslehen genannt und gab es im Jahr 1663 auch zu Unter-Schneidheim ansbachische Unterthanen, 1414 erscheint ein Hans Flochberger, Vogt zu Schneidheim.

Das zur Kommende Nürnberg gehörige Vogteiamt Schneidheim befaßte überhaupt nach einer amtlichen Zusammenstellung vom J. 1788, welche ein treffliches Bild des bunten Gemenges von Hoheits- und Besitzrechten zur Zeit des alten deutschen Reiches bietet: zu Belzheim dem Pfarrdorf (jetzt bayr. AG. Öttingen) 57 (von 63) Gemeindsrechte oder Haushaltungen; die Dorfs- und Gemeindsherrschaft, Patronats- und Zehntrecht

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immediate Vogteilichkeit und Civiljurisdiktion. Zu Birkenzell dem Flecken (jetzt Gemeinde Stödtlen) 1 Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 15 fürstlich ellwangisch, 4 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; Ellwangen hatte alle Civil- und Kriminaljurisdiktion, der Orden behauptete innerhalb Etters die Immediatvogteilichkeit und damit verbundene Territorialjurisdiktion. Zu Eck am Berg dem Weiler (dsgl.) 2 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 5 fürstlich öttingisch, 1 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; Oettingen-Spielberg exercirte die auf die 4 hohen Fälle receßmäßig eingeschränkten Centen, die Bestrafung der Gassen- und Feldfrevel, der Orden hatte die Gemeinds- und Hirtenstabsherrschaft sowie die Territorialjurisdiktion auf seinen Unterthanen und deren Gütern. Zu Gerau dem Weiler (dsgl.) 1 Haushaltung oder Unterthanen, während 3 fürstlich ellwangisch, 1 öttingen-spielbergisch waren; die fraischliche Obrigkeit war ellwangisch, über jenen Unterthanen und sein Hofgut behauptete der Orden die Territorialjurisdiktion. Zu Königsroth (Gem. Wörth) die Mühle am Flüßchen Roth sammt dem Besitzer zu aller Civil- und Territorial-Jurisdiktion, während die Cent zwischen Ellwangen und Oettingen-Spielberg strittig war. Zu Ober-Schneidheim dem Dörflein 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 1 der Kommende Öttingen zustund [nach Molls wohl weniger genauen Beschreibung des Rieses 9 Sölden deutschherrisch], 13 öttingisch d. h. zuletzt spielbergisch, [dsgl. 9 Sölden wallersteinisch], 4 [Sölden] reichsstadt-nördlingisch, 4 [Sölden] reichsstadt-bopfingisch, 4 [Sölden] kloster-kirchheimisch, 3 [4 Sölden] markgräflich-ansbachisch [dsgl. weiter noch 1 Sölde mönchsrothisch, 1 Hof und 1 Sölde bischoflich-augsburgisch] waren; die fraischliche Obrigkeit und Bestrafung der Gassen- und Feldfrevel stund Oettingen-Spielberg zu, der Orden behauptete alle Civil- und Territorialjurisdiktion über seine Unterthanen und deren Güter innerhalb Etters [nach Moll stund die Dorfsherrschaft sämmtlichen begüterten Herrschaften hierselbst zu, die Inwohner wählten Vierer unter sich selbst, thaten auch in einem deutschherrischen Hause ihnen unter einander Rechnung, wobei Niemand von herrschaftswegen zugelassen wurde, der große Zehnte war deutschherrisch, der kleine stund dem Pfarrer zu]. Zu Sechtenhausen dem Dörflein (Gem. Zipplingen) 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 4 reichsstadt-nördlingisch, 2 fürstlich-öttingisch, 1 kloster-kirchheimisch, 1 markgräflich-ansbachisch waren; die Fraischlichkeit exercirte das Haus Oettingen-Spielberg, die Dorfs- und Gemeindsherrschaft

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die Reichsstadt Nördlingen, der Orden behauptete über seine Unterthanen und deren Güter alle Civil- und Territorialjurisdiktion. Zu Stillau dem Weiler (Gem. Stödtlen) 7 Haushaltungen oder Gemeindsrechte, während 4 öttingen-spielbergisch, 1 reichsstadt-dinkelsbühlisch waren; die Kriminaljurisdiktion stund theils Ellwangen theils Oettingen-Spielberg zu, der Orden behauptete die Gemeindsherrschaft, den Hirtenstab, über seine Unterthanen innerhalb Etters alle Civil- und Territorialjurisdiktion. Zu Unter-Schneidheim dem Pfarrdorf 31 [nach Moll a. a. O. (hier überhaupt wohl weniger richtig) 33] Haushaltungen oder Gemeindsrechte, wahrend 28 öttingisch d. h. spielbergisch [desgl. 27 wallersteinisch, dazu „ein früher nördlingischer, so aber von Wallerstein eingezogen wird“], 5 reichsstadt-bopfingisch [fehlen bei Moll], 3 [nach Moll 2] kloster-kirchheimisch, 2 markgräflich-ansbachisch [desgl. früher kloster-heilsbronnisch], 1 [desgl. 6] reichsstadt-dinkelsbühlisch waren [desgl. noch 1 kaisersheimischer]; die fraischliche Obrigkeit sammt der Bestrafung der Feld- und Gassenfrevel stund Oettingen zu, der Orden hatte das Patronat- und Zehntrecht, alle Civil- und Territorialjurisdiktion über seine Unterthanen, während die Dorfs- und Gemeindsherrschaft zwischen dem Orden und Oettingen Spielberg kumulativ war. [Weiter sagt Moll: die Gemeinde wählte die Vierer, welche sofort von den beiderseitigen Herrschaften (Deutschorden und Wallerstein) konfirmirt wurden. Beide justificirten die Rechnungen (nur die Heiligenrechnung der Orden allein) und hatten ein abgesondertes Gericht, welches von den Inwohnern und anderen tüchtigen Personen besetzt wurde, auf den Gütern strafte jede Herrschaft. Die Gemeindsgerechtigkeit bestand darin, daß ein jeder Berechtigter zu seinem Haus {{Bruch|3|4}} Morgen Ackers, dann mit einander 30 Tagwerk Wiesen und 5 Morgen Holz, auch jeder 1 Krautgarten hatte; doch besaßen 7 Unterthanen nur Häuser, keine Gemeindsgerechtigkeit. Der große Zehnte stund dem Deutschorden, der kleine dem Pfarrer zu]. Zu Weiler, 2 einzelnen Höfen (an der Eck, Gem. Stödtlen), den einen, während der andere fürstlich-ellwangisch war; die Kriminaljurisdiktion exercirte Ellwangen, über seine Unterthanen hatte der Orden die Civil- und Territorialjurisdiktion innerhalb Etters. Zu Wolfertsbronn, dem Weiler (bayr. AG. Dinkelsbühl) 1 Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 16 reichsstadt-dinkelsbühlisch, 1 öttingen-spielbergisch waren; dem Orden stund neben der Hirtenstabs-Herrschaft über seine Unterthanen innerhalb Etters alle Civil- und 

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Territorialjurisdiktion zu. Zu Wössingen dem Pfarrdorf (Gem. Zipplingen), eine Haushaltung oder Gemeindsrecht, während 6 öttingen-wallersteinisch, 7 kloster-kirchheimisch, 1 öttingen-spielbergisch, 1 reichsstadt-nördlingisch waren; die fraischliche Obrigkeit, Gemeindsherrschaft und sonstige Rechte stunden Oettingen-Wallerstein zu, der Orden behauptete über seinen erbgehuldigten Unterthanen inner Etters alle Civil- und Territorial-Jurisdiktion. – Unterthanen, d. h. sämmtliche Besitzer der (bisweilen getheilten) Ordens-, Lehen- oder Söldengüter, sowie weiter noch von Häusern ohne Gemeindsberechtigung, waren es im Ganzen 137, davon zu Belzheim 61, Birkenzell 1, Eck 3, Gerau 1, Königsroth 1, Oberschneidheim 9, Sechtenhausen 9, Stillau 9, Unterschneidheim 39 (wozu noch 5 Schutzverwandte kamen), Weiler 1, Wolfertsbronn 2, Wössingen 1. Evangelische befanden sich nur zu Wolfertsbronn; im Gottesdienst war seit einigen Jahren der deutsche Gesang eingeführt, die Methode der Schulen zu Belzheim und Schneidheim war diejenige der Ellinger Normalschule. Von herrschaftlichen Gebäuden war hervorzuheben das Schlößlein oder der Burgstall zu Schneidheim, ein zweistockiges vom Amtsvogt bewohntes Haus, dabei ein starker Thurm, unten Arrestlokal, oben in 2 Etagen Registratur, beide zugleich mit dem Kastenhaus von einem Wassergraben umgeben, über den eine steinerne Brücke führte. Die Beamten waren: der Amtsvogt, ein Amtsknecht und Kastenmesser, ein weiterer Amtsknecht zu Belzheim, ein Holzwarth, ein Kastenwarth, ein Aufseher über die Königsrother Waldung, je ein Schulmeister, zugleich Mesner, zu Schneidheim und Belzheim.

In Unter-Schneidheim wurde am 12. April 1760 geboren Franz, mit dem Mönchsnamen Gregor, Bühler, † 4. Febr. 1823 als Domkapellmeister zu Augsburg „ein reicher Kompositionsgeist, welcher im Style seiner Zeit für Kirchenmusik zahlreiche Werke schuf, die damals großen Beifall fanden und besonders auf Landchören in allgemeinem Gebrauche waren“ (Steichele a. a. O. 3, 877; Schilling, Encyclopädie der Tonkunst 2, S. 40; Mendel, Musikalisches Konversationslexikon 2, S. 210).

In den Jahren 1627 und 1629 wurde der Ort durch starke Überschwemmungen und Kriegsübel heimgesucht; 1657 und 1680 gab es große Brände, am 8. April letzten Jahres giengen 24 Häuser und 20 Scheunen zu Grunde (vergl. auch oben S. 646 ff.).

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In kirchengeschichtlicher Hinsicht verdient folgendes bemerkt zu werden: die hiesige Kirche wird, wie (S. 757) erwähnt ist, schon im Jahr 1153, der hiesige Pfarr-Rektor Heinrich von Pfahlheim als im J. 1321 verstorben (s. S. 651) genannt. In späterer Zeil schenkte Konrad von Pfahlheim mit Einwilligung seiner Gattin Katharina und des Bischofs Marquard von Augsburg am 19. Febr. 1363 das Patronatrecht der hiesigen Pfarrkirche mit den Filialkirchen und sämmtlichen Zugehörden, wie dies von seinen Voreltern an ihn gekommen war, um seines, seiner Gattin und aller seiner Voreltern Seelenheils willen an die Deutschordenskommende Mergentheim und vollzog Bischof Marquard am 25. Febr. d. J. die Inkorporation der Kirche eben an diese Kommende. Doch veräußerte letztere das Pfarrlehen im J. 1456 an die Kommende Nürnberg (S. 760) 1) und am 15. Januar 1489 gestattete der päpstliche Legat Raimund auf Bitte des Melchior von Neuneck, Landkomthurs in Franken und Komthurs zu Nürnberg, welchem das Präsentationsrecht zur Pfarrei zustund, weil der Pfarrer zur Versehung der Filialkirche in Sechtenhausen keines Kaplans bedurfte, gegen eine jährliche Leistung an denselben die Überlassung des Frucht- und Heuzehnten der Kirche von Sechtenhausen an die Kommende. In Folge der Säkularisation des Deutschordens gieng das Patronat an die Krone über. – Die Pfarrei umfaßte dereinst außer beiden Schneidheim wenigstens zu gewissen Zeiten Nordhausen, Harthausen, Sechtenhausen, Riepach. Zur Zeit des 30jahrigen Krieges zeichnete sich der Pfarrer Joh. Georg Müller sehr aus, als alle umliegenden Pfarrer ihre Pfarreien verlassen hatten, soll er allein zurückgeblieben sein und in einem weiten Umkreis die Sakramente gespendet haben † 1654.

Am 4. Juli 1349 stiftete Ritter Konrad der ältere von Pfahlheim mit Einwilligung seiner Söhne Konrad, Siefried und Rudolf, sowie des hiesigen Kirchherren Siefrieds des Langen und

1) Nicht genügend aufgehellt ist dagegen das Verhältnis, wenn einer anderen Urkunde zufolge Ritter Konrad von Pfahlheim und seine eheliche Wirthin Katharina den 24. Febr. 1363 an den Komthur Heinrich Rindsmaul und das Deutsche Haus zu Oettingen mit dem Gut Berthold des Zimmermanns Söld genannt ihren Kirchensatz der Pfarrkirche St. Peters zu Snaiten und die dazu gehörigen Widmen zu Snaiten, Sehtanhusen und sonst wo, die Vogtei des Kirchensatzes, der Kirche und der Widmen um 2400 Pf. Heller verkaufen, wobei sich Konrad für sich seine Brüder und Erben nur die Lehenschaft und Besetzung der 2 Messen vorbehielt, welche sein Vater, er selbst und seine Brüder zu Snaiten gestiftet hatten.

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unter Bestätigung des Bischofs Marquard von Augsburg zu Widerlegung des Nutzens, welchen er aus dem Zehnten dahier gezogen, eine Frühmesse zur Unterstützung des Pfarrers bei der kirchlichen Fürsorge für Snayten und Husen (Sechtenhausen) mit Gütern zu Snayten, Walishain, Northusen, Sehtanhusen, Opoltsperg, Tanbach, dieselben am 6. Dez. d. J. eine weitere in die Kapelle unter dem Wendelstein an dem Chor der Kirche mit Gütern zu Heroltaych (s. u. bei Zöbingen) und in dem Marpach. Diese Pfründen erloschen in nicht näher bekannter Zeit. Hingegen gab das Haus Oettingen-Spielberg längere Zeit einen Beitrag zur Bezahlung eines Hilfspriesters und 1837 wurde unter öttingischer Beihilfe ein ständiges Vikariat errichtet.

Im Jahr 1615 fand sich beim Neuwirth ein evangelischer Prediger ein, zog jedoch bald wieder ab.

Eine im Jahr 1746 erbaute Barbarakapelle wurde, als der neue Gottesacker im J. 1840 an ihre Stelle gebaut wurde, abgetragen; die zu Oberschneidheim befindliche Nikolauskapelle wurde 1752 von der Gemeinde gebaut.

Die hiesige Sebastiansbruderschaft wurde im Jahr 1699 von der Gemeinde aus Anlaß der damals herrschenden Pest angefangen.

