Revision 1871184 of "Württembergische Oberamtsbeschreibungen/Ellwangen2" on dewikisource

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den Pflegern der Kinder Wilhelm Zobels (wohl von der Familie der Zobel von Giebelstadt) mit anderen Besitzungen an die Propstei Mönchsroth verkauft, kam ein hiesiges Gut im gleichen Jahre als Zugehör des Schlosses Wilburgstetten durch brandenburgische Vermittlung an die Stadt Dinkelsbühl (S. 724), erscheint das Spital Dinkelsbühl im J. 1440 als gültberechtigt dahier, kam ein Hof sammt einer Sölde den 17. Juli 1495 aus dem Besitz der Nürnberger Familie Nietter an die dortige Deutschordenskommende, deren Vogteiamt Schneidheim bis zum Untergang des Reiches sich in diesem Besitze erhielt. Im J. 1557 wird eines Streithofes bei Eck gedacht, als Wolfgang Hayl zum Streithofe von den Gebrüdern Johann und Hieronymus den Schwertführern von Dinkelsbühl eine Gunstgerechtigkeit an diesem Hofe um 231 fl. erkaufte. Der mönchsrothische Besitz war in Folge der Säkularisation der Propstei durch Graf Ludwig XVI. von Oettingen im J. 1558 an Oettingen-Oettingen gekommen; zwar verkaufte Fürst Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen den 10. Apr. 1714 seine zu dem säkularisirten Kloster und Oberamt Mönchsroth gehörigen 11 (nach einem späteren Vertrag 12) Unterthanen: zu Burgstall (bayr. AG. Dinkelsbühl) (2), sowie an den nunmehr zum OA. Ellwangen gehörigen Orten Bergheim (1), Eck (1), Ober-Schneidheim (3), Ober- und Unterbronnen (3 bezw. 1) mit ihren Gefällen, Rechten und Gerechtigkeiten, der Civiljurisdiktion und Vogteilichkrit, jedoch unter Vorbehalt der hohen Wändel und malefizischen Kasus, welche nach der peinlichen Gerichtsordnung an Leib und Leben zu strafen, sowie der Extrasteuer, an seinen Oberamtmann zu Mönchsroth Albrecht Ernst Schenk von Geyern (bayr. AG. Ellingen) um 8000 fl., doch löste Fürst Johann Aloysius I. von Oettingen-Spielberg das Verkaufte den 18. Januar 1748 von des Käufers Sohn Philipp Albrecht Ernst Schenk von Geyern wieder ein. Zuletzt erwarb das Gesammthaus Oettingen den 20. Sept. 1780 Unterthanen, Häuser und Güter, dahier durch Tausch vom Domkapitel Augsburg (s. Thannhausen). So waren im J. 1790 von den 15 hiesigen Haushaltungen (einschließlich des Hirtenhauses) 4 neuerworbene öttingische (früher augsburgische), 5 alt-öttingische (darunter 2 mönchsrothische), 2 dinkelsbühlische, 4 deutschordensche (s. jedoch auch unten Unterschneidheim). Den großen und Flachszehnten hatte das genannte Domkapitel, den Blut- und kleinen Zehnten der Pfarrer zu Thannhausen, in dessen Pfarrei auch die Leonhardskapelle gehörte, Kirchweihschutz und Tanzaufführung

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das öttingische Oberamt Mönchsroth, Hirtenhaus und Stab der Deutschorden. Ganze Gemeindsgerechtigkeiten waren es nur 8.

Freihof, Hof, 1 km südlich von St. ganz auf der Höhe mit prächtiger Aussicht, man sieht ins Ries, ins Unterland und ins Wörnitzthal, Dinkelsbühl, an Spielberg, Hesselberg, Ipf, Baldern, Rechberg, Stuifen, Staufen, und all die schwäbischen Waldberge. Am römischen Pfahl, südlich vom Hof, stand weithin sichtbar einer der größten römischen Burstel (s. o. S. 339). Bauernhof mit Wirthschaft.

Der Freihof, Weilemer Freihof, früher auch Kaltenbronner Hof genannt, ein schon im Ellwanger Gült- und Rechtsbuch von 1339 erwähnter Name, ist eines der aus alter Zeit übrig gebliebenen Freigüter (S. 313), dessen Inhaber von jedem Jurisdiktionsverhältnis frei war und beliebig einen Schutzherrn wählen konnte. So begab sich der Besitzer Hans Berchtold von Weiler den 30. Juni 1569 gegen ein Schutzgeld von 3 Ort eines fl. rh. und eine Faßnachthenne, sowie ein Ablösungsgeld von 2 fl. in den Schutz der brandenburgischen Stadt Wassertrüdingen. Durch Jakob Berchtolds Kinder kam das Gut als wassertrüdingisches Schutzgut den 29. Dez. 1627 a. St./9. Jan. 1628 n. St. um 5500 fl. an Johann Georg Regel von Altesheim, durch dessen Tochter Anna Jakobina erhielt es deren Gemahl, der kaiserliche Hauptmann Konrad Ellermann, und begab sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gegen 2 fl. Schirmgeld in öttingischen Schutz. Melchior Gentner, welcher sich deshalb in den Schutz des Komthurs von Ellingen begab, konnte den beabsichtigten Kauf des Gutes nicht ausführen, vielmehr erwarb am 10/20. Mai 1667 Georg Göggerle von Zipplingen dasselbe um 3000 fl. von gedachter Anna Jakobina. Am 3l. Jan. 1668 wurde er vom Propst zu Ellwangen mit Leib und Gut, auch Weib, Kind und Haus gleich anderen Schutzverwandten in des Stifts Schirm aufgenommen, sollte aber demselben getreu sein, seinen Nutzen fördern, Schaden wehren, jährlich auf Lichtmeß 2 fl. Schirmgeld zahlen und hatte 1 Jahr zuvor die Lösung zu kündigen. Er heißt der Freibauer zu Weiler an der Eck, ellwangischer Schutzverwandter auf seinem eigenthümlichen Hof zu Weiler an der Eck. Göggerle gab die Hälfte des Hofs seinem Tochtermann Peter Gaiß zu Zipplingen, dieser verkaufte sie 1697 an das Spital Ellwangen für 2700 fl., letzteres aber noch im gleichen Jahre, jedoch als Falllehengut, an Georg Göggerle. Nach dessen Tod begab sich sein Sohn Haus Jörg Göggerle in brandenburgischen Schirm und nach dessen Tod den 7. Juli 1738 der Enkel Kaspar Göggerle gegen 4 fl. jährlich ans Oberamt in den Schutz des Fürsten Johann Aloysius I. von Oettingen-Spielberg. Da er die Handlohnsentrichtung an Ellwangen verweigerte, wollte der Propst das Lehen als verfallen einziehen, legte den Göggerle nach Ellwangen ins Gefängnis und ließ ihn, als er daraus entfloh und es zu Gewalthätigkeiten zwischen öttingischer und ellwangischer Mannschaft gekommen war, im 1743 „als einen Rebellen und Gotteslästerer“ durch ein Kommando in aller Stille nächtlicher Weile von Ellwangen nach Ehrenbreitstein abführen, wo er einige Jahre gefangen saß. Allein Oettingen nahm sich seiner

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an, ließ einen Ellwanger Unterthanen, den Wirth Joseph Manz von Birkenzell, durch 50 Bewaffnete ergreifen und einsperren. Es kam zu mehreren Prozessen beim Reichskammergericht, welches im J. 1746 im possessorischen Prozeß unter Anerkennung der Freiheit des Hofes von jeder Territorialhoheit und sonstigen Jurisdiktion die Falllehensqualität der Hälfte aussprach, aber die Kaducität nicht anerkannte. Zwar beruhigte sich Ellwangen nicht, allein Göggerle blieb durch Oettingen geschützt im Besitz des Hofes und scheint keine Gülten und keinen Handlohn mehr gezahlt zu haben. Seine Wittwe heirathete den dinkelsbühlischen Stadtlieutenant Johann Christian Fabris und verkaufte den 13. Okt. 1772 den Hof mit allen Zugehörden, Rechten, Freiheiten und Gerechtigkeiten um 18.500 fl. nebst 150 fl. Schlüsselgeld an das Spital Ellwangen. Mit diesem Verkauf gieng die hohe und niedere Jurisdiktion an Ellwangen über und auch Oettingen entsagte den 6. August d. J. auf seine schutzherrlichen Rechte. Der Hof selbst wurde nunmehr vom Spital in Bestand gegeben (vergl. auch S. 162).

Letzteres hatte auch die Familie Göggerle gethan, als sie aber einsmals nur einen evangelischen Pächter auftreiben konnte, wurde ihr von Ellwangen am 1. Febr. 1677 die Bedingung gestellt, daß sich dieser mit all den Seinigen der katholischen Religion ganz gemäß bezeigen und die Feiertage nach dem katholischen Kalender halten solle.

Die Erbauung des Hofes auf seiner jetzigen Stelle erfolgte im J. 1761. Im J. 1837 kam er vom Spital Ellwangen um 14.800 fl. in Privathände.

