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Pferdekräfte berechnet. Mit 10 vorhandenen Ziegelhütten ist stets die Kalkbrennerei verbunden. Die 56 Bierbrauereien, welche meist nebenher auch Branntwein brennen, beschäftigen 66 Arbeiter und setzen ihr Produkt fast ganz innerhalb des Bezirks ab.

Eingeführt wird Bier von Ellwangen, Hall, Aalen und Ulm und ebenso von den bayr. Nachbarstädten Ansbach und Dinkelsbühl.

Bemerkenswerth sind noch 3 Hammerschmieden mit Wasserkraft und im Ganzen 6 Arbeiter, 1 Geschäft für musikalische Instrumente und 1 für Orgelbau in Crailsheim, endlich das Stuckaturgeschäft der Gebrüder Völker daselbst mit 4 Gehilfen.

2. Mechanische Künstler und Handwerker.

	Meist.	Geh.		Meist.	Geh. Bäcker	61	17	Metzger	49	11 Barbiere	4	1	Modistinnen	3	– Buchbinder	6	–	Mühlarzt	1	– Bürstenbinder	2	–	Musiker	5	2 Drechsler	12	2	Nagelschmiede	3	– Färber	5	2	Nähterinnen	36	3 Flaschner	7	3	Orgelbauer	1	– Gärtner	4	1	Pflästerer	3	1 Gerber	20	20	Photographen	2	1 und zwar:			Rechenmacher	21	1 Rothgerber	18	19	Sattler	13	3 Weißgerber	2	1	Schieferdecker	1	– Glaser	7	–	Schirmmacher	2	– Goldarbeiter	2	–	Schlosser	10	5 Gipser	5	5	Schmiede	84	33 Hafner	9	2	Schneider	88	19 Kaminfeger	4	2	Schreiner	77	30 Knopfmacher	1	–	Schuster	185	49 Korbmacher	2	–	Seifensieder	4	2 Kupferschmiede	2	2	Seiler	7	2 Küfer	42	5	Strumpfweber	1	– Kürschner	4	–	Tuchscherer	3	– Leineweber	119	8	Uhrenmacher	5	1 Lumpensammler	6	–	Wagner	44	16 Maler u. Vergolder	5	3	Zimmerleute	47	62 Maurer u. Steinhauer 76		92	Zinngießer	3	– Mechaniker	3	1	Zuckerbäcker	6	2 Messerschmiede	7	1			

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3. Handelsgewerbe. 	Zahl	Geh. Kaufleute mit offenen Verkaufsstellen	42	12 Krämer-, Klein- und Viktualienhändler	51	– Hausirhändler	750–800	– Schafhändler	2	– Holzhändler	11	– Viehhändler	35	– Fruchthändler	6	– Weinhändler	4	– Schweinhändler	9	– Taubenhändler	1	– Wollenhändler	3	– Lederhändler	1	– Landfuhrleute	11	– Der Bezirk zählt ferner:		 Apotheken	2	– Buchdruckereien	1	– Wirthschaften	245	– und zwar: Bierbrauereien	56	–    Branntweinbrennereien	4	–    Gastwirthschaften	120	–    Schenkwirthschaften	65	–

Bezüglich der bedeutenden Anzahl der Hausirhändler ist zu bemerken, daß, wie schon oben erwähnt, die Einwohner der hochgelegenen, bodenarmen Orte Lautenbach, Matzenbach, Unter-Deufstetten und Wildenstein vorzugsweise dem Wandergewerbe sich widmen. Sie bereisen Württemberg, Bayern, Baden, Preußen, Österreich und die Schweiz. Hauptsächliche Handelsgegenstände sind Steingut und Farbwaaren, Porzellan und dergleichen.