Ober-Schneidheim, Weiler, liegt ganz nahe nördlich fast mit Unter-Schneidheim verbunden, auf dem linken Thalabhang der Sechta, besitzt eine eigene Kapelle, worin wöchentlich einmal Messe gelesen wird.

Die mehr vereinzelten Fälle, in welchen der Weiler Oberschneidheim in früherer Zeit vorkommt, sowie die Besitzstands- und Rechtsverhältnisse des Weilers in den letzten Zeiten des alten deutschen Reiches sind bereits gelegentlich bei der Geschichte Unter-Schneidheims erwähnt, beziehungsweise dargestellt worden. Hinsichtlich des einen der Kommende Öttingen zustehenden Unterthanen kann noch bemerkt werden, daß es sich hier um ein ursprüngliches Freigut (vergl. S. 313) handelte. Der Besitzer der bezüglichen Sölde erwählte im J. 1447 den Komthur Wernher von Neunhausen zu Öttingen zum Schutz und Schirmherren und ließ sich und seine Nachkommen unter die Zahl der erbgehuldigten Unterthanen des Ordens aufnehmen, welcher hinsichtlich dieses Unterthanen, abgesehen von den 4 hohen Rügen, die dem Haus Oettingen-Spielberg zustunden, alle Jurisdiktion beanspruchte. – Eine Dorfordnung von Ober-Schneidheim vom

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1. Mai 1568, veranlaßt dadurch, daß der Weiler mancherlei Herrschaften unterwürfig war und Niemand rechte Ordnung halten wollte, findet sich bei Grimm, Weisthümer 6, 210–213 abgedruckt. – Der öttingen-spielbergische Besitz rührte jedenfalls zum Theil von der Propstei Mönchsroth, bezw, Oettingen-Oettingen her und stand insofern im 18. Jahrhundert kurze Zeit den Familien Schenk von Geyern und Schell zu (vgl. S. 731. 734.

22. Unter-Wilflingen,

Gem. III. Kl. mit 398 Einw. 1. Unter-Wilflingen, kath. Pfarrdorf, 304 Einw.; 2. Ober-Wilflingen, Weiler, 94 Einw., kath. Fil. von Zipplingen.

Der Ort liegt geschützt im Thale des Riedbaches, der über Munzingen ins Ries strömt.

Die im Friedhof gelegene Kirche zum Apostel Andreas ist vor etwa 50 Jahren mit Rundbogenfenstern erbaut, hat aber einen Ostthurm aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, innen mit einem Kreuzgewölbe mit breiten rechteckigen Gurten auf romanischen Konsolen. Gegen oben ist der mit einem Helmdach bekrönte Thurm gothisch. Das Innere der Kirche, ganz ausgemalt und mit drei neugothischen Altären, besitzt eine Pieta und eine heil. Katharina, Holzbilder gothischen Stils. Der Triumphbogen ist spitzbogig. Aus dem Kirchhof eine Kapelle mit hl. Grab.

Glocken. Die größere Glocke trägt die Inschrift: „Johannes Daußer hat mich renoviren lassen durch N. Arnoldt in Dinkelspühl anno 1765.“ Auf den vier Seiten sind folgende Bilder: S. Maria mit dem Jesuskind, Christus am Kreuze, S. Johannes (darunter ora pro nobis), S. Leonhard.

Auf der kleineren sind gegossen die Namen S. Marcus und S. Johannes – ohne Jahreszahl und 3 deutschherrische Kreutze. Diese Glocke ist jedenfalls viel älter. Pfarrhaus ist keines vorhanden.

Das Schulhaus stammt aus dem Jahr 1834, das Rathhaus aus dem Anfang der siebziger Jahre. An der ehemaligen Zehntscheuer ist angebracht Maria mit dem Kinde in Flachrelief: Insignia Capituli Augustani.

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Es besteht die zu Anfang des vorigen Jahrhunderts erbaute Mariahilfkapelle auf dem Kapellenberg und die St. Leonhardskapelle in Oberwilflingen. Bei der ersteren stehen drei prachtvolle alte Linden, auf dem Ostgiebel der Kapelle sitzt ein hübscher achteckiger Dachreiter. Eine sehr schöne Aussicht öffnet sich von hier ins Ries.

Gutes Trinkwasser liefern ein laufender Brunnen, 24 Pump- und 16 Schöpfbrunnen. Auch die Markung ist reich an Wasserquellen, die Hauptquelle ist der Gemeindebrunnen, Kästlesbrunnen. Die Weiherwiesen waren früher ein See. Der Riedbach fließt mitten durch die Markung, der Arbach nahe der östlichen Markungs-, zugleich Landesgrenze.

Die Vermögensverhältnisse sind befriedigend, die Hauptnahrungszweige Feldbau und Viehzucht, auch Gänsezucht. Es wird noch vom Getreide verkauft.

Aus der Weide bezieht die Gemeinde jährlich 500 M., aus dem Pferch 400 M., aus Allmanden 150 M. Im Sommer laufen 200–300 fremde Schafe auf der Markung.

An Stiftungen bestehen die St. Andreaspfarrkirchenpflege mit 16.636 M., die Mariahilfkapellenpflege mit 1996 M., die Leonhardskapellenpflege in Oberwilflingen mit 19.670 M.

Die Römerstraße, Heerstraße, zieht südlich des Orts aus der Zipplinger Markung gegen Marktoffingen; man stößt noch auf das Pflaster (s. auch oben S. 350).

Ober-Wilflingen, Weiler, liegt kaum 1 km westlich vom Mutterort auf der Höhe, an der Straße von hier nach Zipplingen. Die große Kapelle zum h. Leonhard ganz oben am Ort stammt aus den Jahren 1750–60, hat einen Ostthurm, dessen oberstes achteckiges, mit Pilastern besetztes Geschoß sehr hübsch gehalten ist und in ein Zwiebeldach endigt. Das Kirchlein enthält zwei gothische Holzbilder, Leonhard und Sebastian, und an der Decke drei Gemälde von Echter 1875 aus dem Leben des h. Benedikt. Ferner bekam im Jahr 1859 die Kapelle zwei schön gemalte Fenster, St. Leonhard und St. Martin, von Glasmaler Mittermaier in Lauingen; das erste nach Professor Schwind in München, das zweite nach Prof. Andreä in Dresden. Am Südeingang steht die Jahreszahl 1832.

Wilflingen, früher auch Wulvelingen, Wlvelingen, Wueluelingen geschrieben, ein von dem Eigennamen Wulf = Wolf 

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abzuleitender Ortsname (Förstemann, Ortsnamen Sp. 1644) – kommt zuerst im J. 1153 durch den als Zeugen in einer die Schneidheimer Kirche betreffenden Urkunde genannten Adebrecht von Wulvelingen (Wirt. Urkb. 4, 360) vor.

Zwar wird auch später noch einige Male zwischen Ober- und Unter-Wilflingen nicht unterschieden, so wenn Graf Ludwig (III.) von Oettingen bei der Stiftung des Klosters Kirchheim am 30. Sept. 1270 einige Höfe (1 curia, 2 curtilia) zu Wilfelingen dahin vergabt, wenn Graf Ludwig (V.) den 28. Febr. 1311 mit Einwilligung seiner Söhne Friedrichs (I.) und Ludwigs (VI.) auf sein Vogtrecht über des Klosters Zimmern Hof zu Wilflingen, welchen Heinrich der Graf baute, verzichtet, wenn Bischof Heinrich von Chalcedon, Weihbischof von Augsburg, den 12. Sept. 1315 eine Hube in Wilflingen als Leibgeding von diesem Kloster erhält, wenn Johann und Albrecht Gebr. von Zipplingen mit ihrer Mutter Elisabeth den 24. März 1328 einen Hof zu Wilflingen an dieses Kloster vertauschen und wenn dasselbe den 25. Febr. 1336 des Grafen Hof zu Wulflingen an den Gundelfinger Kirchherren Ött den Langen verschreibt, denselben jedoch für eine Jahrtagsstiftung wieder überlassen erhält; allein schon frühe beginnt doch die Unterscheidung zwischen diesen beiden Wilflingen. So vergabte Graf Ludwig (V.) von Oettingen den 15. März 1280 ein Lehen in Unter-Wolfelingen (feodum praeconis) all das Kloster Kaisersheim und verzichtete den 7. Juli 1282 gegenüber demselben auf alle Vogtei-, Schutz- und Eigenthumsrechte über dessen Besitzungen dahier (<tt>Reg. Boic.</tt> 4, 111. 187), kaufte Kloster Kirchheim den 27. Juli 1353 von dem Nördlinger Bürger Hans Toppler Wiesen im Niederwilflinger Feld und schenkte Graf Johann von Oettingen Güter zu Unterwilflingen an eine den 13. Oktober 1445 vom Bischof Peter von Augsburg bestätigte Frühmesse zu Birkachhausen (Birkhausen, bayr. AG. Nördlingen). Andererseits aber verkauften die Truchseßen Konrad und Raban von Wilburgstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl) Gebrüder den 13. Oktober 1311, der erstere mit Genehmigung seiner Ehefrau Gertrud vom 29. März 1312, ihre Güter zu Obernwifelingen, auf welche Gertrud mit ihrer Morgengabe verwiesen worden war, an Ritter Eberhard von Kirchheim (OA. Neresheim), verkaufte Gerung von Emershofen den 22. Dez. 1336 vier Morgen Ackers an Chuntz Siegwin von Ober-Wilflingen, war Agnes von Zipplingen ums J. 1341 hier begütert gewesen (S. 647) und gab Hylpold von 

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Seckendorf Deutschordenskomthur zu Öttingen im J. 1519 2 hiesige Hofstätten der Kommende als Erbzinslehen hinaus. Weiterhin bezog das Bisthum Augsburg nach einem Urbar von 1316 von dem Widumhofe in Ober-Wilflingen 4 Mltr., 30 Käse oder 5 Schill. und 24 Schill. oder 1 {{Bruch|1|2}} Schweine, in Unter-Wilflingen 11 Mltr., 12 Hühner, 200 Eier 60 Käse oder 10 Schill. und 16 Schill. oder 1 Schwein, den großen Zehnten in Ober- und Unter-, den kleinen wenigstens in Unterwilflingen; den 24, Juni 1366 wurde jedoch der Zehnte in gewissem Sinne abgelöst (5. und 6. Jahresber. für Schwaben und Neuburg 1841 S. 65. 69. 70, vergl. oben S. 589).

Im Allgemeinen waren übrigens, abgesehen von dem im Bisherigen genannten unbedeutenderen Besitzerwerb, beide Orte öttingisch, bezw. seit der Theilung im Hause Oettingen öttingen-wallersteinisch. Was es zu beiden Wilflingen hatte, bildete eine Zubehör der niederen und oberen Burg Wallerstein, welche Graf Ludwig der Jüngere von Oettingen seinem Vetter Graf Ludwig dem Älteren abgekauft hatte, und wurde als solche mit letzterer von Ludwig zu Widerlegung der Eignung des Lehens der Stadt Wassertrüdingen am 18. Dezember 1362 dem Bischof Berthold von Eichstätt zu Lehen aufgegeben (Oetting. Gegenkonklusionsschrift u. s. w., Beil. Nro. 50; <tt>Reg. Boic.</tt> 9, 72).

In späterer Zeit erscheinen als zum genannten Schloß gehöriger Besitz in Wilflingen (ohne genauere Unterscheidung, in welchem derselben) in verschiedenen Verschreibungen der Grafen für ihre Gemahlinnen, so Friedrichs (III.) für Euphemia geb. Herzogin von Schlesien-Münsterberg von 1415, Johanns I. für Margarethe von Görz von 1436, Ludwigs (XIII.) für Eva von Schwarzenberg von 1469, endlich auch bei der Theilung der Verlassenschaft dieses Grafen Ludwig im Jahr 1493 einige Heller- und Hühnerzinse, Haber- und Ölgülten, Käsheller, dann auch einige Wiesen, im letztgenannten Falle einige Hofstattzinsen, Küchengülten und Gültfrüchte. Der ganze öttingische Besitz an beiden Orten dagegen bildete wohl später nie eine Zugehör der lehenbaren Burg. Freilich herrschte hinsichtlich des Lehens Wallerstein überhaupt viel Streit, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgten keine Belehnungen mehr und die Krone Bayern als Rechtsnachfolgerin Eichstätts verzichtete den 7. Juni 1865 im Vergleichswege auf alle Ansprüche an das Lehen Wallerstein. Nach der öttingischen Hauptbeschreibung von 1663 war in Unter-Wilflingen die hohe und niedere Obrigkeit, Steuer, Zins,

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Umgeld, Strafen und Kirchweihschutz wallersteinisch, der große Zehnte und Kirchensatz bischöflich augsburgisch, der kleine Zehnte in die Stipendienpflege Nördlingen gehörig, Oberwilflingen war gleichfalls mit aller Obrigkeit wallersteinisch, der große Zehnte dem Deutschorden, der kleine der Pfarrei Zipplingen zuständig; zu Unterwilflingen waren 21 Hofraithen und Häuser, zu Oberwilflingen 8 dsgl., dort 30, hier 11 Unterthanen öttingisch [d. h. wallersteinisch], dazu kamen an beiden Orten steuerbare Hof- und Lehengüter, steuerbar eigene Güter, Grundzinsen, Dienstgelder, Küchendienste, Fruchtgülten u. s. w. Die auswärtigen Herrschaften hatten inner Etters ihrer Unterthanen Häuser die Vogteilichkeit.

Auch nach Molls Beschreibung des Rieses stund, im Ganzen mit Obigem übereinstimmend, Unterwilflingen unter gräflich (seit 1774 fürstlich) wallersteinischer Jurisdiktion und waren daselbst 29 wallersteinische Güter und Unterthanen als Lehen vom Stift Eichstätt [?], 4 Güter waren kloster-kaisersheimisch, der Großzehnte bischöflich augsburgisch, der kleine früher der Stipendienpflege Nördlingen, seit 1733 der Frühmeßpflege zu Marktoffingen (bayr. AG. Öttingen) verkauft, Gericht war keines hier, nur ein aus 7 Personen bestehender Untergang, in welchen auch die kaisersheimischen genommen wurden. Zu Oberwilflingen, gleichfalls wallersteinischer Jurisdiktion, waren 12 wallersteinische Unterthanen ebenfalls Lehen von Eichstätt [?], ein von welden’scher, jetzt (d. h. wohl seit dem Verkauf der Herrschaft Hochaltingen bayr. AG. Öttingen durch die Familie von Welden an Oettingen-Spielberg im J. 1764) fürstlich öttingischer Unterthan [nach andern Nachrichten 10 wallersteinische, 1 kaisersheimischer (dies jedenfalls richtig), 1 holtingischer]; der Zehnte war bischöflich augsburgisch (richtiger kommende-öttingisch, bezw. pfarrei-zipplingisch).