Auf diesem Hofe spielt eine Heimkehrsage. Kaspar Uhl – eine Verwechselung des Namens mit Kaspar Göggerle –, Besitzer des Kaltenbronner Hofes, ein freisinniger Bauer, habe den Anforderungen des Ellwanger Stiftspropsts, Franz Georg von Schönborn, sich in seinen Schutz zu begeben, beharrlich widerstanden, sich vielmehr in den Oettingen-Spielbergs begeben. Dafür sei er eines Tages von Schönborns Reitern gefangen genommen und von ihm auf die Festung Ehrenbreitstein geschickt worden. Erst nach sieben Jahren, nach Schönborns Tod, wieder in die Heimat entlassen, sei er spät Abends auf dem Hof angekommen von dem Hofhund wieder erkannt und von dem sonst hitzigen Thier unangefochten und unangebellt durch die Hausthüre eingelassen worden. Da seien Bäuerin und Dienstboten gerade beim Abendessen um den Tisch herumgesessen, der vermeintliche Fremde unkenntlich durch seinen übergroßen Bart habe als Bettler um Nachtherberge angehalten und nach erhaltener Zusage sich hinter dem Ofen auf eine Bank gesetzt. Von diesem Plätzchen aus habe er aufmerksam alle um den großen Tisch Herumsitzenden beobachtet, auch gehört, wie sich dieselben darüber verwunderten, daß der große Hof- und Kettenhund den Vagabunden frei habe passiren lassen, aber auch das habe er wahrgenommen, daß der Oberknecht sich zur Bäurin gesetzt und gar freundlich mit ihr gethan habe. Da habe er es nicht mehr auf seinem Sitze in dem Winkel beim Ofen ausgehalten, sei frisch und frei aufgestanden, mit seinem Allen bekannten festen Tritte durch die große Stube vor an den Tisch geschritten und habe zum Oberknecht gesprochen: Weg von hier, dahin gehöre ich, der Hofbauer Kaspar Uhl! Das Jahr darauf habe er Haus und Stadel des Kaltenbronner Hofes abgebrochen und einen halben Büchsenschuß weiter hinauf an dem Berge neu aufgebaut, auch seinen Hof den Freihof genannt.

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Gaxhardt, Weiler, schwach 3 km nordöstlich von St., zu beiden Seiten des Gaxhardter Baches an den Thalgehängen verstreut.

Zu Gaxhardt, früher auch Gachshart, Gaßhard geschrieben, befand sich im J. 1467 ein Hof der Propstei Mönchsroth (bayr. AG. Dinkelsbühl) und werden im J. 1479 alle Zehnten als dieser Propstei zustehend bezeichnet (Steichele a. a. O. 3, 490). Überhaupt stund der Weiler in der Folge diesem Kloster zu und kam gemäß der Säkularisation desselben durch den Grafen Ludwig XVI. von Oettingen im J. 1558 an dessen Haus. Den 5. April 1715 verkaufte Fürst Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen mit dem säkularisirten Kloster Mönchsroth, dem Kloster und Dorf dieses Namens, auch die darein gehörigen und in den Weilern, Mühlen und Höfen Wittenbach (bayr. AG. Dinkelsbühl), auf der Beermühle, zu Strambach, Gaxhardt, der Schnepf- und Bärlinsmühle, Regelsweiler, Kaltenwag, Haselbach (AG. Dinkelsbühl), Dambach, Enchenhof (s. o.) und Riehlingstetten, dann zu Burgstall (AG. Dinkelsbühl), Bergheim, Eck, Oberschneidheim, Ober-, Unterbronn 1), ingl. auf dem Gramstetter Hof (desgl.) angesessenen Unterthanen und Schutzverwandte, nebst den Stockzehnten und anderen Zinsen, Steuern, Gefällen, mit allen Rechten u. s. w., insbesondere der Civiljurisdiktion und Vogteilichkeit (unter Vorbehalt nur der hohen landesherrlichen Obrigkeit und malefizischen Händel, welche nach der peinlichen Gerichtsordnung an Leib und Leben zu strafen, nebst allen Regalien und Hoheiten, der Extrasteuern und der Episkopalhoheit) um 132.600 fl. (incl. 400 Dukaten Leihkauf) an den Generalkriegskommissariatsamtsdirektor und Oberfeldkriegskommissar Johann Philipp v. Schell, Edlen Herrn auf Bauschlott und Stetten. Allein als der Käufer in Konkurs gerathen war, kaufte Fürst Johann Aloysius I. zu Oettingen-Spielberg aus der Masse am 18/19. Sept./12. Dez. 1749 um 216.000 fl. die ganze Herrschaft Mönchsroth mit Ausnahme des inzwischen an das Kloster Maria-Mayhingen (bayr. AG. Öttingen) und den Ritterrath Baron vom Holtz verkauften Frucht- und Flachszehntens nebst den Kastengeldern zu Strambach, sowie den Frucht- und Flachszehnten zu Deufstetten. – Zum Zweck des Verkaufs wurde der Weiler Gaxhardt mit den Bauernhöfen Kaltenwag und Grobenhof (Gem. Wörth) zu 27 Unterthanen,

1) Letztere Unterthanen waren 1714 an Schenk von Geyern verkauft worden (S. 731) und wurden 1728/31 wieder an ihn abgetreten.

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an beständigen Gefällen zu 252 fl. 54 kr. 4 Hllr., an unbeständigen zu 245 fl. 33 kr., im Ganzen zu 498 fl. 27 kr. 4	Hllr. angeschlagen, was kapitalisirt 14.206 fl. 3 kr. 6 Hllr., mit Waldungen im Betrag von 445 fl. zusammen im Ganzen einen Anschlag von 14.651 fl. 3 kr. 6 Hllr. ergab.

Mit Mönchsroth bildete Gaxhardt überhaupt eine politische und kirchliche Gemeinde, bis es im J. 1810 von Bayern an Württemberg abgetreten wurde.

Die Zehnten dahier, sowie zu Kaltenwag und Strambach stunden wenigstens am Ende des vorigen Jahrhunderts genanntem Kloster Maihingen zu.

Gerau, Weiler mit Kapelle, 2 {{Bruch|1|2}} km südlich von St. in einem leichten Hochthälchen; nach Thannhausen schulpflichtig. In der Kapelle eine schöne spätgothische Madonna mit Kind, fast lebensgroß in Holz geschnitzt, das Kind hält einen Vogel.

Ein Hof zu Gerau, früher auch Gehren, Gereu, Gerhof genannt, kam den 17. Juli 1495 aus dem Besitz der Nürnberger Familie Nietter in denjenigen der dortigen Deutschordenskommende (vergl. unten, Königsrothermühle). In der Topographia Ellvacensis vom J. 1733 werden hier 2 Bauern, 1 Löhner als fürstlich ellwangisch Amts Pfahlheim, 1 Bauer als öttingen-wallersteinisch (?), 1 Löhner als dinkelsbühlisch (zus. 5	Unterthanen) bezeichnet, in dem Beschrieb des Vogteiamts Schneidheim vom J. 1788 jedoch werden hier ellwangische, öttingen-spielbergische und deutschordensche Unterthanen aufgeführt (s. auch S. 748. 762).

Kaltenwag, Weiler, mit Mühle, 4 km nordöstlich von St. an der Roth oder Rothach.

Kaltenwag war früher – 2 Höfe, 1 Mühle, 1 Hirtenhaus – öttingen-spielbergisch, Oberamts Mönchsroth; der Zehnte stund dem Kloster Maihingen zu (vergl. S. 734 und oben).

Kreuthof, Hof, 1 {{Bruch|1|2}} km nördlich von St. hoch gelegen.

Der schon im Ellwanger Gült- und Rechtsbuch von 1339 genannte Hof „zem Gerut“, „zum Gereut“ scheint am Ende des 14. Jahrhunderts und später der Familie von Thannhausen zugestanden zu haben, bis ihn Lutz von Thannhausen ums Jahr 1457 an den Dinkelsbühler Bürger Peter Theurer, welcher schon den 29. Sept. 1454 von der Heiligenpflege zu Stödtlen ein Gütlein zum Gereut gelegen um 35 fl. rh, erworben hatte, verkaufte. Zwar behauptete Graf Ulrich von Oettingen, der Hof sei sein verschwiegen und heimgefallen Lehen, von welchem Theurer abtreten solle, allein Lutz erklärte vor dem Rottweiler Hofgericht, sein Vater und

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er haben denselben ob den 80 Jahren als eigen und nicht als Lehen innegehabt, und da Theurer derzeit von dem Grafen noch nicht mit Recht von dem Hof entsetzt sei, war Lutz nach dem Erkenntnis des Hofgerichts vom 7. Juli 1457 noch nicht gehalten, der Klage Theurers zu antworten. Auch verblieb der letztere in der That im Besitz des Hofes. Als er jedoch die dortige Schäferei ausdehnen wollte, gerieth er mit dem Spital Dinkelsbühl in Streit, und trotz seiner Behauptung, daß es auf dem Hofe länger als 40 Jahre Herkommen sei, bei 100, 200 oder 300 Schafe zu halten, entschied das Gericht zu Dinkelsbühl den 1. Juni 1464, daß er die Schäferei auf dem Hof abthun und nur „bäuerliche“ Schafe halten solle, wie einem Hofe zugehöre, auch diese auf dem Seinigen halten und das Spital an seinem Trieb ungeirrt lassen solle. Seine Wittwe Anna Greslerin verkaufte den Gereuthof und ihre 6 Weiher beim Stettlin am 12. Mai 1486 um 300 fl. rh, an den Dinkelsbühler Bürger Hans Millich vom Tennlin unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der Käufer nur bäuerliche Schweine halten dürfe. Münch erwarb laut schiedsgerichtlichen Ausspruchs vom 12. Juli 1487 gegen die Bezahlung von 36 fl. auch noch den Antheil des Dinkelbühler Bürgers Martin Grüber an dem Hofe; die genannte Bedingung wurde jedoch von den Inhabern des Hofes nicht immer gehalten, so daß das Spital Dinkelsbühl seine Erbschäferei zu Hirßpach, die Güter daselbst und ihre Besitzer für geschädigt erklärte und auf seine Klage vor dem Dinkelsbühler Rath Münch und seine Söhne sich den 14. Dez. 1496 verpflichteten, in Zukunft nicht mehr denn 60 Schafe als für bäuerliche Schafe halten zu wollen. Den 21. Jan. 1499 aber verkaufte Münch den Hof nebst 10 Weihern groß und klein sammt 2 Fischgruben bei dem Stedlin und um den Hof als frei ledig Eigen um 320 fl. an das Spital, in dessen Besitz derselbe bis ins laufende Jahrhundert verblieb.