Diese Händler kehren zum Theil mehrere Jahre lang nicht in ihre Heimat zurück. Andere ziehen mit Eintritt der kälteren Jahreszeit dem heimatlichen Boden zu, halten sich, so lange sie durch die Witterung des Winters genöthigt sind, zu Hause auf, um mit neuen Gewerbelegitimationspapieren versehen gegen Eintritt des Frühlings wieder auf die Wanderschaft sich zu begeben. Die Kinder begleiten soweit thunlich die Eltern auf die Reise, da diese ihre Häuser beziehungsweise ihre Wohnungen bei der Abreise abschließen. Diese Händler sind theilweise in guten ökonomischen Verhältnissen.

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Gesellschaftlicher Zustand.

Grundherrliche Verhältnisse.

A. Grundherren.

In dem Oberamtsbezirk Crailsheim besitzt der Staat nur wenige einzeln verpachtete Grundstücke auf den Markungen Crailsheim, Ober-Speltach (Burgberg), Goldbach, Gründelhardt, Matzenbach, Markt-Lustenau, Rechenberg, Roßfeld, Satteldorf und Stimpfach.

Von diesen Grundstücken sind hervorzuheben: das zur ehemaligen Stiftscustorei in Ellwangen gehörige Gut auf der Markung Randenweiler, Gemeinde Stimpfach, mit 3 7/8 M. 0,7R., ferner die auf der Markung Rechenberg gelegenen Grundstücke mit einem Meßgehalt von 11 M. 32,4 R., welche früher zum v. Berlichingen’schen Rittergut und nachherigen K. Staatsdomäne daselbst, die im Jahre 1859 mit Ausnahme dieser Grundstücke verkauft wurde, gehörten, und seiner das auf der Markung Roßfeld liegende Gut „Flügelau“, auch „Burgstall“ genannt, mit 11 {{Bruch|1|8}} Mrg. 36 Rth., auf welchem früher (nach dem Salbuch von 1690) ein Schloß stand, das aber schon damals gänzlich ruinirt und an nichts mehr, als an den Burggräben und Wällen zu erkennen war.

Das frühere Klostergut Anhausen, Gemeinde Bölgenthal resp. Gröningen, welches ursprünglich eine besondere Markung bildete und im Besitz des Staates war, ist jetzt in verschiedenen Privathänden.

Außer dem Staat haben noch Besitzungen:

a) der Freiherr von Ellrichshausen, auf der Markung Rockhalden, Gemeinde Ellrichshausen, der Flächenraum des Guts beträgt ca. 127 Mrg. lauter Wald;

b) der Freiherr von Seckendorff zu Erkenbrechtshausen auf der Markung Erkenbrechtshausen, Gemeinde Triensbach, Tiefenbach und Triensbach ca. 550 Morgen Güter, worunter ca. 300 Mrg. Wald;

c) der Graf v. Soden zu Burleswagen auf der Markung Burleswagen, Neidenfels, Satteldorf, Gröningen etc.

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Der Flächenraum des Guts Neidenfels, welches ehemals ziemlich groß war, beträgt setzt noch 136 Morgen, worunter 122 Morgen Wald und derjenige des Guts Burleswagen 154 Morgen, worunter 42 Morgen Wald.

d) der Freiherr v. Crailsheim-Rügland auf der Markung Triensbach den Weilershof, Gemeinde Triensbach, mit einem Flächenraum von ca. 425 Mrg., worunter ca. 100 Mrg. Wald;

e) der Freiherr Hofer v. Lobenstein zu Wildenstein auf der Markung Wildenstein, Röthlein und Neustädtlein, Gem. Lautenbach, mit einem Flächenraum von 740 Morgen, worunter 650 Morgen Wald;

f) der Freiherr v. Seckendorff-Gutend zu Unter-Deufstetten auf der Markung Unter-Deufstetten und Matzenbach.

Das Gut umfaßt einen Flächenraum von 650 Mrg., worunter 545 Morgen Wald.

g) die Herren v. Kauffmann’schen Erben zu Matzenbach auf der Markung Matzenbach mit ca. 55 Morgen Äcker und Wiesen;

h) die Herrschaft Hengstfeld, Oberamts Gerabronn, auf der Markung Bronnholzheim und Satteldorf mit 73 ha Waldungen.