In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird auch noch weiterer Besitz der anderen fürstlich öttingischen Häuser hier erwähnt: den 13. Okt. 1721 verkaufte Fürst Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen an den Grafen Franz Albrecht von Oettingen-Spielberg seine von dem säkularisirten einstigen Kloster Zimmern herrührenden Unterthanen zu Utzwingen (bayr. AG. Öttingen), Wössingen, Zipplingen und Dirgenheim (OA. Neresheim), wie auch zu Enslingen (bayr. AG. Öttingen), Ober- und Unterwilflingen, Birkhausen (bayr. AG. Nördlingen) und Maihingen (bayr. AG. Öttingen), dann einige eigene Güter zu

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Zimmern (bayr. AG. Nördlingen), Unter-Wilflingen und dem sogenannten Lindich (zu Mögesheim und Schwörsheim, bayr. AG. Öttingen) mit allem ordinari Einkommen und der niederen Gerichtsbarkeit (ausgeschlossen die adulteria simplicia), sowie 236 7/8 Morgen, 13 {{Bruch|1|2}} Ruthen Waldungen bei Fremdingen (bayr. AG. Öttingen), Enslingen und Geislingen um 28.000 fl., wovon die Wälder jedoch im J. 1765/66 um 50.000 fl. an das Spital Nördlingen weiter verkauft wurden.

Ein Sitz der Gebutel zu Wilflingen wird im J. 1343, eine halbe Neckarfahrt jährlichen Gefälles von dem Dorf zu Wulfingen den 22. Februar 1444 in der Widerlegung Graf Ulrichs von Oettingen für Heirathgut und Heimsteuer seiner Ehefrau Gräfin Elisabeth von Schauenburg, eine weitere solche auf einem halben Hof zu Wilflingen, welche jährlich 5 fl. gültete, in einem Spruchbrief zwischen den Grafen Joachim und Ludwig von Oettingen vom 20. April 1482 genannt.

In kirchlicher Hinsicht gehörte das Dorf früher zur Pfarrei Geislingen, wurde seit 1742 durch einen Exkurrentvikar versehen, im J. 1812 jedoch Zipplingen einverleibt.

23. Walxheim,

Gem. III. Kl. mit 223 Einw. 1. Walxheim, Pfarrdorf, 205 Einw., wor. 4 Kath., Fil. von Zöbingen; 2. Hundslohe, Weiler, 18 Einw., wor. 9 Kath.

Der Ort liegt auf der Höhe östlich am hier ganz flach beginnenden Jagstthale, an der Quelle des südostwärts abfließenden Aalbaches. – Nach einer Notiz in einem Lager- und Salbuch von 1699 wurde die Kirche zum heil. Erhard nach dem dreißigjährigen Krieg wieder aufgebaut. Der im Westen stehende Thurm ist noch spätgothisch, wohl aus dem Jahr 1529, diese Jahreszahl steht an einem Stein in der Südwand des Schiffes; die vom Thurm in die Kirche führende Pforte ist spitzbogig. Auf dem Altar ein schönes Ölbild aus Berlin: Christus am Ölberg. Außen der Grabstein der Anna Maria, Joh. Balthes Hausfrau, geb. Osterlin, † 23. September 1736.

Von den 3 Glocken trägt die kleinste die Inschrift: Diese

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Glocke ist auf Kosten der Gemeinde zu Walxheim im Junio 1769 neu gegossen worden von Joseph Arnoldt zu Dinkelsbihl. Dieselbe Inschrift hat die mittlere Glocke. Die große Glocke hat die Inschrift: Gegossen von Richard Geissendörfer in Nördlingen. Gestiftet im Jahre 1880 von Georg Stieglitz und Rosine Stieglitz.

Das Pfarrhaus wurde gleichfalls nach dem dreißigjährigen Krieg wieder aufgebaut, beide hat die Gemeinde zu unterhalten. Der Friedhof liegt um die Kirche. Das Schulhaus wurde 1842 an Stelle des alten erbaut, das Rathhaus im Jahr 1870 in einem besonderen Gebäude eingerichtet.

Das Trinkwasser kommt aus 43 Pump- und 7 Schöpfbrunnen; einzelne Brunnen haben einen Beigeschmack. Südwestlich vom Ort liegt die bedeutende Jagstquelle; doch tritt der äußerste Zufluß der Jagst, das eigentliche Thal bildend, eine halbe Stunde weiter oben, nordwestlich von W. zu Tage. Einige kleinere Weiher bestehen, der Specklach-, der Schwickenweiher und der Brückelweiher. Ein Weiher lag früher westlich vom Ort auf der großen Waide.

Die Vermögensverhältnisse sind günstig; der Vermöglichste besitzt 30 ha Feld, 12 ha Wald, der Mittelmann 9 ha Feld, 1 {{Bruch|1|2}} ha Wald, der ärmere 3 ha Feld. Die Haupterwerbsquellen bestehen in Feldbau, Vieh- und Gänsezucht. Vom Getreide wird nach außen verkauft; der Wiesenbau ist ausgedehnt. Eine Bierbrauerei und eine Käserei besteht.

Die Gemeinde besitzt keinen Wald, Private 305 Morgen meist gemischten Wald. Aus der Weide bezieht die Gemeinde jährlich 740 M., aus dem Pferch 300 M. Fremde Schäfer lassen auf der Markung den Sommer über 200 Bastardschafe laufen. Die Kirchenpflege besitzt 4800 M.

Gebäude sollen früher gestanden sein im Mittelfeldle, nördlich vom Ort, rechts an der Straße nach Riepach. Ein Regenbogenschüsselchen wurde auf der Markung gefunden, dann im Jahr 1884 auf der Heide, Pfahlheim zu, ein schönes Nephritbeil. Im Riedholz gegen den Burstel hin soll es geisten.

Der Name des Orts, welcher früher Walishain, Wallisheim, auch Walsa, Walchse geschrieben wurde, ist wohl auf einen mit dem althochdeutschen wala = peregrinus in Zusammenhang stehenden Eigennamen Walo, Waliko (vergl. Förstemann, Personennamen Sp. 1229 ff.) zurückzuführen.

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Im Jahr 1314 erstmals genannt (s. S. 776) gehörte Walxheim ursprünglich wenn nicht ganz, so doch größtentheils zur Propstei Mönchsroth (bayr. A.G. Dinkelsbühl). Ums Jahr 1535 wurde dahier unter des Propsts Siegel eine neue Dorfordnung aufgerichtet, aus welchem Anlaß von 9 erwählten Personen der Propst 5, die anderen Herrschaften 4 aus ihren Hintersaßen bezeichneten, auch insbesondere ein spital-bopfingischer Hintersaße erwähnt wird. Durch die Aufhebung der Propstei in Folge Einführung der Reformation in der Grafschaft Oettingen im Jahr 1558 (s. u.) wurde der Ort vorherrschend öttingen-öttingisch.

Fürst Albrecht Ernst II. zu Oettingen verkaufte den 29. Mai 1713 das in das Klosteramt Mönchsroth gehörige Dorf Walxheim sammt den darin und zu Buchhausen (Gem. Pfahlheim), Unter-Radach, Ober-Meislingen, Oberhardt (diese alle bayr. A.G. Dinkelsbühl) und Buckenweiler (O.A. Crailsheim) angesessenen botmäßigen Unterthanen nebst andern Zinsen, Steuern und Gefällen mit allen zugehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, ingleichen den Bauhof zu Mönchsroth, über welchen schon am 7. Oktober 1712 ein Kaufbrief gefertigt worden, ferner das Fischwasser der Roth und den nächst Thannhausen liegenden sog. Dannhauser Weiher im Umfang von ungefähr 11 {{Bruch|1|2}} Tagwerk, den großen Getreidezehnten zu Ober- und Unter-Deufstetten (O.A. Crailsheim), Hardt, Buckenweiler, Dambach und Enchenhof, mit aller Civiljurisdiktion und Vogteilichkeit unter Vorbehalt nur der hohen Wändel und malefizischen Casus, welche nach der peinlichen Halsgerichtsordnung an Leib und Leben abzustrafen, sowie der Extraordinaristeuern um 53.000 fl. (inkl. 150 Dukaten Leihkauf) an den kaiserlichen Generalproviantdirektor und Oberfeldkriegskommissär Johann Philipp von Schell, Edlen Herrn auf Bauschlott und Stetten. Allein mit dem Rückkauf der Herrschaft Mönchsroth durch den Fürsten Johann Aloysius I. von Oettingen-Spielberg im Jahr 1740 (S. 734) wurde auch Walxheim wieder öttingisch und verblieb es zunächst, bis es 1806 unter bayrische, 1810 unter württembergische Landeshoheit kam. Zum Zweck obigen Verkaufes war Walxheim sammt dem Bauernhof zu Buchhausen mit 25 Unterthanen an beständigen Gefällen zu 675 fl. 50 kr., an unbeständigen zu 572 fl. 24 kr. 2 Hllr., zusammen zu 1248 fl. 14 kr. 2 Hllr. angeschlagen worden. Hievon giengen zu verschiedenen Nothwendigkeiten jährlich ab ungefähr 330 fl., verblieben noch 918 fl. 14 kr.

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2 Hllr., dies kapitalisiert ergab 26.169 fl. 46 kr. 1 Hllr., wozu noch Waldungen mit 3163 fl., Gebäu mit 450 fl. kamen, so daß der ganze Anschlag 29.782 fl. 46 kr. 1 Hllr. betrug.

Nach einem öttingischen Sal- und Lagerbuch von 1699 waren alle hohe und niedere Obrigkeit des Orts, ingleichen der Kirchweihschutz, so 8 Tage nach Ostern gehalten wurde, des Dorfs Ehaften, auch alle Gebot und Verbot sowohl in Gemeinds- als der Oberherrlichkeit anhängigen Sachen dem gnädigsten Fürsten und Herrn zu Oettingen unstreitig zuständig. Ebenso das jus episcopale, so daß alle Einwohner in Ehesachen vor dem Consistorium zu Dettingen Recht geben und nehmen mußten. Die Herrschaft hatte den Getreide-, Heu- und Öhmdzehnten, den kleinen von Obst und Geflügel sowie Flachs dagegen der Pfarrer. Alle eigenen Stücke an Äckern, Wiesen und Holz waren in das Oberamt Mönchsroth steuerbar. Es gab weder Zoll noch Ungeld, vielmehr mochte ein Jeder Wirtschaft treiben, nur mußte er sich des vorgeschriebenen Maßes beim Schenken bedienen. Das große und kleine Weidwerk gehörte nach Hohenbaldern. Im Einzelnen stunden der fürstlichen Herrschaft Oettingen zu ihrem Oberamt Mönchsroth zu: die Pfarrkirche, das Pfarr-, das Schulhaus, 6 Bauernhöfe, 7 Lehen, 5 Söldenhäuser, ein Zehntstadel, ein Freihaus, ein weiteres, das den fürstlichen Erbschutz angenommen; vorher nach Hohenbaldern gehörig: 1 Besitz-, 1 Sölden-, 2 Feldlehen. Ausherrisch waren: 1 öttingen-spielbergischer Hof, 1 hochholtingische (d. h. hohen-altingische, freiherrlich von welden’sche, seit 1764 aber fürstl. öttingen-spielbergische) bloße Sölde, 2 bopfingische bloße Sölden und 1 Lehen, 1	in hohenbaldernschem Schutz befindliches Freihaus. Im Ganzen befanden sich hier 28 Gemeindsgerechtigkeiten, 22 fürstlich öttingische mit dem Freihaus, 6 ausherrische. Diese Verhältnisse bestunden im Allgemeinen noch bis in die neuere Zeit, doch wurde nach Molls Beschreibung des Rieses von 1773 der Heu- und Öhmdzehnte von Fürst Johann Aloysius im J. 1760 um 7000 fl. an die Dorfsgemeinde verkauft und werden hier 1 Hof als öttingen-spielbergisch, 28 Güter als klosteramt-mönchsrothisch, seit 1749 fürstlich öttingisch, 1 als gräflich baldrisch, 3 (1 Hof und 2	Sölden) als bopfingisch, in anderen Aufzeichnungen 21 öttingen-spielbergische (Amts Mönchsroth), 1 desgl. (vorm. v. welden’sch), 1 wallersteinischer, 4 desgl. (vorm. baldrische), 2 bopfingische Unterthanen genannt.

Wegen Weidstreitigkeiten zwischen Walxheim und Zöbingen

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wurde im J. 1314 eine Kundschaft geführt (Oetting. Materialien 4, 54), ein Zehntstreit zwischen dem Kloster Kirchheim und der Propstei Mönchsroth den 20. März 1486 durch den Augsburger Offizial geschlichtet. – Hiesiger Besitz wurde von Konrad von Pfahlheim im J. 1349 zur Stiftung einer Frühmesse in Unter-Schneidheim verwandt (S. 766). Einiger Besitz gehörte schon nach der Mitte des 15. Jahrhunderts zum Schloß Baldern (S. 625).

Die kirchlichen Verhältnisse betreffend stund dem Abt von Hirsau (OA. Calw), dessen Kloster seit dem 12. Jahrhundert in der Gegend von Mönchsroth Erwerbungen machte, die Kollatur oder das Patronatrecht der Pfarrei schon längere Zeit her zu, allein auf Bitte des Abts Wolfram und Konvents sowie des Propsts und Konvents von Roth inkorporirte Bischof Pileus von Augsburg am 20. August 1448 die Kirche der Propstei Roth, worauf Graf Wilhelm von Oettingen als Schirmherr der Propstei und Abt Bernhard von Hirsau sich den 8. Oktober 1450 dahin verglichen, daß dem Propste das Nominationsrecht (gegenüber dem Abt), dem Abt das Präsentationsrecht (gegenüber dem Bischofe) zustehen solle (vergl. Steichele a. a. O. 3, 481), und unter Genehmigung des Augsburger Generalvikars Heinrich vom 24. Sept. 1486 Propst Johann und Konvent von Roth in Verbindung mit dem Pfarrer Martin Beham am 10. März d. J. das Einkommen der Pfarrei regelten.