Wegen etlicher Hölzer zum Kreut, zum Birkenbühl und in der Pronnenklinge verglichen sich Propst Melchior von Roth und das Spital zu Dinkelsbühl den 30. Mai 1533.

Maxenhof, Weiler, 3 {{Bruch|1|2}} km nordöstlich von St. an der Roth. Er war ursprünglich nur ein Hof, öttingen-spielbergisch, Oberamts Mönchsroth.

Merzenhof, Hof, westlich von Kreuthof auf der Höhe. Er ist erst im Jahr 1842 gegründet worden.

Niederroden, Weiler, stark {{Bruch|1|2}} km östlich von St., auf der rechten Seite des Gaxhardter Baches, mit römischem Lager (s. o. S. 344). Die ganz in der Nähe gelegene Kapelle zu den 14 Nothhelfern besitzt spätgothische Holzfiguren.

Wie weit die Angabe Röders (Geographie und Statistik Bd. 2, S. 168) richtig ist, daß in Niederroden der Sitz einer ortsadelichen Familie gewesen sei, deren Ursprung sich ins graue Alterthum verliere und deren letzte weibliche Mitglieder sich ins Kloster Kirchheim begeben und demselben ihre Besitzungen 

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vermacht haben, muß dahin gestellt bleiben, denn die urkundlich genannten Herren von Roden, z. B. der 1147 als Zeuge des ellwangischen Ministerialen Sigiboto erwähnte Ulrich von Roden (Wirt. Urkb. 2, 42), sowie die späteren Diemar, Ulrich u. s. w. von Roden, welche im 14. und 15. Jahrhundert vielfach von der Gmünder bis in die Nördlinger Gegend vorkommen, gehören wohl Leinroden, namentlich aber Hohenroden, beide OA. Aalen, an (vergl. OA.Beschr. Aalen S. 156 ff.). Wohl aber erscheinen zwei Höfe zu Ober- und Niederroden, sowie Höfe zu Roden den 30. Sept. 1270 unter den von den Grafen von Oettingen herrührenden Stiftungsgütern des Klosters Kirchheim; letzteres machte auch noch später wiederholt Erwerbungen in diesen Roden, und Niederroden war bis ins laufende Jahrhundert mit niederer Gerichtsbarkeit und Dorfherrschaft klosterkirchheimisch, während die hohe Jurisdiktion Oettingen-Wallerstein (oder -Spielberg) zustund (vergl. S. 748).

Im Jahr 1802 kam es mit Kloster Kirchheim kurz an Oettingen-Wallerstein, 1806 an Bayern, 1810 an Württemberg.

Der Ort wird auch im Lagerbuch des Spitals Dinkelsbühl vom J. 1440 genannt und den Zehnten hatte das Domkapitel Augsburg zu beziehen.

Oberbronnen, Weiler mit Kapelle, 5 km östlich von St., oben am westlichen Quellstrang des Höllgrabens gelegen; nach Thannhausen schulpflichtig. Auf dem Thürmchen der Kapelle ein schönes Schmiedeisenkreuz.

In Ober- und Unterbronnen, welcher bereits (S. 724. 731. 734) für die Jahre 1431, 1714 und 1748, beziehungsweise 1715 und 1728/31 gedacht worden ist, war gemischter öttingen-spielbergischer, dinkelsbühlischer (in älterer Zeit wilburgstettischer, auch brandenburgischer), domkapitel-augsburgischer (zuletzt dem Gesammthaus Oettingen zustehender, s. unten Thannhausen) Besitz, und zwar waren nach einem öttingen-spielbergischen Steuerbuch von 1790 an ersterem Orte 7 Haushaltungen mit Einschluß des Hirtenhauses: 1 fürstlich öttingische, 3 (ursprünglich) mönchsrothische, 1 neuerworbene vormals domkapitel-augsburgische, 1 dinkelsbühlische, 1 Hirtenhaus; an dem letzteren 5, worunter 1 mit ganzer Gemeindsnutzung: 1 neuerworbene, vormals domkapitel-augsburgische, 1 (ursprünglich) mönchsrothische, 3 dinkelsbühlische. Der große Zehnte stund dem Domkapitel Augsburg, der Flachs-, Blut- und kleine der Pfarrei Thannhausen zu.

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Oberzell, Weiler, mit 3 Bauernhöfen, 1 {{Bruch|1|2}} km südöstlich von St. auf der Höhe am Bergrand gelegen, nahe dabei steht am „wilden Berg“ die zierlich im Jahr 1874 an Stelle einer alten Kapelle gothisch erbaute, der schmerzhaften Mutter Gottes geweihte Bergkapelle, eine gern besuchte Wallfahrt. Dieselbe liegt an der Teufelsmauer.

Ihre Güter zu „Oberzell auf der Eck“ vertauschte den 25. Mai 1371 Agnes von Haßlach, Mathis von Tanne eheliche Wirthin, an Stephan Fery, welcher hinwiederum am 10. Aug. d. J. seinen hiesigen Besitz um 600 Pfd. Hllr. an den Dinkelsbühler Bürger Haintz Büchelberg verkaufte. Derselbe kam wohl an das Spital Dinkelsbühl, welches nach seinem Gültbuch vom J. 1391 hier gültberechtigt war und im J. 1505 im Besitz des „Oberzeller Hofes“ genannt wird. Auch bis in das laufende Jahrhundert erscheint der Ort als Lehen des Spitals. Ellwangen hatte übrigens, wie in Stillau, die fraischliche und forstliche Obrigkeit sammt der Jagd innerhalb der freilich von Oettingen angestrittenen Fraischlinie; der Zehnte stund dem Deutschorden zu (s. auch S. 748).

Regelsweiler, großer Weiler, 4 km nordöstlich von St. an der Roth gelegen, ganz nahe bei Mönchsroth, mit neuer steinerner Brücke über die Roth und einer Bierbrauerei; nach Mönchsroth schulpflichtig.

Zu Regelsweiler – ein auf den Personnamen Regilo hinweisender Name – bezog im J. 1479 Mönchsroth sämmtliche Zehnten und es gehörte in der Folge überhaupt zum fürstlich öttingischen Oberamt Mönchsroth (vergl. auch S. 734 und unten Zöbingen). Früher gab es hier Israeliten, zu Anfang des laufenden Jahrhunderts 3 Familien, seit einigen Jahren sind die letzten fortgezogen.

Schnepfenmühle, Haus, 1 {{Bruch|3|4}} km nordöstlich von St., am großen Krummweiher gelegen.

Dieselbe gehörte in älterer Zeit zu Gaxhardt, war somit mönchsrothisch, öttingen-öttingisch, spielbergisch (s. S. 734).

Stillau, Weiler mit Kapelle, 3 km südöstlich von St. im oberen Schlierbachthal; nach Thannhausen schulpflichtig. In der Kapelle ein starkrestaurirter spätgothischer Flügelaltar mit Maria und 2 weiblichen Heiligen, Barbara und einer ohne Attribute.

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Stillau, d. h. Stille Au, früher Stillnau geschrieben und nicht mit Stillnau (bayr. AG. Höchstädt), dem Sitz eines alten Ortsadels, zu verwechseln, wird zuerst dadurch erwähnt, daß im Ellwanger Nekrologium aus dem 12. und 13. Jahrhundert ein Vogt Gotebold sowohl als ein Vogt Alewich, welche Stillenowa dem Kloster zum Genuß überließen, ausgeführt werden (Württ. Vierteljh. 1, S. 208. 210). Später wird kein ellwangischer Spezialbesitz mehr dahier genannt, vielmehr kamen 3 Höfe, ein Lehen und die Hirtschaft den 17. Juli 1495 aus dem Besitz der Nürnberger Familie Rietter an das dortige Deutsche Haus (s. S. 811). Letzteres, Oettingen-Spielberg und Dinkelsbühl theilten sich in der letzten Zeit des alten deutschen Reichs in den Weiler (s. auch S. 738. 748. 763).