B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Freiherrn v. Crailsheim, Rüglander Linie, mit dem ursprünglichen Mannlehen von der bayerischen Herrschaft Wiesensteig und dem Mannlehen von Würzburg;

Freiherrn v. Ellrichshausen, mit dem ursprünglich Stift Comburg’schen Mannlehen, Mannlehen von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach), Mannlehen vom Hochstift Eichstätt, Mannlehen von Kaiser und Reich;

Freiherr Hofer v. Lobenstein mit dem ursprünglichen Rittermannlehen von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach);

Freiherr v. Knöringen mit dem gleichen Lehen (das ganze v. Knöring’sche Lehen kam im Jahr 1839 durch Kauf an den Staat);

Graf v. Soden mit dem früheren Rittermannlehen vom Hochstift Würzburg;

der Heilig-Geist-Hospital Dinkelsbühl mit dem ursprünglichen

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rechten Lehen vom Stift Ellwangen und dem rechten Mannlehen von Würzburg;

der Heilig-Geist-Hospital in Hall mit einem Mannlehen zu Eckerroth von dem Fürstprobst in Ellwangen belehnt.

b) und c) Falllehen und Erblehen wurden schon früher allodifizirt und die darauf ruhenden Abgaben abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschaftsgefälle, sowie die Frohnen theils aufgehoben, theils abgelöst.

Falllehen bestanden in der Gemeinde Großenhub, Gemeinde Wildenstein, Hahnenburg, Gemeinde Matzenbach, Connenweiler, Gemeinde Rechenberg, Lixhof, Gemeinde Weipertshofen, Ober-Deufstetten, Gemeinde Unter-Deufstetten, Randenweiler und Siglershofen, Gemeinde Stimpfach, Stimpfach, Hinteruhlberg, Gemeinde Gründelhardt und Weipertshofen.

Erblehen bestanden in den meisten Gemeinden des Bezirks.

C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.

D. Zehnten.

Sämmtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden.

Die früheren Zehntberechtigten waren:

1. In Crailsheim: für den großen und kleinen Zehnten {{Bruch|1|4}} der Spital Crailsheim, {{Bruch|1|4}} dem Freiherrn v. Crailsheim zu Morstein, {{Bruch|1|2}} der Staat, früher {{Bruch|1|4}} dem hochfürstlichen Kastenamt Crailsheim und {{Bruch|1|4}} dem fürstl. Stift und Domkapitel Ellwangen.

2. Ellrichshausen: für den großen, kleinen, Blut- und Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen und später der Staat. Parzellargemeinden: Birkelbach: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ellrichshausen, später der Staat. Gersbach: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Ellrichshausen und die Pfarrei Ellrichshausen bezw. später der Staat. Horschhausen: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Spital Crailsheim. Simonsberg: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ellrichshausen, später der Staat. Volkershausen: für den großen, kleinen und Blut- und Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen.

3. Goldbach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst.

4. Gröningen: für den großen und kleinen Zehnten die Freiherrn v. Crailsheim zu Morstein und der Staat auf der Markung Anhausen (Ruine). Parzellargemeinden: Bölgenthal: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Staat. Bronnholzheim: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Gröningen, für den Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen. Gaismühle und Heinzenmühle: der

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Staat für den großen und kleinen Zehnten, Helmshofen: für den großen, kleinen und Blutzehnten eine Hälfte der Staat und eine die Freiherrn v. Holtz in Amlishagen, Trifftshausen: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Amlishagen.