Der Umstand, daß Graf Ludwig (XVI.) von Oettingen im J. 1558 in Gegenwart von abgeordneten weltlichen Räthen und Theologen des Kurfürsten Otto Heinrich von der Pfalz, des Markgrafen Friedrich von Brandenburg und Herzog Christophs von Württemberg (Jakob Andreä) die Reformation in der Propstei Mönchsroth nach der Württembergischen Kirchenordnung einführte (Oettingische Mater. 4, 177; Sattler, Herzoge 4, 122–124; Stälin, Wirtembergische Geschichte 4, 646; Steichele a. a. O. 3, 485 ff.), war auch für diese Gemeinde entscheidend. Der erste evangelische Geistliche war 1558 und 1559 Johann Bartholomä, von ihm an war die Pfarrei stets evangelisch besetzt, nur von der Nördlinger Schlacht im J. 1634 an, nach welcher der damalige Pfarrer Georg Wiedemann vertrieben wurde, bis zum J. 1649 wurde der Gottesdienst wieder durch einen Meßpriester besorgt. Das Patronat hatte bis 1806 der Fürst von Oettingen-Spielberg, dann die Krone Bayern, seit 1810 Württemberg abwechselnd mit dem Fürsten.

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Hundslohe, Weiler, 1 km südöstlich von Walxheim auf der Höhe gelegen.

Zur Geschichte von Hundslohe ist folgendes zu bemerken. Eine Hub, „die gelegen ist datz Huntzloch,“ trugen die Gebrüder Wilhelm und Geori Schenken von Stain den 7. Mai 1347 den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen zu Lehen auf; auch in den Jahren 1558 und 1562 erkaufte Graf Friedrich (IV.) von Oettingen-Wallerstein einen hiesigen Hof sowie Güter von einem gewissen Bernhard Thorwart um 1300 fl. bezw. 1700 fl. In der Folge, so nach dem Salbuch von 1699, bestund Hundslohe, wie heutzutage, aus 2 Höfen, welche zur Herrschaft Baldern gehörten. Ihre Einwohner waren evangelisch und nach Walxheim eingepfarrt und zehntpflichtig gewesen, bis im Zusammenhang damit, daß Graf Ernst von Oettingen († 1626) nach Baldern zog, dessen Oberamtmann Friedrich Schweizer sie zwang, den Katholicismus wieder anzunehmen und in die Kirche zu Zöbingen zu gehen. Auch in der Topographia Ellvacencis von 1733 werden hier 2 öttingen-baldrische Halbbauern aufgeführt.

24. Westhausen,

Gem. II. Kl., mit 1506 Einw. 1. Westhausen, Pfarrdorf, mit Eisenbahnstation, Faulenmühle, Haus, und Neumühle, Haus, 825 Einw., wor. 12 Ev., Fil. von Kapfenburg; 2. Baiershofen, Weiler, mit Wagenhofen, Weiler, 64 Einw., wor. 10 Ev.; 3. Frankenreute, Weiler, 23 Einw.; 4. Immenhofen, Weiler, 41 Einw.; 5. Jagsthausen, Weiler, 58 Einw., wor. 1 Ev.; 6. Reichenbach, Weiler, 101 Einw., wor. 3 Ev ; 7. Westerhofen, Weiler, 367 Einw., wor. 1 Ev., mit Ruithal, Hof, 21 Einw., wor. 7 Ev. und Weidach, Hof, 6 Einw. Parz. 7 kath. Fil. von Lauchheim.

Der große Ort Westhausen liegt südlich der Jagst an einigen kleinen von Süden und Südwesten von der Alb her kommenden Zuflüssen. Der Ort verdankt seinen Ursprung, wohl ähnlich wie Röhlingen oder Unter-Schneidheim all der Sechta, den hier in der wasserreichen Niederung als Sperrung des Jagstthales angelegten römischen Burgställen. Ganz wie in Unter-Schneidheim sind es drei römische Burstel, wovon einer

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mit einem festen Lager verbunden ist. Der Ort war mit Wall und Graben umgeben.

Die große Kirche zum heil. Mauritius steht hoch im nördlichen Teil des Dorfes, über ihrem reichen Westportal sieht man drei deutschherrliche Wappen und die Inschrift: GVbernante CaroLo e LotharIngIa IVbente FranCIsCo à LehrbaCh Cooperante RVDoLpho à WerDensteIn pLantabar. Die großen Buchstaben der Inschrift geben zusammen die Zeit der Erbauung, 1780, dem auch der Stil der Kirche entspricht. Das Innere, ein weiter tonnengewölbter schwachstuckirter Raum mit korinthischen Pilastern enthält auf dem Hochaltar ein großes schönes Ölbild des heil. Mauritius im antikisirenden Stil. Der Thurm, links am Chor stehend, ist älter und hat sehr spät gothische Schallfenster. Um die Kirche viele Grabsteine und Schmiedeisenkreuze. Noch befinden sich auf der Pfarrregistratur die Risse zum Kirchenbau, der Hauptriß mit der Unterschrift: Johann Michael Keller 1778. (Joh. Mich. Keller aus Dinkelsbühl baute 1762 in Gmünd die Dominikanerkirche, mehrere steinerne Privathäuser daselbst, auch an der Klosterkirche in Neresheim.) Die Kirche besitzt außerdem eine schöne große ewige Lampe, einen schönen großen Kelch im Stile Louis XVI., ebenso einen kleineren desselben Stils mit dem Cisterzienserbalken und F. X. Z. K.

An der linken Wand des Schiffes beim Altar steht aus Solnhoferkalk der Gedenkstein der „wohledlen Jungfer Agnes, gebohrne von Westhausen, welche allhiesiger Gemeind holz, weyd und wasser gestifft, als die letzte ihres namen und stammen. –“ „Nach alter Sag von diesem Stein gerade zu 12 Schuhe“ ruht ihr Sarg. Der Stein trägt die Jahreszahl 1780.

Westlich neben der Kirche steht sehr stattlich das Pfarrhaus, auch mit deutschherrlichen Wappen und 1769, und beides wieder an der großen steinernen Pfarrscheuer. Die Kirche ist jetzt von der Gemeinde zu unterhalten; das gleichfalls vom Deutschorden erbaute Pfarrhaus vom Staat. Das hübsche in der Nähe der Kirche stehende Schulhaus wurde 1880 erbaut; es unterrichten daran zwei Lehrer; ein weiteres, vor etwa 40 Jahren erbautes Schulhaus mit einem Lehrer besteht in Westerhofen. Die Eisenbahn mit hübschem Stationsgebäude läuft südlich des Ortes vorbei.

Nordwestlich vor dem Ort steht neben dem Gottesacker die große Kapelle zum h. Sylvester, erbaut laut Inschrifttafel 1626, mit gutem Bild, worauf Maria mit Kind, Ottilia und Sylvester.

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Alte Wege (Römerstraßen s. o. S. 351) kreuzen sich hier an der Kapelle und alte Sagen und Gebräuche (s. o. S. 178) gehen von ihr um.

Die Glocken, 1. Kirche, Schrift all der großen Glocke: Gegossen von C. G. Neubert in Ludwigsburg anno 1819. Divinum Verbum Laudes Et Funera signat MDCCCXIX. Herr M. Bletzger, Pfarrer; Herr Müller, Stabsschultheiß; Herr Lorenz Schullehrer; Herr Schmidle, Bürgermeister. Mittlere Glocke: Gegossen für die Gemeinde Westhausen von Wieland in Ulm 1881. Die dritte kleine Glocke hat keine Schrift.

2. Kirchhofkapelle, Schrift an der größeren Glocke: Sct. Ottilia. Ora Pro Nobis. Anno 1742. An der kleineren Glocke steht: Anno Domini 1741. Sct. Sylvester. Auf beiden Glocken ist in einem Medaillon eine Glocke abgebildet und daran der Name Nikolaus Arnold.

Westlich von der Kirche liegt einer der römischen Burstel, auf ihm steht jetzt ein Bauernhaus – es sei dies der älteste Hof, der Wagenbaurenhof, gewesen – südlich an den Burstel schließt sich ein befestigtes Lager an; von den beiden andern liegt einer mehr südlich, der andere nordöstlich vom erstgenannten; auch sie sind noch wohlerhalten und konnten leicht unter Wasser gesetzt werden.

Das jetzige Wirthshaus zum Kreuz war ein Wasserschloß, hat z. Th. noch den einst viereckigen Wassergraben umher; es ist ein stattliches Steinhaus, erbaut nach dein Brande vom 28. November 1759; im unteren Stock das ehemalige gewölbte Archiv.

Gutes Trinkwasser liefern stets hinreichend 2 laufende, 80 Pump- und 5 Schöpfbrunnen. Früher bestand der Hardtweiher in den Hardtwiesen.

Die Haupterwerbsmittel sind Feldbau und Viehzucht; es wird noch bedeutend viel Getreide ausgeführt; der Wiesenbau ist ausgedehnt, das Obst geräth nicht gerade gern; anders in Reichenbach, wo es besonders schöne Nußbäume gibt. Eine Ziegelei, 3 Mahlmühlen, 2 Sägmühlen und eine Bierbrauerei bestehen. Steinbrüche sind mehrere auf der Markung.

Die Kirchenpflege besitzt 26.500 M., die Sylvesterkapellenpflege 4000 M. die Kirchenpflege Jagsthausen sammt dem Baufonds 12.000 M., die Kapellenpflege Reichenbach 9000 M., die St. Blasien-Kapellenpflege in Westerhofen 26.000 M.

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Der Ort, dessen Name von West (occidens) und Haus (hûs) abzuleiten ist, findet seine erstmalige Erwähnung im J. 1147, in welchem der Ministeriale des h. Veit zu Ellwangen Sigiboto in Gemeinschaft mit seinem Bruder Diemo seine Besitzungen dahier, welche sein gleichnamiger Vater von Marchward von Gattenhofen (bayr. AG. Rothenburg) und Wolframm von Westhusen erworben und er selbst von einer Friderun und ihren Töchtern Elisabeth und Salome sowie ihren übrigen Kindern und dem blinden Marchward gekauft halte, in Gegenwart des Ehegatten seiner Schwester Burchard und dessen Bruders Wolframm von Hilgartshausen (OA. Gerabronn) den sel. Märtyrern Sulpicius und Servilianus (d. h. dem Kloster Ellwangen) übergibt (Wirt. Urkb. 2, 41). Ohne Zweifel gehörte dieser Sigiboto selbst zu der nach Westhausen sich nennenden ellwangischen Ministerialenfamilie, welche wohl auf einem der hiesigen Burstel saß und von welcher noch außerdem Sigefrith von Westhusen als Zeuge dieses Aktes erwähnt wird. Weiter werden als Mitglieder 1) des Geschlechtes genannt:

Die ellwangischen Ministerialen: zwei Sigefrid und ein Sigiboto von W., ums Jahr 1150 Zeugen Abt Adalberts von Ellwangen (Wirt. Urkb. 3, 472); Ritter Bertold genannt von W. welcher – wie seine beiden Töchter – das geistlsche Gewand in Berchtesgaden annahm, im 12. Jahrhundert Schenker eines Guts in Oppertshofen (bayr. AG. Donauwörth) an die genannte Propstei (Quellen u. Erörterungen z. bayrischen u. deutschen Geschichte 1, 359); der Ellwanger Ministeriale Ritter S. von W. den 25. Juni 1240 Bürge Abt Siefrieds von Ellwangen (Wirt. Urkb. 3, 451); Siboto von W. ums Jahr 1240 Bürge bei einem Vertrag zwischen Kraft von Lohr und Marquard von Hagele (Württemb. Franken, Neue Folge 1, 37), den 12. Mai 1250 Zeuge Rudolfs von Hürnheim, im Jahr 1254 (?) als Vikar zu Ellwangen und im Jahr 1255 (künftig Wirt. Urkb. 5, 56. 87) Abt Ottos von Ellwangen; Ritter Ulrich von W. Ellwanger Ministeriale den 10. Febr. 1261 desgl. Rudolfs von Hürnheim, mit

1) Daß die am 8. Juli 1151 bei K. Konrad III. zu Theres (östl. von Schweinfurt) anwesenden Gebrüder Mangold und Ortwin von Westhausen hierher zu beziehen seien, scheint mit Rücksicht auf die Herkunft der sonstigen Zeugen nicht wahrscheinlich; es ist bei denselben eher an Westhausen bei Hildburghausen zu denken (Stumpf, Reichskanzler III, 143, 863). – Von den beiden Angaben Molls, Nikolaus von Westhausen sei aus dem Concil zu Constanz und eine Imagina von W. 1357 Äbtissin zu Kirchheim gewesen, beruht die erstere wohl auf einer Verwechselung mit dem in Ulrichs von Richenthal Chronik des Concils im Gefolge des Markgrafen von Niederbaden genannten Niclaus von Weschhausen, die letztere stimmt nicht ganz sicher zu der Äbtissinnenreihe der OA. Beschr. Neresheim S. 350.