Im J. 1690 wurde die St. Lorenzkapelle, ein Filial der Pfarrei Thannhausen, durch die Bauerschaft zu Stillau wieder in Stand gebracht und im J. 1692 eingeweiht. Bei ihr wurde mit Einwilligung und Unterstützung des Deutschordens eine Klause erbaut, deren Bewohner, Eremiten, die Abwartung der Kavelle besorgen sollten. Als jedoch im J. 1709 der Dechant zu Thannhausen bei Abzug eines Klausners sich des Schlüssels bemächtigte, somit das Ordinariat Augsburg Jurisdiktionsrecht hinsichtlich der Klause beanspruchte, kam es zu Streitigkeiten und der Orden verkaufte die Klause im Jahr 1710 in weltliche Hände.

Strambach, Weiler mit Ziegelhütte, Haus, 4 km ostnordöstlich von St. im Katzenbachthal gelegen; nach Mönchsroth schulpflichtig.

Zu Strambach werden im Jahr 1479 alle Zehnten als der Propstei Mönchsroth zustehend genannt (Steichele a. a. O. 3, 490), wie es denn in der Folge überhaupt mönchsrothisch und seit der Reformation öttingisch war, der Zehnte aber am Ende des vorigen Jahrhunderts dem Kloster Maihingen zustund (vergl. S. 734. 735).

Im J. 1749 wurde es zusammen mit Wittenbach (bayr. AG. Dinkelsbühl) bei 41 Unterthanen an beständigen Gefällen zu 239 fl. 23 kr. 7 Hllr., an unbeständigen zu 323 fl. 51 kr. 4 Hllr., zusammen zu 563 fl. 15 kr. 3 Hllr. angeschlagen, was kapitalisirt 16.052 fl. 48 kr. 1 Hllr. entsprach, hiezu kamen noch Waldungen im Anschlag von 2511 fl. 45 kr., was einen Gesammtanschlag von 18.564 fl. 33 kr. 1 Hllr. ergab.

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Tragenroden, zwei Bauernhöfe, 1 {{Bruch|1|2}} km westlich von St. in der Nähe des schönen Volkmersweihers.

Der Hof Tragenroden (ein auf den Personennamen Trago und Roden zurückzuführender Name) wird erstmals im J. 1457 aus Anlaß eines Vergleichs in Folge früherer Anlegung eines Weihers an dem Zwerchbach bei Tragenroden, sodann 1466 beim Verkauf einer Gült aus seinem Hofe zu Tragenroden durch Hans Wernher von da an die Pfarrei Stödtlen genannt. Er hat auch den z. B. 1483, 1688, sowie noch im Staatshandbuch von 1843 erwähnten, eine Markung mit ihm bildenden Hof Goldochs – ein im Verkehr schon längst nicht mehr üblicher Name – in sich aufgenommen, Tragenroden soll früher dinkelsbühlisch gewesen und 1581 an Ellwangen verkauft worden sein (Korn, Geogr. u. Statistik 2, S. 53), jedenfalls aber erscheint im J. 1733 zu Tragenroden und Goldochs je ein fürstlich ellwangischer Bauer, Amts Ellenberg. (Vergl. oben S. 725. 734.) – Der Name Goldochs soll von einem Wirthschaftsschild herrühren, doch kommt z. B. im J. 1495 auch ein Jörg Goldochs, Deutschordensvogt zu Dinkelsbühl, vor.

Unterbronnen, Weiler, beinahe 6 km östlich von St. am südlichen Quellstrang des Höllgrabens gelegen; nach Thannhausen schulpflichtig.

Unterbronnen wird früher meist Niederbronnen und zuerst durch Besitz der Dinkelsbühler Familie Berlin dahier genannt. So stiftete Ytel Berlin den 18. April 1365 von einem hiesigen Hofe ein ewiges Licht im Siechhaus des Dinkelsbühler Spitals und verkaufte Sebolt Berlin den 22. Febr. 1429 ein hiesiges Gut um 38 fl. rh. an Frau Adelheid Albrechts von Feuchtenwang sel. Wittwe, das Spital zu Dinkelsbühl aber vertauschte ein Gut zu Unterprunnen den 27. Juni 1467 an das Kloster Mönchsroth. Die spätere Geschichte des Orts ist bereits (S. 737) dargestellt.

Weiler an der Eck, Weiler, 2 km südsüdöstlich von St. am Beginn des Schlierbachthales gelegen, aus zwei größeren Bauernhöfen gebildet.

Ein Hof zu Weiler wurde im J. 1495 von der Nürnberger Familie Rietter an das dortige Deutsche Hans verkauft (s. unten Königsrother Mühle). Im J. 1571 befanden sich zu Weiler „auf der Eck“ drei Bauern, ein ellwangischer, ein deutschordenscher, ein wassertrüdingischer Unterthan (letzterer eigentlich

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nur Schutzbefohlener), welche den 8. Mai d. J. durch von ihren Herrschaften bestellte Schiedsrichter wegen Trieb und Tratt verglichen wurden. Da der letzte Bauernhof der bereits S. 732 erwähnte Freihof ist, waren es 1733 und auch im Beginn dieses Jahrhunderts hierselbst nur noch der fürstlich ellwangische (Amts Ellenberg) und der deutschordensche Bauernhof (s. auch S. 748. 763) mit je 1 Bauern.

Über die Familie von Weiler s. S. 572 ff.

Winterhof, Hof, westlich von Regelsweiler an der Roth gelegen; nach Mönchsroth schulpflichtig.

Der auf der Regelsweiler Markung gelegene Winterhof gehörte früher zum öttingischen Oberamt Mönchsroth.

20. Thannhausen,

Gem. II. Kl. mit 1271 kath. Einw. 1. Thannhausen, Pfarrdorf, 619 Einw.; 2. Bergheim, Weiler, 57 Einw.; Bleichroden, Weiler, 61 Einw.; 4. Ellrichsbronn, Weiler, 27 Einw.; 5. Forstweiler, Weiler, mit Kreuthof, Hof, 409 Einw.; 6. Hagenbucherhof, Hof, 9 Einw.; 7. Riepach, Weiler, 60 Einw.; 8. Sederndorf, Weiler, 29 Einw. Parz. 4 kath. Fil. von Geislingen.

Thannhausen mit seinen schönen großen Bauernhäusern, zum Theil mit hübschem Holzgebälk, liegt im oberen Thal der Sechta, auf der linken Seite des Flüßchens und zieht sich von ihm aus am Abhang hinauf, an dem die große schöne Kirche, im Westen über steilen Untermauern, thront. Die dem Evangelisten Lukas geweihte Kirche ist jetzt ein Bau aus spätgothischer Zeit; als Überbleibsel eines frühgothischen erscheint noch ein schmales Spitzbogenfenster an der Nordseite des Schiffes beim Thurm, – und zwar ist die Kirche das Werk zweier höchst bedeutender Baumeister. An ein zweitheiliges netzgewölbtes Schiff schließt sich ein großer Ostthurm, unten den Chor bildend. An der Südseite des Schiffes eine gewölbte Vorhalle. Die Westseite, hoch über dem Thal auf den Untermauern stehend, ist fast kahl, nur mit einem von innen zugänglichen Wendeltreppenthürmchen; sonst sind überall die Wände durch schöne gefüllte Spitzbogenfenster belebt.

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Der Thurm, aus prächtigen Quadern errichtet, zeigt an der Südseite den fast zerstörten öttingenschen Wappenschild, darunter die Jahreszahl 1479, und daneben trägt der Kopf eines jugendlichen Mannes, wahrscheinlich des Baumeisters, eine Konsole. Der Thurm wird vom dritten Geschoß an achteckig, wird hier oben von hohen Schallfenstern durchbrochen, an 4 Seiten von Strebepfeilern gefaßt und von einem durchbrochenen Steingeländer umgeben; das vierte Geschoß, auch achteckig, ist niedrig und das Zwiebeldach darauf aus dem vorigen Jahrhundert; die Spitze krönt ein prächtiges Schmiedeisenkreuz; im obersten Stockwerk die Jahreszahl 1705.

Das Schiff der Kirche erscheint um 20–30 Jahre jünger; an seiner Südseite ist eingemauert eine ältere gothische Steinbildhauerei, Christus auf dem Regenbogen als Weltrichter mit dem Schwert aus dem Munde, oben in den Ecken Sonne und Mond, unten zwei posaunende Engel und vier Auferstehende. Darunter die Inschrift:

Got wil das weltgericht han. ir Doten mißen all aufstan. maister claus haßelman . . . got genad 	. . . .

Das Übrige der Inschrift ist leider ganz verwittert.

Das Innere der Kirche überrascht angenehm durch seine eigenartige und wirklich geistvolle Anordnung. Es breiten nämlich im Schiff von zwei die Mitte entlang stehenden Pfeilern die reichen Sterngewölbe mit durchstochenen Rippen sich aus. Im Westen eine tiefe steinerne unten gewölbte Empore, höchst wirksam und originell vorne nicht gerade, sondern in auswärtsgebogener Linie geführt (also in der Mitte vorspringend) und bekrönt mit sehr schönem durchbrochenen und durchstoßenen Steingeländer. Den Chor, in den Verhältnissen hoch und edel, überspannt ein herrliches Sterngewölbe, an dem sich die Rippen nirgends durchstoßen. Die Kirche erinnert bald an den Dinkelsbühler, bald an den Nördlinger Dom; der Thurm könnte von einem Dinkelsbühler Meister, vielleicht dem jungen Eseler, das Langhaus von einem Nördlinger Meister sein.