5. Gründelhardt: für den großen Zehnten theils der Staat, theils die Pfarrei daselbst und einen Theil der Heilige in Gründelhardt. Für den kleinen Zehnten die Pfarrei und die Gemeinde daselbst. Parzellargemeinden: Banzenweiler und Brunzenberg: für den großen Zehnten {{Bruch|1|2}} der Staat und {{Bruch|1|2}} die Pfarrei Gründelhardt, für den kleinen Zehnten {{Bruch|1|2}} die Pfarrei und {{Bruch|1|2}} die Gemeinde Gründelhardt. Hellmannshofen: für den großen und kleinen Zehnten der Staat, für den Blutzehnten die Pfarrei Ober-Speltach. Himmelreich: für den großen Zehnten {{Bruch|1|2}} der Staat und der Graf v. Limpurg, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Bühlerthann. Markertshofen: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Staat. Hinter-Uhlberg: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Bühlerthann. Stetten: für den großen Zehnten theils der Staat, theils dje Pfarrei Gründelhardt und theils der Heilige zu Gründelhardt, für den kleinen Zehnten theils die Gemeinde Gründelhardt, theils die Pfarrei Gründelhardt.

6. Honhardt: für den großen, kleinen, Heil- und Blutzehnten der Staat und früher die Reichsstadt Hall. Parzellargemeinden: Altenfelden, Appensee, Bechhof, Belzhof, Eckarroth, Gauchshausen, Hirschhof, Ipshof, Mainkling, Neuhaus, Reishof, Reifenhof, Sandhof, Steinbach a. d. J.,  Unter-Speltach, Vorder-Uhlberg und Wagner: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten der Staat.

7. Jagstheim: für den großen, kleinen und Blutzehnten {{Bruch|1|3}} der Staat und früher die Reichsstadt Hall, und 2/3 der Freiherr v. Ellrichshausen. Parzellargemeinden: Alexandersreuth: für den großen Zehnten der Staat. Eichelberg und Kaihof: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Stöckenhof: für den großen und kleinen Zehnten {{Bruch|1|3}} der Staat, 2/3 der Freiherr v. Ellrichshausen.

8. Ingersheim: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Crailsheim zu Morstein. Parzellargemeinden: Altenmünster: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten 3/6 die Pfarrei Altenmünster, 2/6 der Staat und 1/6 die Dechant Hamberg’schen Relikten zu Feuchtwangen. Rothenmühle: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Altenmünster.

9. Lautenbach: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden, den kleinen Zehnten die Pfarrei Weidelbach und später Wildenstein. Parzellargemeinden: Bernhardsweiler: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Weidelbach, später Wildenstein. Buckenweiler: für den großen und kleinen Zehnten die Stiftungen zu Dinkelsbühl. Neustadtlein und Röthlein: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden.

10. Leukershausen: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Parzellargemeinden: Bergertshofen: für den großen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl und der Staat, für den kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Haselhof: für den großen

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und kleinen Zehnten {{Bruch|1|3}} der Staat, 2/3 der Freiherr v. Holtz zu Amlishagen und einen weiteren Distrikt die Pfarrei Ellrichshausen allein. Seligenstadt: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Waidmannsberg: für den großen und kleinen Zehnten die Stiftungen zu Dinkelsbühl.

11. Mariä-Kappel: für den großen, kleinen und Blutzehnten {{Bruch|1|3}} der Staat, 2/3 die Freiherren v. Holtz zu Amlishagen und einen weiteren Distrikt die Pfarrei Ellrichshausen allein, für den Heuzehnten der Staat. Parzellargemeinden: Hohenberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Rudolfsberg: für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Mariä-Kappel. Wüstenau für den großen und kleinen Zehnten {{Bruch|1|2}} der Staat und {{Bruch|1|2}} der Freiherr v. Holtz zu Amlishagen.

12. Markt-Lustenau: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft und später der Staat, für den kleinen und Blutzehnten die kath. Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Bräunersberg und Gaisbühl: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Halden: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat, für den kleinen Zehnten die katholische Pfarrei  Markt-Lustenau und die Pfarrei Waldthann. Parzellargemeinden Ober-Stelzhausen, Unter-Stelzhausen, Riegelbach, Schönbronn, Tempelhof und Rothmühle: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustnau und später der Staat.