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Friedrich von W. den 2. August d. J. desgl. Abt Ottos, den 16. Juni 1262 desgl. bei einem Tausche Ottos und des Grafen Ludwig von Oettingen, den 28. Juli 1265 desgl. bei der Lehensauftragung der Stadt Bayreuth an Ellwangen (Mon. Zolleran. 2, 59), den 15. Juli 1269 und 4. April 1274 desgl. Graf Ludwigs von Oettingen, den 13. Juli 1270 vom Abt von Ellwangen dilectus fidelis et familiaris noster genannt, den (13?) 14. Februar 1270 mit Siboto von W. (vielleicht dem bereits genannten) Zeuge Graf Ludwigs von Oettingen (12. Jahresber. des hist. Kreisvereins von Schwaben und Neuburg für das Jahr 1846 S. 10. 11, vergl. mit <tt>Reg. Boic.</tt> 3, 339), den 21. Dezember d. J. Zeuge in einer Urkunde Abt Konrads von Ellwangen (Steichele, Beiträge zur Geschichte des Bisthums Augsburg 2, 816); den 11. Januar 1270 Adelheid, Wittwe Siefrieds von W., und ihr Sohn Irenfried von W., Verkäufer ihrer Güter, eines Hofes und einer Hube, zu Ebermergen (bayr. AG. Donauwörth) an Kloster Kaisersheim (vergl. Steichele, Augsburg 3, 1118); Emecho von W. den 16. Dez. 1280 Zeuge des Gr. Ludwig von Oettingen. Im 14. Jahrhundert kommen namentlich vor: Herbrand und Diemar von W. im Jahr 1303, Diemar, Heinrich und Irenfried im Jahr 1330 als Stifter für kirchliche Zwecke dahier (s. unten); Diemar auch den 22. Aug. 1313 Zeuge Gr. Ludwigs von Oettingen und Abt Rudolfs von Ellwangen, im J. 1322 (S. 788), und als Dietmar im Jahr 1324 Zeuge der Herren von Killingen u. s. w. (<tt>Reg. Boic.</tt> 6, 127); Ritter Heinrich von W. genannt von Baiershofen und somit vielleicht im Besitze dieses Weilers, Schenker von 10 Pfd. Hllr. an das Kloster Ellwangen (Württ. Vierteljh. f. Landesgesch. 1, 208, vergl. auch ebenda 210 und 6, 264), wohl dieselbe Person, wie der im J. 1322 als Zeuge Abt Rudolfs von Ellwangen genannte Heinrich von Pairshoven (S. 788); Heinrich in den Jahren 1354 und 1367 Ellwanger Chorherr (auch Kustos), Stifter eines ewigen Lichtes vor dem Vitusaltar und eines Jahrtags mit einem Gute zu Westhausen in die Ellwanger Dekanie (vergl. Wirt. Franken 6, 252); Dietrich den 5. Mai 1365 mit seinen Töchtern Agnes – vielleicht der alsbald genannten oder der unten erwähnten Gattin des Heinrich von Westerstetten, welche übrigens beide vielleicht doch dieselbe Person sind – und Dorothea Stifter einer Jahreszeit zum Seelenheile seiner selbst, seiner Ehegattin Margarethe, seines Sohnes Johann, seiner Töchter, seines Vaters Emicho und seiner Mutter Liepurg u. s. w.; Elsbet die Vetzerin, Wittwe Conrads von W. im J. 1379 Schenkerin des Patronatrechts zu Jagsthausen an das Kloster Königsbronn (s. unten); Sytz von W. 1394 (s. unten). Bald darauf scheint die Familie ausgestorben zu sein. Ihr letztes Glied soll Agnes von W. gewesen sein, welche sich um die reichere Ausstattung der Pfarrei besondere Verdienste erwarb und daher noch im vorigen Jahrhunderte einer besonderen dankenden Erwähnung beim Gottesdienst zu erfreuen hatte, wie denn überhaupt das Andenken an die durch Stiftungen von Wasser, Holz, Weiden um die Gemeinde verdiente Familie von Westhausen noch lange am Sonntag nach Himmelfahrt gefeiert wurde (Khamm a. a. O. 134). – Als Wappen führte die Familie ihren Siegeln zufolge eine Gleve, nach Moll golden in Roth, nach letzterem als Kleinod einen offenen rothen Flug mit je einer goldenen Gleve auf jedem Flügel.

Der soweit bekannt im 12. Jahrhundert auftretende Besitz Ellwangens dauerte noch bis in die neuere Zeit fort, nur wurde

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er zum Theil als Lehen hinausgegeben, zum Theil auch völlig veräußert.

Im hiesigen Lehensbesitz erscheint zuerst die Familie von Feuchtwang (bayr. AG.Sitz), allein den 22. Dez, 1318 verschrieb sich Ulrich von Feuchtwang, Pfarrer zu Nördlingen, daß, wenn seines Bruders Sohlt Hermann von Feuchtwang, Schweizer genannt, nach seiner Rückkehr den von ihm vorgenommenen Verkauf seiner ellwangischen Lehengüter nicht genehmigen würde oder bereits verstorben wäre, er dem Abt Kuno 88 Pfd. Heller zu zahlen schuldig sei. Hiesige Güter, 9 Morgen Ackers, die Badstube, das Ziegelhaus u. s. w., welche Eberhard von Gromberg gesessen zu Kapfenburg vom Kloster zu Lehen trug, eignete derselbe Abt den 1. Februar 1350 der Frühmesse zu St. Peter in Lauchheim unter der Bedingung, daß, wenn sie dieselben in fremde Hände verkaufen würde, sie wieder Lehen sein sollten. Den 3. September 1401 erhielt Chun Adelmann von Abt Siefried zu Lehen des Hüpflers Hube, desgl. aus dem Nachlaß des Görig Guggenberger den Burgstall, die Hofraithe, die zwei Weiherstetten, den Baumgarten, die Badstube, Chuntz Eckarts Hofstatt nebst einer Reihe zu obiger Feste gehöriger Wiesen und Äcker dahier, doch eignete schon am 1. September 1460 Propst Johann dem Jörg Adelmann zu Neubronn seinen hiesigen Hof und Lehen gegen Auflassung anderweitigen Besitzes als Lehen, woran sich auch später unbedeutendere anderweitige adelmännische Erwerbungen anreihten.

Von längerer Dauer war dagegen der Lehensbesitz der Familie von Wöllwarth, Lauterburger Linie, welcher dadurch erworben wurde, daß Anna, Tochter des im J. 1356 als zu Westhausen gesessen erwähnten Ulrich von Röhlingen, sich mit Georg von Wöllwarth vermählte, und welcher, wie es scheint, der früher feuchtwangische Besitz war. Den 20. Septbr. 1401 erhielt genannter Georg von Abt Siefried Anna von Röhlingen seiner Hausfrau Haus, Hof, Hofraithe, Söld, Wiesen und Äcker zu W. gelegen, die Zinslehen sind, für sich und seine Hausfrau zu rechtem Erbe und gemeinsamer Nutzung und den 26. Mai 1404 erkaufte er noch weiter von Sophia von Röhlingen, Fritzen von Lainberg sel. Wittwe, und ihrem Sohne Peter von Lainberg etliche Lehen und Güter zu Killingen, Westhausen und Baiershofen, gleichfalls ellwangische Lehen. Auf diese Westhauser wie auf die Killinger Güter erscheint im J. 1430 Guta Georg von Wöllwarths Frau verwiesen, weßhalb ihr Bruder, Konrad Truchseß von Stetten, als ihr Träger damit belehnt wurde. Allein bereits im J. 1446 hatte sie ihr Sohn Wilhelm von W. von Hohenrodes zu Lauterburg gesessen von ihr geerbt und stellte den 11. Novbr. d. J. einen Lehensrevers deshalb aus. Seine Familie erhielt sich diesen, in den Lehensbriefen jedoch nicht näher spezifizirten Besitz (bei wöllwarthischen

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Theilungen des 16. Jahrhunderts werden bald 7, bald 6 Güter, bald 5 Fallgütler und 1 Erbgut mit dem Hirtenstab genannt); noch den 17. Septbr. 1789 wurde Karl Ludwig Georg von Wöllwarth vom Propst Klemens Wenzeslaus, den 19. Novbr. 1829 Karl Ludwig Christian Wilhelm Freiherr von Wöllwarth für sich und seine Agnaten von Seiten König Wilhelms von Württemberg belehnt, der letztere jedoch mit Ausschluß derjenigen Rechte, welche in Folge des Übergangs der Lehensherrlichkeit an Württemberg gemäß dem Reick-Dep.-Hauptschluß von 1803 nunmehr als Ausflüsse der Staatshoheit der Krone zuständig oder mit dem Besitz eines Vasallen nicht mehr vereinbar waren, woran sich noch weitere Belehnungen, wie vom 3. Dezember 1840 anschlossen, bis im J. 1872 auch dieses Lehen zugleich mit demjenigen zu Killingen allodificirt wurde.

Weiterer von Ellwangen abgeleiteter Lehensbesitz erscheint am Ende des 14. Jahrhunderts in den Händen der Familien von Westerstetten und Weiler, später von Ahelfingen. In den Jahren 1385 ff. wird Heinrich von Westerstetten, Gemahl in erster Ehe der Agnes von Westhausen, durch welche er wohl hiesigen Besitz erhalten hatte, in zweiter der Agnes Keyferin, Wittwe Ulrichs von Röhlingen, zu Westhausen genannt; den 18. August 1391 ertauschte derselbe ein Gut hier, sowie zu Baiershofen, ellwangische Lehen, gegen einen Hof und zwei Lehen zu Dalkingen vom Abt Albrecht, den 15. Juli 1392 stiftete er zu seinen, seiner bereits verstorbenen ersten und seiner noch lebenden zweiten Gattin Gunsten eine Jahrzeit dahier und er wird auch noch im J. 1397 (gleichwie Jörg von Weiler; vergl. oben S. 573), sodann 1410 und 1420 ausdrücklich als zu Westhausen gesessen bezeichnet, worauf noch im J. 1460 sein Sohn Rudolf, sowie Kaspar Wolf und Fritz von Westerstetten als frühere Inhaber Westhausens genannt werden. Im Besitz der früher Jörg Weiler’schen Güter erscheint Ritter Ulrich von Ahelfingen im J. 1418, als er mit Heinrich von Westerstetten den 19. August d. J. wegen Fischens und Krebsens in der Jagst und sonstigen Bächen bei Westhausen, Weinschenk- und Schafweidgerechtigkeit verglichen wurde, im J. 1431 wird halb Westhausen zum ahelfingischen Gericht in Hohenalfingen gerechnet und um das Jahr 1440 1) verkauften drei Herren von

1) Die betreffende Urkunde ist nicht datirt, der oben genannte Komthur aber für das Jahr 1444 bezeugt (OA.Beschr. Waiblingen S. 217).

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Westerstetten, Rudolf, Domherr zu Augsburg, Burchard, Komthur zu Winnenden, und Ritter Berthold als Vormünder der Söhne ihres Bruders und Vetters Wolf: Rudolf und Wolf von W. an die Vettern Wilhelm und Hans von Ahelfingen von Hohenahelfingen um 5200 fl. Rh. alle Güter, Gülten, Renten, Nutzungen, Zehnten, Fälle und Eigenleute zu Westhausen und in einigen anderen Orten, ausgenommen allein Lippach und die Lehenschaft an der Messe zu Westhausen mit dem zu ihr gehörigen Gut zu Rewental (d. h. Ruithal), nämlich zu Westhausen zwei Behausungen mit dem Bau und aller Zugehörde, eine Reihe von Höfen und Lehen, die Badstube, den mit Wöllwarth getheilten Hirtenstab, mehrere Gärten, so einen vor dem Thor bei dem Steinhaus, Gülten und Dienste u. s. w., einen Hof zu Mohrenstetten (Gem. Lauchheim), ein Lehen zu Baiershofen, sowie zu Haisterhofen, die Mühle zu Hausen (Jagsthausen) und das Lehen dazu, die Mühle im Fulenbach (die Faulenmühle), den Schonberg, den Guggenberg, den Nultz, den Liugar, den Affalterbach, den Erbisberg, den Arlisberg, den Ablinsberg, den Kieselberg, den Baumgarten zum Schonberg, den Zehnten aus dem Pralhof, Höfe, Lehen, Gülten zu Reichenbach, die Weide auf dem Ablinsberg, sämmtlich Lehen der Abtei Ellwangen. Als Mitbesitzer von Westhausen wurden die beiden Ahelfingen mit Wilhelm und seiner Mutter Guta von Wöllwarth und Wilhelm Adelmann zugleich von der von Westhausen wegen einer- sowie Sylmon von Leonrod Komthur zu Kapfenburg zugleich von der von Westerhofen wegen andererseits den 22. August 1445 wegen des Fischereirechts in der Jagst; sie und Wilhelm von Wöllwarth den 13. Nov. 1448 wegen der bisher wöllwarthischen Schenkgerechtigkeit und der Weide verglichen. Hans von Ahelfingen, welcher 1454 als zu Westhausen gesessen erwähnt wird, erwarb hier überhaupt noch manchen Besitz, so am 25. Juli 1442 zugleich mit seinem Bruder Konrad von Wilbolt von Birkenfels, dessen Ehefrau Dorothea von Gromberg und dessen Schwiegermutter Elsbeth Stainerin mit einem Hof zu Schwabsberg die Hälfte an dem großen Zehnten, gleichfalls ellwangisches Lehen, wovon er jedoch seinen Theil am 10. März 1454 als Eigen an die Deutschordenskommende Kapfenburg verkaufte (s. S. 621), den 21. März 1479 ein Gut von Mertin Niukamm dahier um 47 fl., den 17. März 1480 von Anna Crusenmacherin und ihrem Schwiegersohn Hans Traub ein Erbgut um 27 fl., sowie den 4. März 1504

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Konrad und Hans von Ahelfingen die Herberge und eine Hofraithe von Hans Bitzenhöfr um 60 fl.

Auch der Deutsche Orden (Kommende Kapfenburg) gewann hier gemäß seinen, allem nach nicht mehr vollständig erhaltenen Erwerbsurkunden allmählig Besitz. So bezog er schon im J. 1443 den hiesigen großen Zehnten hälftig mit Hans von Ahelfingen und erkaufte den 27. Septbr. 1453 der Komthur Simon von Leonrod von Georg Adelmann zu Neubronn einen Hof und verschiedene sonstige Gülten um 600 fl. den 10. März 1454 der Komthur Albrecht von Venningen von Hans von Ahelfingen seinen Theil am Kornzehnten (S. 784), den 12. Nov. 1526 der Komthur Wilhelm von Neuhausen von Mathes Öhlbach dahier einen Flecken Holz um 50 fl., den 17. März 1567 der Komthur Philipp von Altdorf genannt Wollenschlager von Georg Weinschenk dahier eine Behausung u. a. um 919 fl.