Im Chor links ein gothisches Sakramenthäuschen mit einem Engel, das Schweißtuch haltend; oben zwei Engelchen mit Kreuz und Säule. Den Hochaltar ziert ein sehr großes und schönes Altarblatt, darstellend Lukas als Maler, oben Maria mit dem Jesuskind, von Engelchen emporgetragen. Trefflich in

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Zeichnung und dem milden Schimmer der Farben. Nach der Unterschrift: I. G. Bergmüller ping. Aug. Vind. 1717. – J. G. Bergmüller ward geboren 1688 zu Türkheim in Bayern, † 1765 in Augsburg, er malte die Fresken am Stuttgarter Ständehaus, wozu die Handzeichnungen noch im dortigen Kupferstichkabinet vorhanden sind. Das Thannhauser Altarblatt, das er im 29. Lebensjahr malte, zeigt ihn bereits als einen zur Klarheit und eigener innerer Kraft durchgedrungenen Meister. – Weiter sind bemerkenswerth in der Kirche; im Triumphbogen zwei gothische Holzfiguren, Maria und Johannes (um 1450); an der Nordwand des Schiffes eine goth. Pieta mit ausdrucksvollem Christus. An die Nordseite des Thurmes stößt die gleichfalls gothische Sakristei.

Die Inschriften der 4 Glocken lauten:

1.	 Äquas sic nos per flamrnas ars bona restruxit, Ut per iniquas nos flammas sors mala destruxit. Wolfgang Neidhart in Augsburg gos mich anno 1620.

2. Gleich wie neulich durch große Brunst wir jämmerlich verdorben, also sein wir durch Kunst und Feuer erneuert worden.

Zu Gottes Lob und Ehr brauch man mich. Wolf Neidhart zu Augsburg goß mich anno 1620.

3. u. 4. Gegossen von Joseph Probst in Nördlingen im Jahre 1822.

Nordöstlich der Kirche liegt der ansehnliche Pfarrhof, mit dem schönen großen vor etwa hundert Jahren erbauten Pfarrhaus und dem großen mit prächtigen Obstbäumen besetzten ummauerten Pfarrgarten.

Die Unterhaltung von Kirche und Pfarrhaus ruht auf der Stiftung. Der Begräbnisplatz wurde 1838 außerhalb des Ortes angelegt. Kapellen sind in Bergheim und Riepach.

Das Schulhaus wurde vor etwa 140 Jahren, das Rathhaus 1879 erbaut; an der Schule sind zwei Lehrer.

Am Ostende des Orts, an der Sechta, liegt auf einem abgeflachten römischen Burstel das Schloß der Herren von Thannhausen, ein stattliches Steingebäude im Stil des vorigen Jahrhunderts. Über dem Eingang das Wappen der Herren von Thannhausen und die Jahreszahl 1767. Das alte Schloß stand weiter hinten, das jetzige hatte vor sechzig Jahren noch den Wassergraben.

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Gutes Trinkwasser liefern in Th. 70 Pump- und 20 Schöpfbrunnen. In Forstweiler haben die Brunnen schwefligen Beigeschmack. Die Markung ist quellenreich; die bedeutendsten Quellen sind die der Sechta in der Nähe, nordwestlich von Th., die des Klingelbachs im sog. Brommbach, des Erlenbaches im „rothen Berg“, des Ellrichsbaches bei Ellrichsbronn. Acht Weiher bestehen noch, jeder ungefähr 2 Morgen groß; auf Markung Th. giengen 3 Weiher ein, je einer auf Markung Bleichroden und Riepach; jetzt Wiesen, einige weitere sind mit Wald bestockt.

Die Haupterwerbsmittel kommen aus Feldbau und Viehzucht, was beides eifrig betrieben wird; an Getreide wird über den Bedarf erzeugt. Obst geräth ziemlich gut. – Drei Bierbrauereien bestehen.

Die Kirchenpflege besitzt an Kapitalien 24.950 M., und Güter im Werth von 21.235 M.

Im Kobelrock, auf dem Krautgartenwasen, sollen früher Häuser gestanden sein. – Regenbogenschüsselchen fand man schon auf der Markung.

Der von dem althochdeutschen tan = Tannwald und Hausen abzuleitende, früher auch Dhan-, Danhusen, Tanhusen geschriebene Name des Ortes tritt in der Geschichte zuerst auf als Name einer, dereinst unter öttingischer Dienstherrschaft stehenden ritterlichen, noch heutzutage als freiherrlich blühenden Familie 1). Die ältesten Glieder derselben sind:

? Sigiboto im Jahr 1145 als Verwandter Bischof Burchards von Straßburg für diesen zu Gunsten des St. Georgenaltars in Bamberg {thä}tig (<tt>Reg. Boic.</tt> 1, 179, woselbst jener Bischof übrigens unrichtig Bruno genannt wird); Siboto im Jahr 1215 Zeuge Kaiser Friedrichs II. zu Eger (Wirt. Urkb. 3, 34); Friedrich im Jahr 1228 als Verkäufer eines Gutes zu Gochsheim (bayr. AG. Schweinfurt) genannt (<tt>Reg. Boic.</tt> 2,177); Siboto und Leupold im Jahr 1246 Zeugen in einem öttingischen Hausbriefe; Hermann, Kanoniker zu Eichstätt, den 25. Juni 1253 mit dem Bischof Friedrich von Eichstätt auf einem Konzil

1) Zum Theil nach einer von Herrn Revierförster Freiherrn Hugo von Thannhausen in Ellenberg gef. mitgetheilten Familienchronik. Vergl. auch: Das Ries, hgg. v. Weng und Guth, Heft 8 S. 23 ff., und Fr. Cast, Adelsbuch des Kgr. Württemberg S. 350–352. Freilich läßt sich nicht verkennen, daß die eine oder die andere dieser Personen auf Thannhausen (bayr. AG. Gunzenhausen) zu beziehen sein könnte, welch’ letzterer Ort insbesondere zum Bisthum Eichstätt schon wegen der Lage in näherem Verhältnis gestanden haben wird, oder auch wie der unten zu nennende Abt Wilhelm auf Thannhausen im bayr. AG. Krumbach, zu welchem auch Ursberg selbst gehört.

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zu Mainz (v. Falckenstein, Antiquitates Nordgavienses 1, 149); Albert von Th., der Räuber genannt, den 16. Febr. 1255 Schenker von Eigenleuten an den St. Afraaltar zu Eichstätt aus Anlaß seines Eintritts in den Deutschorden (v. Falckenstein, Codex Dipl. p. 48 Nr. 40); Otto im Jahr 1262 Gemahl der Agnes, Tochter Bertholds von Hoppingen (bayr. AG. Nördlingen; <tt>Reg. Boic.</tt> 4, 759), im Jahr 1267 zugleich mit seinem Bruder Heinrich, im Jahr 1273 allein Verkäufer eines Gutes, bezw. eines von dem Hause Oettingen zu Lehen gehenden Ackers zu Reimlingen (bayr. AG. Nördlingen; Oett. Mater. 1, 8); Otto 1310, 1323 kaiserlicher Amman zu Nördlingen (Wegelin, Historischer Bericht von der Landvogtei in Schwaben 1, 100; <tt>Reg. Boic.</tt> 5, 170), desgl. 1319 Beisitzer des öttingischen Landgerichts; Konrad und sein Sohn Otto den 21. März 1323 Verkäufer eines Hofes zu Heuberg (bayr. AG. Öttingen; Zinkernagel, Riesgau 74); 1340 Otto von Th. der Ruhe zu Oberschneidheim; 1340 bis 1356 Otto von Th. zu Benzenzimmern gesessen und 1343 seine Schwester zu Lauchheim (vergl. oben S. 537. 647, sowie auch <tt>Reg. Boic.</tt> 7, 321); Ulrich gesessen zu Nieder-Schneidheim 1351–1371 (Oetting. Mater. 4, 301). Spätere hauptsächlich im Dienste der Grafen von Oettingen, in der Folge auch der Markgrafen von Brandenburg zu Ansbach auftretende Glieder der Familie sind: Heinrich im Jahr 1360 Hofmeister der Grafen von Oettingen, mehrere Wilhelm, so einer 143{{Bruch|1|3}}5 öttingischer Vogt zu Harburg, 1439 42 Hofmeister Graf Johanns von Oettingen, 1443 Pfleger zu Öttingen,? ein anderer erster infulierter Abt zu Ursberg, † 1452, sodann ein dritter 1407 (Oetting. Mater. 4, 40 ff.), 1502 öttingischer Forstmeister zu Thannhausen und Lehensgerichtsassessor, 1508 Landgerichtsassessor, sowie ein noch späterer 1552 Reiterhauptmann und Hofmeister zu Ansbach, 1557–1573 brandenburgischer Amtmann zu Hohen-Trüdingen, 1576 desgl. zu Stauff; ein Ruprecht im Jahr 1529 mit Graf Wolf von Oettingen bei der Belagerung Wiens durch die Türken; Hans Wolf 1597. 1603 brandenburgischer Rath und Amtmann zu Stauff. 1618 Geheimerrath und Kammerrath zu Ansbach; Heinrich Konrad 1646–1658 brandenburgischer Rath und Oberamtmann zu Windsbach (bayr. AG. Heilsbronn); 1673–92 Georg Heinrich, öttingischer Forstmeister zu Thannhausen; Joachim Christian 1692 öttingischer Rath und Oberamtmann zu Samenheim. Am Ende des vorigen Jahrhunderts erscheint 1787 Friedrich Ernst von Th. als Oberstlieutenant des fränkischen Kreises und im laufenden blieben Friedrich Ernst als württembergischer Stabshauptmann 1812 im Krieg gegen Rußland, Anton Max Joseph 1813 als bayrischer Oberlieutenant in der Schlacht bei Hanau. Die derzeitige Familie besteht aus Wilhelm Ernst Freiherr von Thannhausen, Revierförster a. D. zu Thannhausen, und dessen Sohn Hugo, Revierförster zu Ellenberg, nebst des letzteren Kindern.