13. Matzenbach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Ellenberg. Parzellargemeinden: Fichtenhof: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen. Gunzach: für den großen Zehnten der Staat, ehemals Deutschorden. Hahnenberg: für den großen Zehnten der Staat. Krettenbach mit Melbersmühle: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen, für den kleinen Zehnten theils der Staat und theils die Pfarrei Stimpfach.

14. Ober-Speltach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen und Blutzehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Bonolzhof und Neuberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Burgberg: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Ober-Speltach, Steinehaig: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten {{Bruch|1|2}} der Staat und {{Bruch|1|2}} die Pfarrei Bühlerthann. Waldbuch: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ober-Speltach.

15. Onolzheim: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten der Staat, 4/8 das Dekanat Crailsheim, {{Bruch|1|8}} die Dechant Hambergschen Relikten zu Feuchtwangen, ferner 3 Partikularzehnten:

a) Kreuzbergzehnten, dem jeweiligen Kastner zu Crailsheim; b) der Pfarrzehnten, dem Pfarrer des Orts als Besoldungstheil gehörig; c) der Kaplaneizehnten, dem Kaplan beim Kirchhof in Crailsheim zuständig.

16. Rechenberg. für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Rechenberg und die Pfarrei Stimpfach, für den kleinen Zehnten die

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Pfarrei Stimpfach. Parzellargemeinden: Bauzenhof und Blindhof: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Connenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Eichishof und Kreßbronn: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Hübnershof: für den großen Zehnten der Staat.

17. Roßfeld: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hagenhof für den großen und kleinen Zehnten die Freiherren v. Crailsheim zu Morstein. Maulach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Roßfeld.

18. Satteldorf: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat, als vom Stift Würzburg’schen Antheil herrührend {{Bruch|1|4}}, der Graf v. Soden zu Neidenfels {{Bruch|1|4}}, Pfarrei Satteldorf 2/4. Zu letzterem Zehnten gehörten auch die Zehntgüter von Burleswagen. Früher war zehntberechtigt: Graf v. Geyer zu Goldbach und die Freiherren v. Wollmershausen. Parzellargemeinden: Auhof: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Beuerlbach: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital zu Crailsheim.

19. Stimpfach: für den großen Zehnten der Staat und früher {{Bruch|1|2}} die Dekane zu Ellwangen und {{Bruch|1|2}} das Domkapitel daselbst, ausgenommen den Waidenhof, welcher dem Staat, und einen andern Hof, welcher der geistl. Verwaltung zu Ellwangen gehörte. Für den kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hörbühl: für den großen Zehnten der Staat. Randenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Siglershofen: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen, und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach abwechslungsweise. Sperrhof und Streitberg: für den großen Zehnten der Staat.

20. Tiefenbach: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat von dem ehemals Brandenburg’schen Zehnten 2/8, das Dekanat Crailsheim 4/8, die Dechant Hamberg’schen Relikten zu Feuchtwangen 2/8 für den vormals Hohenlohe-Kirchbergzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Rüddern: für den großen und kleinen Zehnten zum Theil der Staat, zum Theil das Dekanat Crailsheim. Weidenhäusermühle: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Wollmershausen: für den großen Zehnten {{Bruch|1|2}} das Dekanat Crailsheim, {{Bruch|1|2}} die Freiherrn v. Holtz zu Amlishagen für einen besonderen ehemals Würzburg’schen Zehntdistrikt der Staat allein. Für den kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim und die Gutsherrschaft Amlishagen.

21. Triensbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat mit Ausnahme eines besonderen Zehntdistrikts, welcher der Pfarrei daselbst gehörte. Parzellargemeinden: Erkenbrechtshausen, Heinkenbusch und Saurach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Erkenbrechtshausen.

22. Unter-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft daselbst. Parzellargemeinde  Ober-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Unter-Deufstetten.