Bei einer am 19. Mai 1539 festgesetzten Ordnung, wie es dahier mit dem Schankmaß, dem Schafhalten und -Trieb, der Bäcker- und Metzger-Ordnung gehalten werden solle, werden dem Seitherigen entsprechend als die drei Herrschaften aufgeführt der Komthur zu Kapfenburg, Johann Graf von Hohenlohe, Wolf von Ahelfingen zu Hohenahelfingen und Georg von Wöllwarth zu Hohenroden. Allein nach dem Erlöschen des ahelfingischen Geschlechts im J. 1545 zog Ellwangen dessen ganze Herrschaft als eröffnetes Lehen ein (OA.Beschr. Aalen S. 150), so daß der ahelfingische Theil nunmehr als unmittelbar ellwangisch erscheint, und es machte auch noch später manchen Erwerb hier, z. B. im J. 1573 ein hiesiges Gut von Barbara Breunin um 226 fl. So erscheinen in der Folge als die drei Herrschaften der Propst zu Ellwangen, der Komthur zu Kapfenburg und Wöllwarth, wurden auch eine Reihe von Verhältnissen zwischen ihnen, namentlich aber zwischen den beiden ersten, durch Verträge geordnet, z. B. den 18. August 1561 wegen der Obrigkeit über die zwei Besitzer der Heiligengüter dahier, der Setzung und Entsetzung der Heiligenpfleger und Abhör der Heiligenrechnungen, den 7. April 1568 wegen der Ausreuthung des Gemeindewalds Schorach, den 29. März 1595 und 30. April 1596 wegen des Geäckerichs, den 28. Februar 1611 wegen der Jagdgrenzen, der hohen und niederen Obrigkeit (hier war Kapfenburg die Errichtung eines eigenen Halsgerichts im Orte nicht gestattet), Aufrichtung der Dorfordnungen,

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Besteuerung der eigenen Güter, Setzung der Vierer (2 aus den ellwangischen, je 1 aus den kapfenburgischen und wöllwarth’schen Unterthanen), Nachsteuer, Abhör der Heiligenrechnung, den 29. Oktober 1612 wegen Nachsteuer und Freizügigkeit, den 17. Juli 1673 wegen der deutschordenschen Braustätten und der Wirthschaftsgerechtigkeiten, der Hochzeitmähler und Stuhlfeste, der Schafhaltung, des Geäckerichs, Auslieferung der Malefikanten u. s. w., den 19. August 1679 wegen der Stuhlfeste und Hochzeitsmähler, den 28. Juni 1719 wegen einer großen Anzahl solcher Rechtsverhältnisse meistens im Anschluß an die früheren Verträge, den 22. März 1790 wegen des Trauergeläutes, welches schon lange her vielfach zu Gewalttätigkeiten geführt hatte, allerdings nur interimistisch für den gerade vorliegenden Fall, den des Todes Kaiser Josephs II., doch ähnlich auch noch 1792 und 1801 u. s. w.

In der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 erscheint Westhausen als Sitz eines zum fürstlich ellwangischen Oberamt Wasseralfingen gehörigen Amtes mit 8 Bauern, 2 Halbbauern, 36 Löhnern, 32 Söldnern, somit 78 fürstlichen Unterthanen, während zur Kommende Kapfenburg 2 Bauern, 1 Löhner, 16 Söldner (zus. 19 Unterthanen), zu Wöllwarth 1 Bauer und 5 Söldner (zus.6) gehörten. Im Ganzen zählte der Ort 11 Bauern, 2 Halbbauern, 37 Löhner, 53 Söldner, zus. 103, wozu noch die fürstliche Faulenmühle mit 1 Bauern k{am}. Zum fürstlichen Amt Westhausen gehörten überhaupt damals der Antheil an Westhausen, die Faulenmühle, Reichenbach, der Antheil an Jagsthausen, Ruithal, zusammen mit 2 Mühlen, 13 Bauern, 4 Halbbauern, 41 Löhnern, 41 Söldnern (Summa 101), wobei noch Wagenhofen als Freigut und Weiler als dinkelsbühlisch unter dieser Rubrik aufgeführt werden.

Die Jurisdiktion stund im allgemeinen Ellwangen zu, doch hatte der Deutschorden innerhalb Etters auf seinen Unterthanen alle, Wollwarth auf den seinigen die vogteiliche Gerichtsbarkeit. Ellwangen hatte hier einen Amtmann, Schultheißen, Holzwart, Amtsknecht, der Deutschorden einen Schultheißen.

Einzelnen unbedeutenderen Besitz dahier – außer dem bereits S. 782 genannten ellwangischen Lehensbesitze – betreffend wurde die Mühle zum Fulenbach mit Zugehörden von Dietrich von Westhausen den 14. Febr. 1357 an Egghard von Eppenberg um 126 Pfd. Hllr. verkauft, im Jahr 1449 ging sie von Wilhelm von Ahelfingen zu Hohenahelfingen zu Lehen; eine andere hiesige Mühle, wohl die Neumühle, verkaufte Ulrich von

{{Seite|787 Röhlingen den 20. Mai 1357 als Zinslehen an Egghard von Eppenberg um 100 Pfd. Hllr. Der genanntem Egghard gehörig gewesene Bauhof kam in der Folge an Christine von Welden, die ihn an Georg Guggenberger um 80 fl. rh. verkaufte, welcher hinwiederum dem Hans Engelhart von Aalen im Jahr 1393 die Lösung der Hälfte des Hofes um 40 fl. gestattete. Den 12. November 1512 verkaufte Georg von Wöllwarth und Engel Braunegkerin von Westhausen, seine eheliche Gemahlin, an Wolf von Ahelfingen mehrere Güter dahier um 234 fl. rh., Wilhelm von Wöllwarth der Ältere wohnhaft zu Ellwangen an Jerg Weinschenk den Wirth zum Weiler den 29. Februar 1548 ein eigenthümliches Gütlein, Erbe von seinem Vetter Wolf von Ahelfingen, um 200 fl. rh. Im Jahr 1503 war Heinrich Vickel von der S. 311 genannten Ritterfamilie hier gesessen, im Jahr 1539 vergliech sich seine Wittwe Anna Hirsbergerin mit Wolf von Ahelfingen wegen einer hiesigen Hofstatt und deren Söhne David, Kaplan, und Joachim, Wirth, werden noch 1559 dahier genannt.

Eine hiesige Badstube wird 1350, 1401, ums Jahr 1440, 1460, 1471, ein Schloß im Jahr 1526, ein Siechenhaus im Jahr 1538 erwähnt.

Aus Westhausen gebürtig war Franz Xaver Müller 1783–1802 letzter Abt des Klosters Kaisersheim (Steichele, a. a. O. 2, 656 ff.).

In kirchlicher Hinsicht ist folgendes hervorzuheben. Auf Bitte der Gebrüder Ritter Herbrands und Diemars von Westhausen, welche die in der Pfarrei Lauchheim gelegene Kapelle dahier mit Einwilligung der Gebrüder Eberhard des Ehringers als Patrons und Eberhards von Gromberg, sowie des Lauchheimer Pfarr-Rektors Konrad reichlicher ausstatteten, bewilligte Bischof Degenhard von Augsburg den 17. Mai 1303 die Bestellung eines eigenen Geistlichen. Die Haltung des Gottesdienstes, die Sepultur und die Verwaltung anderer Sakramente, jedoch ohne Verletzung der pfarrlichen Gerechtsame, und die von Diemar, Heinrich und I(re)nfried von Westhausen mit Einwilligung des Pfarr-Rektors Eberhard und des Patrons Eberhard von Ehringen mit Gütern zu Ruithal, Reichenbach, Westhausen gestiftete weitere Messe (Kaplanei zum h. Nikolaus) bestätigte Bischof Friedrich den 26. Juli 1330 (Khamm a. a. O. 1. 134 ff.) Den 25. Februar 1363 wurde die hiesige Filialkirche (zu St. Moritz) mit der Mutterkirche zu Lauchheim dem Deutschorden inkorporirt und gieng den 25. Febr. 1538 aus dem Besitz der Kommende Mergentheim in den der Kommende Kapfenburg über (s. S. 612, 609). Im J. 1392 werden 2 Frühmesser hier genannt, an deren Stelle später einer trat. Wie lange die Kirche Filial von Lauchheim blieb, ist nicht sicher zu ergründen; in Folge der Aufhebung des Deutschordens kam das Patronat der Pfarrei sowohl als der Kaplanei an die Krone, während bei letzterer seit dem J. 1858 bischöfliche Kollatur stattfindet.

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– Am 4. Juli 1363 stiftete Ulrich von Röhlingen an die hiesige Frühmesse einen unter Zuziehung des Pfarrers und eines anderen Priesters zu feiernden Jahrtag (S. 673), im J. 1405 Georg von Wöllwarth einen weiteren; eine hiesige Messe verliehen den 28. August 1394 Sytz von Westhausen, Geory von Guggenberg und Geory von Weiler und im J. 1524 wird der von der Kommende Kapfenburg verliehenen Kaplaneipfründe Unser l. Frauen Altars in der Pfarrkirche gedacht.

Die Sylvesterkapelle wurde von der Gemeinde aus Anlaß einer 16 Jahre lange anhaltenden Lungenfäule des Viehs im J. 1626 gegründet, 1685 größer neugebaut.

Von 1711–1766, somit 55 Jahre lang, war hier Ferd. Jakob Freihard Pfarrer, † im 89. Lebensjahre.

Baiershofen, Weiler, mit Wagenhofen, Weiler, 2 km westlich von W. an der Straße nach Aalen frei gelegen.

Der, seinem Namen nach auf den Eigennamen Baier zurückzuführende, Weiler B. kommt zuerst, wie es scheint, als Sitz einer ritterlichen Familie vor, indem Heinrich von Pairshoven zugleich mit Diemar von Westhausen und Konrad und Siefried von Pfahlheim den 22. April 1322 als Zeuge Abt Rudolfs von Ellwangen erscheint (vergl. auch oben S. 781).

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts, den 24. Juni 1384, verkaufte Elsbet die Vetzerin Konrads von Westhausen Wittwe ihren Hof zu Bayrshofen, 2 Höfe zu Frankenrutin und einen zu Husen (Jagsthausen) um 400 fl. an Abt Albrecht und das Gotteshaus zu Ellwangen. Derselbe Abt vertauschte den 18. Aug. 1391 ein hiesiges Lehengut an Heinrich von Westerstetten (S. 783), ein Lehen, welches ums Jahr 1440 an Wilhelm und Hans von Ahelfingen übergieng, von denen der letztere den 2. Juni 1468 auch noch Güter des Jörg von Vellberg dahier erkaufte. – Seit dem 23. April 1393 trug Georg von Wöllwarth d. J. und seine eheliche Hausfrau Anna, Ulrichs von Röhlingen Tochter, einen Hof und ein Gut dahier, wohl röhlingisches Erbe, von Ellwangen zu Lehen, woran sich im J. 1404 noch weiter etliche zuvor lainbergische (von der andern Tochter Ulrichs her) Lehen und Güter anreihten (S. 782). Diesen Besitz, d. h. drei Lehenhöfe bezw. Güter verkauften die 3 Gebrüder Heinrich Christoph, Alexander und Sebastian von Wöllwarth den 12. Juli 1642 um 450 fl. an den ellwangischen Obervogt zu Ahelfingen Johann Kaspar Blarer von Wartensee, dessen Nachkommen,

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die Brüder Christoph Patriz, Johann Jakob und Wilhelm Veit Wolfgang Blarer von Wartensee auf Wagenhofen ihre Güter, Höfe, Lehen und Unterthanen zu Treppach und hier (2 Fallhöfe und 1 Falllehen), seitherige Mannslehen vom Stifte Ellwangen, letzterem am 7. Novbr. 1705 um 8500 fl. verkauften, wobei jedoch die Steuer bis in den Anfang des laufenden Jahrhunderts ritterschaftlich (Kantons Kocher) geblieben zu sein scheint. – Im J. 1401 hatte Rabeno von Holheim, 1412 Georg von Weiler drei dem Lutz von Holheim abgekaufte Güter dahier von Ellwangen zu Lehen. – Einen früher Konrad von Itzlingen gehörigen ellwangischen Lehenhof dahier erwarb den 4. Juli 1437 Fritz von Holzingen, Vogt zu Kochenburg, von Heinrich von Weischenfeld und dessen Frau Anna von Itzlingen, Hans von Breitenstein und seiner Gattin Barbara von Itzlingen, allein schon am 22. Februar 1438 überließ ihn Abt Johann gegen Abtretung des Röttenhofs und Seifriedszells an Dekan und Konvent zu Ellwangen. Es ist dies wohl der den letztgenannten zustehende Falllehenhof, welcher gemäß Receß vom 22. August 1670 der Propstei mit aller Obrigkeit, Reis und Steuer unterworfen wurde, wogegen er der Kaplanei Wasseralfingen nicht bloß gültbar und handlöhnig, sondern auch dienstbar sein sollte.

Im Allgemeinen aber gehörte der Ort schon im J. 1431 zum ahelfingischen Gericht (vergl. S. 678) und später nach der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 mit 5 Bauern und 3 Löhnern zum ellwangischen Amt Oberalfingen (Oberamts Wasseralfingen).

Nordöstlich von Baiershofen liegt am Beginn eines nach Norden ziehenden flachen Bachthälchens Wagenhofen, jetzt noch ein malerisches Schlößchen, früher ganz von Weihern umgeben, in denen eifrig Fischzucht getrieben wurde. Auch innerhalb der im Rechteck geführten, von Wall und Wassergraben umfaßten Anlage war einst ein Weiher. Ob das Ganze einst aus einer römischen Befestigung umgeschaffen wurde, bleibt dahingestellt. Ein breiter, gewölbter Thorweg führt durch das Schlößchen. Hier innen sieht man über dem Thorweg eine Steintafel im Renaissancestil mit Christus am Kreuz, Maria und Johannes, davor knieen Herr und Frau mit je ihrem Wappenschild. Doch sind die Wappen nicht mehr zu erkennen. Diese Seite, die Nordseite des Gebäudes, trägt die Jahreszahl 1588, um diese Zeit wurde ohne Zweifel das Schlößchen umgebaut, womit auch die Architektur desselben stimmt. Der 

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Ostgiebel endigt in einem steinernen Aufsatz mit Löwenkopf; im früheren Tanzsaal sind noch Stuckaturen aus dem vorigen Jahrhundert. Beim Schloß war eine Kapelle zur schmerzhaften Mutter, die einst viel von Wallfahrern besucht wurde. In der Hillerschen Chronik steht eine Notiz darüber folgenden Inhalts:

„Im Posthaus zu Ellwangen befindet sich eine Tafel, auf welcher ein Ritter mit 2 Frauen vor der schmerzhaften Mutter knieen: anno 1602 hatt der edel und gestreng Eudtelhannß von Hausen, F. Ellw. Rath und Obervogt zu Wölstein, diese Cappell Gott zum Lob renofieren lassen. Die Edelfraw Madalena, geb. von Ulm, sein erste Hausfraw selig gewesen, die Wolgeborn Fraw Veronika, geborne Vöhlerin, von Frickenhausen, sein andere Hausfraw. Ums Jahr 1749 wurde die Kapelle abgebrochen, das wunderthätige Gnadenbild kam zuerst auf das Schloß Ellwangen, dann in die Kirche in Westhausen auf den Choraltar am 28. Oct. 1749.“

Heutzutage ist das Bild an der Wand dieser Kirche gegenüber der Kanzel angebracht.