Heirathen des Geschlechts aus älterer Zeit betreffend wird z. B., 1363 Else von Th. Gem. des Herdegen gen. Metzelin von Munzingen, 1364 Anna von Th. Gem. des Werner Hofer von Hohenstadt, 1394 Katharina von Th. geb. von Emershofen (bayr. AG. Illertissen), 1442 Wilhelm von Th. als Gemahl der Anna Kemnaterin, 1507 Erasmus von Th. desgl. der Kunigunde von Weischenfeld genannt.

Als Begräbnisstätten erscheinen früher die St. Jakobskirche zu Öttingen, Kloster Mönchsroth, Walxheim, in späterer Zeit namentl. Thannhausen selbst.

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Das Wappen der Familie, wie es sich schon seit alter Zeit, nur z. Th. einfacher findet, zeigt in silbernem Feld einen schwarzen Nachen, besteckt mit einem schwarzen Ruder; Helmschmuck: ein geschlossener weißer Adlersflug, an den Spitzen der Schwingen 8 goldene Kugeln, mit dem Bilde des Schildes belegt, Helmdecken schwarz und silbern.

Besitz hatte die Familie namentlich in Thannhausen: das dem Kanton Kocher einverleibte Rittergut mit einem Schlosse, und in dem benachbarten Riehlingsstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl). Doch war derselbe nicht durchaus Eigenthum, sondern zum Theil Lehensbesitz. So gingen, soweit urkundlich nachweisbar seit dem Febr. 1683, da Joachim Christoph von und zu Th. als Nachfolger seines Vaters Heinrich Konrad von Graf Wilhelm von Oettingen als Lehensadministrator des Gesammt-Hauses Oettingen damit belehnt wurde, 7 Güter und 1 Haus – zuletzt namentlich 11 Hauser – dahier, sowie ein Gut zu Riehlingstetten von genanntem Hause zu rechtem Mannlehen. Nachdem die letzte Belehnung den 4. Juni 1841 stattgefunden hatte, erfolgte den 5. Mai 1863 die Allodifikation des Lehens um einen Ablösungsschilling von 45 fl. 26 kr. – Sodann kommt bischöflich eichstättischer Lehensbesitz der Familie dahier urkundlich seit dem 1. Oktober 1686 vor, als Bischof Johann Encharius die Schenkstatt und 3 Güter dahier, welche von Heinrich Konrad von und zu Thannhausen auf seine Söhne Joachim Christoph und Georg Heinrich von Th. vererbt und „etwan“ dem Christoph von Weischenfeld abgekauft worden waren, diesen Gebrüdern zu rechtem Mannlehen verlieh; die letzte eichstättische Belehnung erfolgte von Seiten des Bischofs Ferdinand den 1. März 1804 für die Vettern Philipp Karl Friedrich und Johann Ignaz Friedrich, und nachdem die Lehensherrlichkeit an Bayern übergegangen war, wurde das Lehen im Jahr 1810 gegen eine Allodifikationstaxe von 659 fl. 1 kr. der Familie als Eigenthum überlassen. Weiter wird noch Besitz des Geschlechts bekannt zu Benzenzimmern, Dambach, Kreuthof, Ober- und Unterschneidheim (s. diese) und außerhalb des Oberamts Ellwangen zu Itzlingen (OA. Neresheim, Kirchensatz bis 1326, öttingische Lehen 1386), 1323 zu Heuberg (s. oben), 1396 bis 1418 zu Laufenbürg (bayr. AG. Wassertrüdingen; vergl. auch Stieber, Histor. topogr. Nachr. v. Brandenburg-Onolsbach S. 548).

Außer dem bereits erwähnten und noch weiter zu erwähnenden Eigen- und Lehensbesitz des Ortsadels kommt früh anderweitiger hierselbst vor, so vor allem sonstiger öttingischer: solchen vergabten Graf Ludwig (III.) von Oettingen und seine Gemahlin Adelheid im Jahr 1270 an das Kloster Kirchheim (OA.Beschr. Neresheim S. 387), aber noch den 10. August 1418 theilten Graf Friedrich d. ä. und Ludwig d. j. 2 hiesige Hofstätten und des Betzenschmieds Hofraithe, während die Ehehafte der Schmidstätte, der Wolfgarten und der Zins von der Schmidstätte gemeinschaftlich bleiben sollte, und 6 hiesige Güter, der Rodbach mit Zugehörungen u. s. w., ein Lehen zu Rulenstetten (d. h. Riehlingstetten) erscheinen 1427–1480 als öttingische Lehen von Dinkelsbühler, später Münchner Bürgern. Am 12. Juli 1535 verglichen sich Oettingen und das Domkapitel Augsburg wegen Bestrafung der Frevel. Im Besitz eines sog. fliegenden Feldlehens (d. h. eines kleinen Bauernguts, mit welchem ein Ansitz, d. h. Haus und Stadel nicht nothwendig verbunden ist) von 4 M. Ackers erscheint das deutschordensche (Kommende Nürnberg) Vogteiamt zu Dinkelsbühl in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Hans

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Wolf von Thannhausen verkaufte im Jahr 1618 Unterthanen und den Hirtenstab dahier, im Jahr 1621 den 27 Nürnberger Morgen haltenden Wald, der Rotheberg genannt, an das Augsburger Domkapitel. Dieser Waldtheil kam nach der Säkularisation des Domkapitels an Bayern, 1810 an Württemberg, welches ihn an Oettingen-Wallerstein verkaufte.

Nach der Grund- und Steuerbeschreibung des domkapitel-augsburgischen Riesamtes Thannhausen vom J. 1734 war Thannhausen ein uraltes Freidorf, welches damals 107 Haushaltungen hatte, von denen jedoch nur 66 der Gemeindsgerechtigkeit sich erfreuten. Diese Haushaltungen gehörten 5 Herrschaften an: dem Domkapitel Augsburg 49 sammt dem Hirtenhaus, den Edeln von Thannhausen 23 ohne ihr Schlössel, der Reichsstadt Dinkelsbühl 5, dem Kloster Kirchheim 8, Oettingen (und zwar Oettingen-Spielberg 12, Wallerstein 1, Mönchsroth-Oettingen 2, Landvogtei 6, mit dem Landvogtsknecht 7) 22. Malefiz, hohe Obrigkeit und große Frevel hatte das öttingische Haus Oettingen hergebracht, es führte auch schon lange her den gemeinschaftlichen Untergang, welches alles die gemeinschaftlich öttingische Landvogtei ausübte. Hinsichtlich der altdomkapitelschen Unterthanen waren die innerhalb Etters vorfallenden Frevel dem domkapitelschen Riesamt und dem gräflichen Landvogteiamt vermöge der Verträge von 1494 und 1535 gemeinschaftlich, bei den 1618 den Herren von Thannhausen abgekauften Unterthanen des Domkapitels hatte dagegen das Landvogteiamt nichts zu beziehen, diese Frevel standen vielmehr dem Domkapitel privative zu. Letzteres hatte ferner den großen Zehnten, das Präsentationsrecht hinsichtlich der Pfarrei, Frühmeß und Kaplanei, den Kirchensatz, die Ausnahme und Abhör der Heiligenrechnungen, wogegen der kleine Blut- und Heuzehnte dem Pfarrer zustund.

Mit Genehmigung des Bischofs Klemens August vom 3. Januar 1778 ermächtigten der Dompropst Johann Nepomuk August Umgelter Freiherr von Deisenhausen, der Domdechant Joseph Anton Freiherr von Westernach, Senior und gesammtes Domkapitel zu Augsburg am 17. Juni d. J. ihren Riesamtmann zu Thannhausen Georg Anton von Pettenkofer, ihre sämmtlichen Unterthanen und Güter des Riesamtes Thannhausen mit der hergebrachten Reichssteuerbarkeit und Kameralgefällen, als Grundzinsen, Küchengefällen und Handlöhnen, Gülten, wie auch alle vogteiliche Jurisdiktion und davon abhängende Einkünfte an Nachsteuern, Strafen, Schutzgeldern, Inventuren – ausgenommen allein die Pfarrei und den Kirchensatz zu Thannhausen, die zu der Pfarrei und der ihr inkorporierten Frühmesse gehörigen Einkünfte, sowie sämmtliche Groß- und Klein-Zehnten des Riesamts – darunter insbesondere die Botmäßigkeit auf den 4 Höfen zu Sonderndorf (d. h. Sederndorf) mit Ausschluß