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23. Waldthann: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarreien Waldthann, Mariä-Kappel und die Stiftungen zu Dinkelsbühl. Für den Blutzehnten die Pfarrei Waldthann. Parzellargemeinden: Asbach: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat, für den kleinen Zehnten die kathol. Pfarrei Markt-Lustenau und die Pfarrei Waldthann. Bergbronn: für den großen Zehnten der Freiherr v. Knöringen und später der Staat, und der Freiherr v. Strampfer je zur Hälfte. Für den kleinen Zehnten der Freiherr v. Knöringen in Markt-Lustenau und später der Staat. Mistlau: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Spital Crailsheim und die Pfarrei Waldthann bezw. später der Staat zur Hälfte. Rötsweiler: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Ruppertsbach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Sixenhof: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Stegenhof: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Vehlenberg: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat.

24. Weipertshofen: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Parzellargemeinden: Gerbertshofen: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Hochbronn, Käsbach,Klinglishof und Nestleinsberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Lixhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Stimpfach. Sixenmühle: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen. Steinbach a. W.: für den großen und kleinen Zehnten der Staat.

25. Westgartshausen: für den großen Zehnten der Staat und die Pfarrei daselbst, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Lohr: für den großen Zehnten der Staat. Ofenbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Oßhalden: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Crailsheim zu Morstein und der Staat. Schüttberg und Wegses: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Wittau: für den großen Zehnten {{Bruch|1|2}} der Staat und {{Bruch|1|2}} die Pfarrei Westgartshausen, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat.

26. Wildenstein: für den großen Zehnten der Staat, früher Deutschorden. Parzellargemeinden: Großenhub: für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Wäldershub: für den großen Zehnten der Staat, früher theils das Domkapitel Ellwangen, theils Deutschorden und die frühere Grundherrschaft Wäldershub. Zankhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und oie Pfarrei Stimpfach. Vom großen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Kreßberg, Kernmühle, Neidenfels, Ölhaus, Rockhalden, Schleehardtshof, Spaichbühl und Schwarzenhorb. Vom kleinen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Eichishof, Fichtenhof, Hörbühl, Hübnershof, Konnenweiler, Kreßbronn, Kernmühle, Kreßberg, Lohr, Neidenfels, Ölhaus, Randenweiler, Rockhalden,

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Scleehardtshof, Schwarzenhorb, Sixenmühle, Sixenhof, Sperrhof, Spielhöfle, Streitberg, Spaichbühl und Wäldershub.

Staats- und kirchliche Einrichtungen.

A. Eintheilung der Ämter.

a) Weltliche.58}}

Scleehardtshof, Schwarzenhorb, Sixenmühle, Sixenhof, Sperrhof, Spielhöfle, Streitberg, Spaichbühl und Wäldershub.


{{Anker|A5_2}}{{Headline|120||Staats- und kirchliche Einrichtungen.}}

{{Anker|A5_21}}{{Headline|110||A. Eintheilung der Ämter.}}

{{Headline|100||a) Weltliche.}}

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Jagstkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Landgericht Hall, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung Ellwangen.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in Crailsheim das Amtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt. Das Forstamt wurde im Jahre 1879 aufgelöst.

(contracted; show full)

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Wollmershausen 3. 36. 156. 170. 171. 175. 233. 454. 457. 459. Wolpertshausen 228. 245. Worms 240. Wössingen 258. Würzburg 231. 238. Wüstenau s. auch Wüstenhof 4. 37. 131. 152. 155. 171. 174. 189. 233. 375 f. 379. 455. 457. Wüstenhof 190. 239. 242. 416. 422.

Zagelbach 290. Zankhof 4. 157. 174. 517. Zeuzleben 239. Zischendorf 239. 242. 505. Znaim 236. Zöbingen 258. Zottishofen 417. Zumhaus 239. 242. Zwerenberg 239. 386.

<references/>