Der Weiler, dessen Name auf den Personennamen Wago zurückzuführen ist (Förstemann, Personennamen Sp. 1222) kommt vielleicht zuerst als namengebend für eine ritterliche Familie vor. Die Gebrüder Wolfram und Konrad von W. erscheinen im J. 1212 als Zeugen Engelhards von Weinsberg, Burchard von W. den 28. April 1225 König Heinrichs (VII.) zu Hall, den 9. Juni 1230 Konrads von Weinsberg, Konrad von W., im J. 1234 Bischof Hermanns von Würzburg, im J. 1248 Verkäufer der Vogtei zu Schlierstadt (bad. BA. Adelsheim) an Kloster Seligenthal (Kreis Fulda), im Januar 1251 Zeuge Konrads von (Wall-)Dürn, im August 1253 desgl. des Grafen Boppo von Dilsberg-Dürn. Doch steht es nicht ganz fest, ob diese Familie hierher zu beziehen ist, es könnte auch an einen westlicher gelegenen nunmehr abgegangenen Ort dieses Namens gedacht werden (Wirtb. Urkb. 2, 387. 3, 170. 267. 339. 4, 250, künftig 5, 28. Über Vermuthungen hinsichtlich des Zusammenhangs dieser Familie mit anderen in größerer oder geringerer Nähe s. Bossert in Württ. Vierteljh. 6, 144 und vergl. dazu Wirt. Franken Jahrg. 1853 S. 26; Bd. V 447, VIII 570).

Im J. 1356 wird Dyemar von Hirlbach der Jüngere „zu Wagenhofen“ genannt. Im J. 1397 erscheint Walther, 1403 Konrad von Hohenstein (jetzt Hohenstatt OA. Hall) von

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Ellwangen mit W. belehnt, dann aber wurde es Lehen der Familie von Vellberg (OA. Hall) in Folge Kaufs von Seiten des Hans von Vellberg bei Rüdiger von Hohenstein, dem Vormünder Walthers von Hohenstein, welcher am 27. Sept. 1408 wegen seiner Ansprüche von Hans mit 15 fl. abgefunden wurde. Auf „Wagenhofen und was dazu gehört und die 2 Theile des großen und kleinen Zehnten zu Buch und zu Zimmern (Dörrenzimmern, beide OA. Hall) dabei“ war Kunigunde von Lentersheim, Hansen von Vellberg des Jüngeren eheliche Wirthin, für 650 fl. Heimsteuer und Morgengabe verwiesen, ein Besitz, welchen ihre Brüder Hans, bezw. Georg, Konrad von Lentersheim den 21. März 1405, den 23. Juli 1420 und 18. Okt. 1423, als ihre Träger von Abt Siefried verliehen erhielten. Im J. 1437 bekam Hans von Vellberg von Abt Johann den Burgstall zu W. die Weiher und den Bau an Wiesen und Äckern, die Baumgarten und die 3 Loher daselbst mit einigem Besitz zu Fischach und Mittelfischach (OA. Hall) zu Lehen, den 15. Febr. 1482 aber Ernfried der Ältere von V. von Propst Albrecht den Wagenhofer Besitz mit Zugehörden gegen Auflassung seines großen Zehnten zu Gaggstatt (OA. Gerabronn) geeignet, und noch am 8. Juli d. J. verkaufte er an Hans Oswald, Bürger zu Ellwangen, 6 Weiher, die auf sie stoßenden Fürschwellen, Hölzer u. s. w. um 160 fl. rh. Von Wilhelm von Baiershofen erkaufte den 21. April 1477 Peter Schlegel, ellwangischer Koch, einige Äcker dahier; Peter Hohenbuch genannt Schlegel, in der Folge Zergadmer (d. h. Aufseher über das Speisemagazin) Herzog Georgs von Bayern zu Landshut (sein Sohn?) und dessen eheliche Hausfrau Anna Gentnerin aber verkauften den 23. April 1481 ihren hiesigen Burgstall mit Haus, Hof, Gräben, Weihern, Äckern, Wiesen u. s. w. um 100 fl. und 13 fl. rh. jährlicher Gült an Michel Schwann von Westhausen. Genannte Gült verkaufte Peter weiterhin am 16. Februar 1493 an seinen Stiefsohn Konrad Oswald, Pfarrer zu Gossoltshausen. Letzterer (Frühmesser zu Obersontheim genannt) verkaufte am 25. Juli 1500 den Burgstall zu Wagenhofen u. s. w., wie er diesen von seinem Vater und seiner Mutter sel., auch seinem Stiefvater Peter Hohenbuch in Kauf- und Ablösungsweise an sich gebracht, gegen ein Leibgeding von 28 fl. jährlich an die Propstei Ellwangen 1). Im J. 1540 erscheint Philipp

1) Die Beziehungen des vellbergischen Wagenhofen zu Buch, Zimmern

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Vickel aus Westhausen zu Wagenhofen (vergl. S. 311), vor dem Jahr 1562 aber erwarb diesen nunmehr als Hof bezeichneten Besitz der ellwangische Dekan Freiherr Ludwig von Grafeneck käuflich und erhielt den 18. Mai 1565 von Kardinal Otto Propst zu Ellwangen für ihn die Begnadigung, daß er ein frei ledig und unbeschwert Gut sein solle, vorbehältlich allein der Propstei hoher Obrigkeit und des erblehenrechtlichen Charakters für den Fall einer Änderung in der Person des Besitzers. Nach Grafenecks Tod erwarb Hans Renhard von Wöllwarth zu Dorfmerkingen den Hof zum Theil in Erbsweise durch seine Frau, eine Schwester desselben., zum Theil durch Kauf von den Miterben und wurde den 14. April 1579 von Propst Christoph damit belehnt. Er wird noch im J. 1584 „zu Wagenhofen“ benannt, verkaufte den Hof jedoch bald wieder an Eitelhans (Bruder des Propstes Wolfgang), ellwangischen Rath und Obervogt zu Wellstein († 1623) aus dem Geschlecht der Freiherrn von Hausen an der oberen Donau, welcher im J. 1585 dahier gesessen erscheint (Wirt. Franken 8, 497) und am 16. Mai 1605 von Propst Johann Christoph in Erblehensweise belehnt wurde. Mit Einwilligung des Propstes Johann Jakob kaufte Hans Kaspar Blarer von Wartensee den Hof von Johann Konrad Zinth von Kintzingen, Pfleger der Stadt Mindelheim, und den 8. Februar 1673 wurde sein Sohn Franz Jakob, wie seiner Zeit Ludwig von Grafeneck, damit belehnt. Im J. 1705 erscheinen die Brüder Christoph Patritz, Johann Jakob und Wilhelm Veit Wolfgang Blarer von Wartensee auf Wagenhofen gesessen, allein schon den 27. Januar 1721 verkaufte Johann Jakob Blarer verschiedene Grundstücke, 11 Tagwerk Wiesen und 18 Morgen Ackers aus diesem Lehengut, um 5500 fl. an den öttingischen Schutzjuden Jakob Seligmann und Jud Schmul zu Lauchheim, den 7. März 1727 aber das ganze noch

und Fischach lassen es etwas zweifelhaft erscheinen, ob bei demselben an unser Wagenhofen zu denken sei, auch ist es auffallend, daß schon im J. 1481 Peter Hohenbuch den Burgstall – übrigens dem oben folgenden gemäß nicht in endgiltiger Weise – verkauft und noch 1482 Ernfried von Vellberg ihn geeignet erhält, allein andererseits liegen Beziehungen der Familie Oswald sowohl zu dem vellbergischen als zu unserem Wagenhofen, hinsichtlich dessen der Besitz Schwanns nur vorübergehender Natur gewesen sein muß, vor und die Vollziehung der Eignung des Lehenbesitzes könnte sich noch etwas hinausgeschoben haben in eine Zeit, in welcher eigentlich der Besitzer bereits gewechselt hatte. Zudem ist sonst kein geeigneter Ort dieses Namens bekannt

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übrige freiadelige Gut dahier, Schlößlein, Stadel, Wiesen, Weiher, Gärten, Weiden, Kapelle u. s. w. nebst der Vogteilichkeit – mit Ausschluß der dem Stifte zustehenden hohen Obrigkeit – um 4500 fl. an den Physikus Dr. Ludwig Geiger zu Ellwangen, In der Topographia Ellvacensis von 1733 erscheint der Hof als ein Freigut, später, in Folge Erwerbs des Propsts Franz Georg, als ein von Ellwangen in Pacht gegebener stiftischer Kameralhof, sodann wurde er den 10. April 1788 als eine Erbsölde 1. Klasse von dem Juden Oser Israel von Feuchtwangen um 8150 fl. erworben, kam aber nach kurzem Zwischenbesitz des Melchior Kolb von Immenhofen bereits am 30. Juli d. J. an den Stiftskapitular Nikolaus von Adelmann, den 23. Dez. 1814 um 2080 fl. an den ellwangischen Postmeister Purmann und dessen Schwager, Oberamtmann Hefele. Des letzteren Sohn, der spätere Direktor des Steuerkollegiums (v.) Hefele, erwarb 1840 das ganze Gut allein und vererbte es auf seinen Sohn, Oberregierungsrath (v.) Hefele, den dermaligen Besitzer.

Die Uchtwiese nebst mehreren Morgen Ackers dahier erkaufte Hans von Ahelfingen den 22. Oktober 1481 von dem Westhauser Kaplan Ulrich Stadlinger und bis zu seinem Aussterben hatte sein Geschlecht hiesigen Lehensbesitz.

Frankenreute, Weiler, 2 km nordwestlich von W. auf der Höhe gelegen.

Der Weiler, dessen Namen auf den Volksnamen Franken oder auf einen Eigennamen Franko, sowie das althochdeutsche riutjan = reuten zurückzuführen ist, wird erstmals im J. 1384 aus Anlaß des Verkaufs zweier Höfe zu Frankenrutin Seitens Elsbet der Vetzerin, Wittwe Konrads von Westhausen, an den Abt Albrecht von Ellwangen, sodann den 12. März 1464 aus Anlaß der Verpfändung der Gülten aus einem hiesigen Hofe durch Propst Albrecht an den Wörther Pfarrer Johannes Ris erwähnt (S. 788). Im J. 1689 waren die Höfe und Sölden dahier der Propstei Ellwangen mit Eigenthum und Lehenschaft zugehörig und so waren auch im J. 1733 die 2 Halbbauern und 1 Löhner dahier fürstlichen Ammannamts.

Immenhofen, Weiler, nicht ganz 1 km nordwestlich von Baiershofen, auf der Höhe.

Der Weiler Immenhofen – ein von dem Eigennamen Immo abzuleitender Name – wird nicht viel erwähnt; ein seither dem Dekan und Kapitel Ellwangen zustehender Falllehenhof

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wurde gemäß Receß vom 22. August 1670 der Propstei mit aller Obrigkeit, Reis und Steuer unterworfen.

Nach der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 zählte der zum fürstlichen Amt Oberalfingen (OA. Wasseralfingen) gehörige Ort 3 Bauern.

Jagsthausen, Weiler, 2 km nordwestlich von W. auf dem linken Jagstufer gelegen, mit alter Kirche zum h. Stephanus, im ummauerten Friedhof. An der Ostwand ein sehr frühes Spitzbogenfenster. Am Südeingang steht 1746, auf dem Westgiebel ein Dachreiter. Innen sind drei neugothische Altäre, eine hübsche Renaissancekanzel mit den Statuetten der vier Evangelisten; auf dem rechten Seitenaltar steht eine bemerkenswerth schöne spätgothische Holzskulptur in {{Bruch|2|3}} Lebensgröße: Maria mit dem Leichnam des Herrn, Johannes, der Christi Haupt hält, und Magdalena, das Salbgefäß zu Füßen. An der Südwand eine spätgothische Madonna mit Kind, auf dem Halbmond stehend, fast lebensgroß, schlank und schön.

Jagsthausen, früher Hausen schlechthin, auch Hausen bei Westhausen genannt, wird mit Sicherheit wenigstens das erste Mal erwähnt, als Elsbet die Vetzerin, Wittwe Konrads von Westhausen, dem Kloster Königsbronn unter Zustimmung des Bischofs Burkhard von Augsburg am 19. August 1379 das durch ihre Ehe erworbene Patronatrecht der Kirche (z. St. Stephan) in Husen bei Westhusen um ihres und ihrer Vorfahren Seelenheils willen schenkte, woraus Graf Konrad von Helfenstein am 7. September d. J. auf seine, vielleicht von dem Dillinger Grafenhause herstammenden lehensherrlichen Rechte verzichtete. Die hiesige Pfarrkirche dem sehr in seinen Mitteln herabgekommenen Kloster vorbehältlich der Kongrua für den Pfarrvikar einzuverleiben, befahl denn auch Papst Martin V. am 3. Dez. 1423. An diesen Königsbronner Besitz knüpfte sich in Folge der Säkularisation des Klosters durch Württemberg im 16. Jahrhundert der zum Klosteramt Königsbronn gehörige Besitz Württembergs. Letzteres hatte in früherer Zeit außer der Kirche und dem Patronatrecht nur den Pfarrhof sammt dem großen und kleinen Zehnten, das Mesnerhaus und 2 Häuser mit ihren Unterthanen zum Mindesten mit vogteilicher und niedergerichtlicher Botmäßigkeit.

Neben diesen Besitz trat nun aber noch solcher der Propstei Ellwangen, indem z. B. die bereits genannte Elsbet im J.

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1384 einen hiesigen Hof an Abt Albrecht von Ellwangen verkaufte (S. 788), die schon im J. 1397 genannte Mühle dahier mit Besitz zu Westhausen ums J. 1440 aus westerstettischem in ahelfingischen Besitz überging (S. 784) und dadurch nach dem Aussterben des ahelfingischen Geschlechts an Ellwangen fiel, hieran aber ohne Zweifel noch andere ellwangische Erwerbsakte sich anschlossen.

Das Verhältnis des beiderseitigen Besitzes in der späteren Zeit betreffend werden in der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 hier genannt: fürstlich ellwangisch (Amts Westhausen) 1 Mühle, 1 Bauer, 1 Löhner, 1 Söldner (zus. 4 Unterthanen), kapitelisch: 1 Löhner, württembergisch: 1 Bauer, 1 Halbbauer, 1 Löhner (zus. 3 Unterthanen); im Ganzen 1 Mühle, 2 Bauern, 1 Halbbauer, 3 Löhner, 1 Söldner (zus. 8); das württembergische Adreßbuch von 1802 führt beim Königsbronner Klosteramt für den ellwangischen Kondominatort Jagsthausen 20 Seelen auf. Hinsichtlich der Hoheitsrechte herrschte zwischen den beiden Besitzern viel Streit, gegen die Richtigkeit des von Württemberg verfaßten Lagerbuchs vom J. 1583 protestierte Ellwangen im J. 1584 und wurden deßhalb den 20./30, August 1588 einzelne Streitpunkte verglichen.