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aller Frohnen mit Hand und Anspann, wovon dieselben von Altersher befreit waren, und vorbehältlich weiterer Handlung über die dermalen im Prozeß begriffene Steuerbarkeit und vogteiliche Jurisdiktion dieser Höfe, die Steuer von den 7 Heiligenlehen zu Sinnbronn (bayr. AG. Dinkelsbühl), sodann die Zinsbarkeit von nachstehenden auswärtigen botmäßig- vogt- und steuerbaren Höfen und Lehengütern: zu Eck 2 deutschordenschen, 3 öttingischen, 1 dinkelsbühlischen, zu Oberroden 1 öttingischen, 3 kloster-kirchheimischen, zu Niederroden 1 ellwangischen, 4 kl.-kirchheimischen, zu Gerau 1 deutschordenschen, 1 öttingischen, 3 ellwangischen, zu Tambach 1 markgräflichen, 1 öttingischen, 2 dinkelbühlischen, 2 kl.-kirchheimischen, zu Stillau 6 deutschordenschen, 4 öttingischen, zu Ober- und Unterbronnen 4 öttingischen, 3 dinkelsbühlischen, zu Weiler 1 ellwangischen, 1 deutschordenschen, zu Hagenbuch 1 dinkelsbühlischen, um die nach einem 20 jährigen Ertrag bestimmte Summe von 39.624 fl. beliebig zu vertauschen und zu verkaufen, doch sollte der Käufer hinsichtlich der Sonderndorfer Güter und der Herbstgefälle auf den nach Thannhausen eingepfarrten Weilern der römisch-katholischen Religion zugethan sein und die Unterthanen ewig bei derselben ungehindert verbleiben. Ein Theil dieser Objekte: 1 Bauernhof, 4 Lehengüter, 1 Wirthshaus, 22 Sölden meistentheils mit 2 Besitzern, das Hirtenhaus, 6 Feldlehen u. s. w. zu Thannhausen, 1 Bauernhof, 1 Lehengut u. s. w. zu Oberroden, 1 Bauernhof, 1 sog. fliegendes Feldlehen zu Riepach, ein Feldlehen u. s. w. zu Riehlingstetten, Bergheim, Oberzell, Ober- und Unter-Schneidheim, die Reichssteuerbarkeit, Folge und Musterung, beständige Steuern und Vogtbarkeit aus diesen Gütern, sonstige Zinsen und Gülten zu Thannhausen, Oberroden, Oberzell, Ober-Schneidheim, Herblingen (bayr. AG. Öttingen), sowie das in Ansehung der Unterthanen zu Thannhausen hergebrachte Kondominat sammt dem jederzeit behaupteten Präsidio vor den übrigen Kondominis gingen noch am gleichen Tage gegen 3/5 des Zehnten zu Frankenhofen (bayr. AG. Dinkelsbühl) im Kapitalwerth von 22.394 fl. und 17.230 fl. baar an das fürstliche und gräfliche Gesammthaus Oettingen über, wozu noch den 20. Sept. 1780 2 Bauernhöfe zu Ober- und Unterbronnen, desgl. zu Eck, 1 Gütlein und 2 Sölden zu Ober- und Unter-Schneidheim, Zinsen und Gefälle an diesen Orten nachfolgten. Pettenkofer aber seinerseits verkaufte „das Gut Sederndorf mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Jurisdiktionalien, Einkommen und Nutzungen’“, wie er es von dem Domkapitel erkauft und bisher innegehabt, sammt den Grundzinsen von den Gütern an den obengenannten 10 Orten (Niederroden ist wohl nur aus Versehen nicht genannt), die Steuer von den Heiligenlehen zu Sinnbronn und den großen Zehnten zu Bühl (bayr. AG. Nördlingen) den 21. April 1783 um 12.000 fl. an den Fürsten Kraft Ernst von Oettingen-Wallerstein.

Im Anschluß an die bisherige Geschichte des Ortes waren es im J. 1805 nach einem Bericht des Oberamts Ellwangen, das hier die ritterschaftlichen Rechte in Besitz nehmen sollte, den Besitz der bereits erloschenen öttingischen, von den andern inzwischen beerbten Linien übrigens noch unter dem Namen dieser selbst aufführt, noch 6 Herrschaften: 1. Oettingen-Oettingen, 2. Oettingen-Wallerstein, 3. die gesammtfürstlichen Häuser 

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Oettingen-Oettingen, Oettingen-Wallerstein, Oettingen-Spielberg und Baldern, 4. das ehemalige Kloster Kirchheim, nun Oettingen-Wallerstein, 5. die Reichsstadt Dinkelsbühl, bezw. später Preußen, nun aber Oettingen-Spielberg, 6. die ritterschaftliche Familie der Freiherren von Thannhausen, an deren beide Linien, Ignaz und Friedrich von Th. dieser Besitz zu gleichen Theilen getheilt war. Die hohe Obrigkeit übte der gemeinschaftliche von den fürstlichen Häusern aufgestellte Landvogt zu Utzwingen (Utzmemmingen) über den ganzen Ort, die Gemeindsherrlichkeit sämmtliche Herrschaften insgesammt, doch führte die Landvogtei, Kloster Kirchheim (nun Wallerstein), und Oettingen das Präsidium, den Hirtenstab die gemeinschaftliche Landvogtei ausschließlich. Das Patronatrecht und den Kirchensatz behauptete Bayern an Stelle des ehemaligen Augsburger Domkapitels. Freiherrliche Unterthanen waren es 26, bezw. 113 Seelen. Die hohe Jurisdiktion jener gemeinschaftlichen Landvogtei erstreckte sich hinsichtlich des ganzen Ortes nur auf den Blutbann und die Ortspolizei über die ritterschaftlichen Besitzungen; Steuern, das jus armorum et sequelae und andere landeshoheitliche Ausflüsse sollten der Ritterschaft ungekränkt bleiben. Die vogteiliche Gerichtsbarkeit übten die Herrn von Thannhausen über ihre eigenen Besitzungen aus, hatten aber keine Beamten, Schultheißen und Bürgermeister. Dieselben besaßen außerdem noch 2 Unterthanen zu Riehlingstetten.

Den 17. März 1620 brannten hier über 100 Firste mit dem Kirchthurm ab.

Im J. 1728 wurde hier ein Bergwerk entdeckt, welches Schwefel und Vitriol lieferte, allein bereits nach einigen Jahren wieder in Abgang kam.

Dahier wurde den 20. Mai 1822 geboren Dominikus Mettenleitner, † 2. Mai 1868 als Vikar am Kollegiatstift zur alten Kapelle in Regensburg; „ein als Jugendschriftsteller geachteter, auf dem Gebiete der Tonkunst rühmlichst bekannter Biedermann“, als dessen hervorragendste Werke die Musikgeschichte Regensburgs 1866, die der Oberpfalz 1867, sodann „Musika, Archiv für Wissenschaft, Geschichte, Ästhetik und Literatur der heiligen und profanen Tonkunst in zwanglosen Heften“ 1. 2. (1866) zu nennen sind (Kehrein, Lexikon 1, 261, 262. Allgemeine deutsche Biographie 21, 526),

In kirchlicher Beziehung präsentierte zur hiesigen Pfarrkirche, deren Patronat ihm infolge des Tods seines Oheims

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Graf Konrads von Oettingen zustund, Graf Ludwig d. J. von Oettingen am 6. Dez. 1328 dem Bischof Friedrich von Augsburg den Heinrich von Haydeck; auf Bitte desselben und seines Bruders Graf Friedrichs verband genannter Bischof dieses Patronatrecht am 22. September 1330 auf alle Zeit mit zwei Hofstätten zu Oberdorf bei Bopfingen (OA. Neresheim), letztere verkauften beide Brüder am 18. Dez. d. J. mit Einschluß des Kirchensatzes um 1078 Pfd. Hllr. an Propst, Dekan und Kapitel zu Augsburg, wobei sie sich nur die seitherige Nutzung von den in den hiesigen Widemhof gehörigen Hölzern vorbehielten; am 28. d. M. verzichtete der Pfarr-Rektor Heinrich von Haydeck auf seine bisherige Pfründe und am folgenden Tage inkorporierte der Bischof auf die Bitte des Kapitels demselben die Kirche, was der päpstliche Kardinallegat Pileus am 7. August 1379 genehmigte (Monum. Boica 33 I, 520. 546. 548. 551. 552, <tt>Reg. Boic.</tt> 6. 275. 345. 350. 351; 10. 37). – Als weitere Geistliche werden hierselbst genannt: 1343 Albrecht, 1367 Rüdiger, 1422 Johannes Haym von Dinkelsbühl. – Vom Domkapitel Augsburg gieng das Patronat nach dessen Säkularisation an die Krone zuerst Bayern, dann Württemberg über, im J. 1858 trat bischöfliche Kollatur an dessen Stelle. – Bis 1813 gehörten zur hiesigen Kirche noch Dambach, Niederroden, Oberzell, Freihof, bis 1821 Weiler an der Eck (sämmtlich Gem. Stödtlen), dagegen kamen neu hinzu 1812 Bergheim; 1818 Riepach. – Eine Frühmesse dahier wurde von der Bürgerschaft, da der Pfarrbezirk so groß war, wie es scheint, nach der Mitte des 14. Jahrhunderts gegründet, den 10. März 1362 eignete ihr Schwigger von Mindelberg einen Hof zu Diefenried und den 24. April 1367 bestätigte sie Bischof Walther von Augsburg unter Vorbehalt des Verleihungsrechts der Kaplanei für sein Kapitel. Ihr späteres Schicksal ist nicht bekannt, wohl aber wird das Haus der St. Margarethenkaplanei im J. 1589 als in ein Pfarrlehen verwandelt genannt.