Ein Theil von Jagsthausen soll im Bauernkrieg zerstört worden sein, weil die dortigen Bauern sich nicht an die rebellischen Bauern anschließen wollten.

Mit der im Kloster Königsbronn überhaupt nur langsam und nicht ohne Schwierigkeit eingeführten Reformation drang Württemberg in Jagsthausen nicht durch und noch bis 1579 sind die Namen hiesiger katholischer Geistlicher bekannt; in der Folge aber scheint die Pfarrei nicht mehr besetzt worden zu sein und schlossen sich die Jagsthauser Pfarrangehörigen, zu welchen auch im J. 1689 die Einwohner von Baiershofen und Frankenreute, später auch von Wagenhofen gehörten, dem Pfarrer von Westhausen (zum Theil auch von Dalkingen) an, und im J. 1700 wurde ein Kaplan des Westhauser Pfarrers mit der Versehung Jagsthausens beauftragt. Von 1701–1818 wurde durch einen Vikar des genannten Pfarrers an Sonn- und Feiertagen ein besonderer Gottesdienst gehalten. Übrigens bezeichnen die Königsbronner Lagerbücher von 1583 und 1689 „den ganzen Kirchensatz, Kastenvogtei, jus patronatus und advocatia der Pfarr und des Heiligen St. Stephani sammt aller Jurisdiktion“ u. s. w. als der Herrschaft Württemberg von wegen des Klosters 

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Königsbronn zugehörig und sagen, daß das Kloster die Lehenschaft der Pfarrei seit dem Jahre 1379 ohne jeglichen Eintrag und Hinderung innegehabt und nach seinem Gefällen ausgeübt habe. Noch nach dem Staatshandbuche vom J. 1881 befindet sich unter den 58 Einwohnern nur 1 evangelischer. (Vrgl. namentlich Khamm a. a. O. S. 139, 140 und Schwäbisches Archiv herausgegeben von Hausleutner, 1, 379, sowie auch Braun, Augsburg S. 565).

Gerade die kirchlichen Verhältnisse waren es denn auch, welche vielfach zu Streitigkeiten führten. So fuhr nach dem Tode des letzten Inhabers der Pfarrei der Superintendent von Königsbronn an Lätare (26. März) 1618 auf herzoglichen Befehl mit 9 Reisigen und 4 Kutschenpferden Morgens 7 Uhr im Dorf ein, eröffnete die Kirchthüre, riß alle Altartücher von den Altären, that die Kirchenfahnen, Leuchter, Weihkessel, den Inhalt des Sakramenthäuschens und anderes in die Sakristei, bestieg die Kanzel, predigte evangelisch, setzte einen jungen Geistlichen zum Prediger und verpflichtete die 2 württembergischen Hintersassen sammt Mesner und dessen Familie, nur diesen Geistlichen zu hören; schon am Montag aber ließ der Propst auf die Mittheilung des Vorfalls den Prediger mit 6 Pferden an die Stiftsgrenze führen. Weiter ließ nach dem Tode Herzog Karl Eugens im Jahr 1793 das Oberamt Königsbronn das Trauergeläute veranstalten, allein der ellwangische Schultheiß nach einem Auftrage des Amtmanns zu Wasseralfingen in Amtstracht und in Begleitung von 4 mit Flinten bewaffneten Bürgern die Schwenket aus den 3 Glocken herausschneiden und zur Verwahrung ins Amtshaus bringen. Auf Klage Württembergs gestattete Ellwangen das Geläute wieder in der Eigenschaft einer „dem hochseligen Patronen gewidmeten verehrungsvollen Huldigung.“ Bei Herzog Ludwig Eugens Tod im Jahr 1795 stand Württemberg vom Verlangen des Läutens ab.

Reichenbach, Weiler, 1 {{Bruch|1|2}} km südlich von W., im schönen von Nußbäumen beschatteten Thal des Reichenbachs unter dem waldgrünen Albtrauf gelegen, mit stattlicher dem h. Georg geweihter Kirche, mit schönem schon älterem Altarblatt auf dem Hochaltar. Der im Westen stehende Thurm ist unten herauf noch gothisch, wird oben achteckig und endigt in einem Zopfzwiebel; die Kirche wurde im Mai 1729, nachdem sie sehr erweitert worden war, eingeweiht. (Urkunde in der W. Pfarrregistratur).

Die Umschrift der größeren Glocke lautet: Ora Pro Nobis S. Georius. Johann Philipp Greiner, Ambtsschreiber. Baltas Schwerthlen, Schultheißen. Hans Honn und Hans Eberlin, beiden Heiligenpfleger zu Reichenbach. 1621.

Auf der kleineren Glocke steht: Ave Maria Gratia Plena. 1762; dann ein Medaillon mit Glocke und Nikolaus Arnold.

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An der Winterhalde, „im Schlößle“, südlich vom Ort, auf einem hohen Albvorsprung lag eine mittelalterliche Burg, von der jetzt aber nur noch wenige Reste der Umwallung zu sehen sind, sonst durch Steinbrucharbeiten für immer zerstört, auf älteren Flurkarten noch besser zu erkennen.

Etwas zweifelhaft mag es erscheinen, ob die folgenden Glieder eines nach Reichenbach genannten Geschlechts zu unserem Reichenbach in Beziehung zu setzen sind und dann auf der erwähnten Burg ihren Wohnsitz gehabt haben: filius domini Engelhardi de Richenbach, welcher zwischen Eberhard von Gromberg und Konrad vom Stein (OA. Neresheim) als Zeuge in einer Urkunde des Klosters Mödingen (bayr. AG. Dillingen) vom 2. Mai 1260 aufgeführt wird, Engelhard von Reichenbach, welcher den 28. Nov. 1283 einen Hof zu Westerhofen an Kloster Kaisersheim schenkt (Steichele a. a. O. 3, 493), Engelhard der Frie von Reichenbach den 20. Januar 1318 Bürge Gerungs von Emershofen in einer Urkunde betr. eine Mühle zu Oberdorf (OA. Neresheim), Heinrich von Richenbach „Fri Engelhartz Sun von Trochtelvingen“ (Trochtelfingen OA. Neresheim), welcher selbst auch Heinrich von Richenbach zu Trochtelfingen heißt und Güter an letzterem Ort besaß (1331–1354; vgl. z. B. <tt>Reg. Boic.</tt> 8, 140), Hans von Richenbach auch in Trochtelfinger Urkunden genannt und zu Pflaumloch; begütert (1361–1390), Heintz von Reichenbach zu Trochtelfingen (1365; OA.Beschr. Neresheim 419 ff.). Der Name Heinrich kommt jedenfalls auch bei dem öttingischen Ministerialengeschlecht vor, das sich nach Reichenbach. Gem. Aufkirchen (bayr. AG. Wassertrüdingen) nannte (Steichele, a. a. O. 3, 447 ff., vergl. ebda. 493. 494). Auch ist der Weiler nicht mit anderen gleichnamigen Orten, z. B. Reichenbach OA. Aalen, zu verwechseln. Im Übrigen wird er sicher im J. 1330 genannt (S. 787), kamen Höfe, Lehen und Gülten dahier, sämmtlich Lehen der Abtei Ellwangen, ums J. 1440 aus westerstettischem in ahelfingischen Besitz (S. 784), und war der Deutschorden hier zehntberechtigt (S. 609). Im J. 1733 gehörte der Ort zum fürstlichen Amt Westhausen und zählte 4 Bauern, 4 Löhner, 8 Söldner, somit 16 Unterthanen.

Die hiesige St. Georgskapelle, ein Filial der Pfarrei Westhausen, soll durch die Herren von Westerstetten gegründet worden sein und wird jedenfalls schon im J. 1523 urkundlich genannt (Khamm, a. a. O. 138).

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Westerhofen, Weiler, mit den Höfen Ruithal und Weidach, 2 {{Bruch|1|2}} km südöstlich von W., jagstaufwärts, auf dem rechten Ufer. Die Kirche zum h. Blasius, hoch und fest im Kirchhof gelegen, mit gutem gothischem Westthurm, dessen unteres Geschoß eine Vorhalle bildet, überdeckt mit einem Rippenkreuzgewölbe, auf Schildchen ruhend. Auch die Kirche hat Spitzbogenfenster, enthält im hübsch ausgestatteten Innern drei neue gothische Altäre, an der Decke Fresken von C. Dehner 1877, im Schiff Geburt Christi, im vieleckigen Chor Anbetung durch die heil. drei Könige. Ebendaselbst gemalte Scheiben, Christus und Maria. Über dem Südeingang steht 1721.

Westerhofen wird wohl das erstemal erwähnt, als Engelhard von Reichenbach (vgl. S. 797) den 28. Nov. 1283 einen Hof zu Westerhofen an das Kloster Kaisersheim schenkte (Steichele а.	a. O. 3, 493), dann im Ellwanger Gült- und Rechtsbuch von 1339, sowie als Ritter Konrad von Gromberg den 11. März 1359 einen Hof zu Westerhofen, desgl. zu Tattenloch (s. oben S. 612), sowie ein Lehen zu Brwental (wohl Rewenthal, Ruithal) um 423 Pfd. Hllr. an die Bopfinger Bürger Konrad Schmid und Hermann Stainmann verkaufte; doch kommt auch noch später grombergischer Besitz hier vor (vgl. oben S. 607 ff.). Den hauptsächlichsten Erwerb dahier machte jedoch die Deutschordenskommende Kapfenburg.

So erkaufte der Komthur Simon von Leonrod von den Gebrüdern Rudolf und Sigmund von Bopfingen, Heinrichs von Bopfingen sel. Söhnen, den 1. Mai 1438 einen Hof, Gülten von der Tafern und Mühle, Hofstätten zu Westerhouen, sowie einen Hof zu Beuren (OA. Neresheim) um 397 {{Bruch|1|2}} fl. rh.; derselbe von Ludwig von Zipplingen den 18. Februar 1448 die Ratzen- und die Haintz Geigers Söld um 12 fl. rh.; von Wilhelm von Ahelfingen der Komthur Johann von Finsterlohe den 27. Februar 1470 unter Verzicht des Stifts Ellwangen auf die lehensherrlichen Rechte seinen Theil an den Weidhühnern und Diensten zu Westerhofen; von Abt Niklaus und Konvent zu Lorch derselbe den б. Mai 1471 mit des Klosters Amt und Weilerstatt Hohenlohe (OA. Neresheim) auf dem Härdtsfeld Gülten; von Georg Weitzmann dem Ä. und seiner Hausfrau Alma dahier und ihren Söhnen Hans und Jörg der Komthur Wilhelm von Neuhausen den 1. März 1517 alle ihre Eigengüter, Äcker und Wiesen, in Westerhofer Mark um 205 fl. rh., sowie ihr Erblehen von Ellwangen an Wiesen, Äckern und einer noch ungebauten Hofraithe um 146 fl. rh.; von Hans Weitzmann dem J. zu Westerhofen der Komthur David von Wasen den 24. April 1571 eigene Äcker und Wiesen um 120 fl. rh.; von Heinrich Ziegelbauer und seiner ehelichen Hausfrau Barbara dahier der Komthur Johann Eustachius von Westernach den 24. Mai 1590 2 {{Bruch|1|2}} Tagwerk Wiesen, welche

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sie den 12. des Monats um 449 fl. von der Äbtissin Apollonia, Priorin und Konvent des Klosters Kirchheim erkauft hatten, und 2 {{Bruch|1|2}} Morgen Ackers um 550 fl. rh. Mit den genannten Lehenstücken, von welchen jedoch die Hofraithe später mit Haus und Stadel überbaut ward, wurde der Kapfenburger Komthur bis 14. Februar 1699 von Ellwangen förmlich belehnt, von da an bildeten sie nur ein sogenanntes Kanzleilehen und wurden die einzelnen Besitzer belehnt.

Nach der Designation der Ballei Franken von 1686 hatte das Dorf Westerhofen 35 Haushaltungen (1748: 41), außer hinsichtlich eines Söldners, der nach Kloster Kirchheim gehörte, hatte die Kommende Kapfenburg die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Getreide-, Kraut- und Rübenzehnten, und auch 1733 werden 2 Bauern, 2 Halbbauern, 16 Löhner, 19 Söldner, zus. 39 als kapfenburgisch, 1 Söldner als kirchheimisch genannt.

Die St. Blasiuskirche wurde im 15. Jahrhundert von der Gemeinde erbaut.

Ruithal, auch Rewenthal 1) geschrieben, ist schon S. 784, 787, 798 für die Jahre 1330, 1359, um 1440 erwähnt worden und erscheint im J. 1733 mit 2 Halbbauern als fürstlich ellwangisch, Amts Westhausen.

Das Brunnenwerk in Weidach auf dem sog. Weidachwasen am Fuß des Schloßberges gelegen. Hiezu gehört ein Wohn- und Ökonomiegebäude mit 1 6/8 Mrg. 3,7 Rth. Pachtgütern für den Brunnenmeister. Das Wasser wird am Fuß der Reichenbacher Berge in 3 Behältern gesammelt, die Holzteichel wurden im Jahr 1882 durch eiserne Zuleitungsröhren ersetzt. Das Druckwerk, unter dem Erdgeschoß des Wohnhauses, hebt das Trinkwasser in eisernen Teicheln über 100 m hoch den Berg hinauf und speist den Kapfenburger Schloßbrunnen; die Druckleitung wurde im Jahr 1868 erneuert. An dem Wohnhaus links am Eingang ist eine steinerne Tafel eingemauert mit dem Deutschordens-Wappen und der Inschrift: „Dieses Bronnenwerk ist von dem Hochwürdigen Frei-Reichs-Hochwohlgebohren Herrn Conrad Christoph Freiherrn von Lehrbach, Rathsgebiethiger der Balley Franken und Comenthur zu Kapfenburg u. s. w. im August 1736 angefangen und im 12 Octob: l. a. in Vollkommenstand gebracht worden.“

1) Zum Namen vergl. Verhandlungen des Vereins für Kunst und Alterthum in Oberschwaben, Neue Reihe II. 51 ff. IV 30.

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