Bergheim, Weiler mit Kapelle, 3 km östlich von Th. auf der Höhe gelegen, mit schöner Aussicht, besonders nordwärts über den „Sand“, das ist das weite bayrische Keuperland – zu Füßen gegen Nordosten der große öttinger Forst und dahinter die hier großartig erscheinenden langen Kalkfelsenrücken des einsamen Hesselberges. Mit seinen edlen kantigen Formen und dem bläulichen Schein, der über die weite walddunkle Landschaft

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von ihm ausgeht, streckt er sich hin als wie eine verklärte Gestalt, das Gemüth traumhaft befangend. Einen km nordwestlich von Bergheim liegt an der württembergischen Grenze, der Masse nach schon auf bayrischem Boden, noch wohlerhalten im sog. Schanzwald eine große römische Doppelschanze, und zwar läuft die Grenze nicht auf dem Westwall hin, wie oben S. 345 steht, sondern auf dem Ostwall. Dabei östlich die Burgäcker.

Bergheim, früher Berckan, auch Berchan, Barken geschrieben, ist schwerlich das Berchtheim, welches der Vogt Konrad nach dem Ellwanger Nekrolog aus dem 12. und 13. Jahrhundert an dieses Kloster vergabte (Württ. Vierteljh. 1, 208); dagegen erscheint der große und der Heuzehnte dahier nach der Mitte des 14. Jahrhunderts als ein Lehen des Hochstifts Augsburg, und nachdem Truchseß Erkinger von Wilburgstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl) denselben am 24. Februar 1363 um 200 fl. an den Dinkelsbühler Bürger Fritz Döner verkauft hatte, wurde letzterer den 16. März d. J. von Bischof Marquard damit belehnt, Thoman Döner noch den 17. April 1419 und 3. Juni 1425 von den Bischöfen Anselm und Peter, das erstemal dazu mit einem Hof und 5 Gütern daselbst. Weiterhin kam ein hiesiger Hof im Jahr 1431 als Zugehör des Schlosses Wilburgstetten durch brandenburgische Vermittlung an die Stadt Dinkelsbühl (S. 724), war das Spital Dinkelsbühl im Jahr 1440 hier gültberechtigt und wurde ein hiesiger Hof zur einen Hälfte den 26. März 1538 von dem Hof- und Landgerichtsprokurator zu Bamberg Kaspar Hoffmann und dessen Ehefrau Kunigunde, Tochter Wolf Wernitzers, um 150 fl., zur anderen den 8. Juni 1545 von Wilhelm Wernitzer um 168 fl. an das Reiche Almosen zu Dinkelsbühl verkauft. Eine Holzmark dahier kam im Jahr 1495 in den Besitz der Deutschordenskommende Nürnberg (s. unten Königsrother Mühle), der Weiler selbst aber befand sich im Jahr 1538 unter öttingischer Herrschaft und gehörte auch in der Folge zum öttingen-spielbergischen Amte Mönchsroth (vergl. auch oben S. 731. 734. 748).

Bleichroden, Weiler, nicht ganz 2 km südwestlich von Th., auf der rechten Seite des Schlierbachs.

Bleichroden wurde früher (im Gegensatz zu Niederroden Gem. Stödtlen) Oberroden genannt. So erscheint es schon in dem Stiftungsbriefe des Klosters Kirchheim vom 30. Septbr. 1270 (vergl. S. 737) und dieses Kloster erwarb auch im Jahr 1348

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von Ulrich von Bopfingen den sog. Schlumpenbrühl bei Oberroden, während Ulrich von Linth, Konrad von Enhofen und Wernher Hofer mit ihren Hausfrauen den 22. Juli 1364 2 Tagwerk Wiesmad und einen Morgen Ackers dahier an Konrad Berthold zu Thannhausen gesessen um 50 Pfd. Hllr. verkauften. Zuletzt war es z. Th. kloster-kirchheimisch, z. Th. öttingen-spielbergisch und stund unter öttingen-spielbergischer hoher Obrigkeit. Übrigens dürfte es nach dem oben genannten Kirchheimer Stiftungsbrief noch ein drittes Roden in der Gegend gegeben haben, auf das es auch zu beziehen sein wird, wenn Berthold von Thannhausen im Jahr 1343 vier Bete Ackers „da man von Roden hereingeht“ erkaufte. (S. auch S. 748.)

Ellrichsbronn, Weiler, fast 5 km südöstlich von Th. auf der Höhe bei den großen Wäldern des Hundsrücken gelegen, nach Geislingen schulpflichtig.

Der Name Ellrichsbronn dürfte vielleicht von einem Eigennamen Alrich oder dergl. abzuleiten sein.

Wie es scheint, ist es auf diesen Ort zu beziehen, wenn Graf Ludwig von Oettingen der ältere mit Einwilligung seines Bruders Gr. Konrads Chorherrn zu Eichstätt am 15. Febr. 1323 den Hof zu Elrsprunne, den der Saum (Sam) baute und in dessen Gemeinschaft der Kirchensatz der Pfarrei zu Halspach (bayr. AG. Dinkelsbühl) gehörte, um 700 Pfd. Hllr. an die Deutschordenskommende zu Ellingen (bayr. BA. Weissenburg) verkaufte, Bischof Friedrich von Augsburg am 7. Juni d. J. als Ordinarius den Verkauf dieses Hofes Elersbrunnen mit aller Zugehör und dem Patronat der Pfarrkirche zu Halspach genehmigte und die genannte Kommende den 28. Februar 1340 denselben Hof zu Alrichsprunnen mit aller Zugehör und dem erwähnten Kirchensatze um 800 Pfd. Hllr. wieder all die Kommende zu Donauwörth verkaufte (Steichele a. a. O. 3, 409). In der Folge ist freilich von hiesigem Besitze der letztgenannten Kommende nichts mehr bekannt und noch sicherer wird eine in einer kl. zimmerischen Urkunde vom Jahr 1335 genannte Hube zu Alrisbrunne hieher zu beziehen sein. Weiter verkaufte Sixt Zötz aus Aufkirchen (bayr. AG. Wassertrüdingen) am 2. Febr. 1495 einen Hof zu „Elrichsprun bei Rauchstetten“ (Raustetten bayr. AG. Öttingen) um 208 fl. 8 Schill. an das Kapitel Ellwangen, welches im Jahr 1733 2 Bauern – Oettingen-Spielberg 1 Halbbauern – hier besaß. Jene kamen im Jahr

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1802, letzterer erst im Jahr 1810 über Bayern unter württembergische Landeshoheit. – Strittiger Trieb und Tratt zwischen Ellrichsbronn und Raustetten wurde den 30. Juli 1567 verglichen.

Forstweiler, großer Weiler, mit Kreuthof, Hof, nördlich von dem zur Sechta gehenden Klingelbach, östlich von Th. gelegen, fast damit verbunden, früher Fuchsschwanz genannt; besitzt ein eigenes 1843 erbautes Schulhaus, mit einem Lehrer. Neben dem Feldbau leben die Leute hier vielfach von Gewerben und Arbeiten im Wald.

Forstweiler und Neu- oder Hinter-Weiler, auch Groß- und Klein-Forstweiler genannt, sind gegen Ende des 17. und Anfangs des 18. Jahrhunderts durch den Grafen Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen angelegte Kolonien. Wie noch heutzutage die Namen Dicenta, Forell (früher Forelli), Wille (früher Willi) beweisen, waren die Ansiedler vorzugsweise fremden Ursprungs. Sie hatten besondere Privilegien, durften ohne zunftmäßige Einordnung nach Belieben Handwerke betreiben, hatten auch das ausschließliche Recht, in den herrschaftlichen Waldungen als Holzmacher zu arbeiten. Der früher gebräuchliche, heutzutage aber verpönte Name „Fuchsschwanz“ soll von der Fuchswiese herrühren, auf welcher die ersten Häuser entstanden. Nach dem Tode des genannten Fürsten, mit welchem die öttingische Linie erlosch, im J. 1731 kamen diese Unterthanen an das Haus Oettingen-Wallerstein, wurden von diesem 1765 an Oettingen-Baldern abgetreten und nach dem Erlöschen dieser Linie des Hauses im J. 1798 wieder wallersteinisch.

Kreuthof, ursprünglich ein öttingisches Jägerhaus, ist das in der Topographia Ellvacensis von 1733 unter der Rubrik „öttingische Grafschaft Hohenbaldern“ unmittelbar vor Riepach aufgeführte Freigut Kreithof, dessen Bewohnern dieselben Rechte wie denjenigen von Forst- und Neu-Weiler zustanden.

Hagenbucher Hof, Hof, 2 {{Bruch|1|2}} km nordwestlich von Th. auf der Höhe gelegen.

Ein Michel von Hagenbach wird im J. 1499 aus Anlaß eines Streits mit einem Sederndorfer als dinkelsbühlischer Schirmverwandter bezeichnet und auch in der Folge hatte die Stadt Dinkelsbühl die Grundherrschaft mit niederer Gerichtsbarkeit und Polizei, während die hohe Jurisdiktion den Häusern Oettingen (Landvogtei Uzwingen) gemeinschaftlich zustund. Doch war auch ein kloster-kirchheimisches (1802 wallersteinisches) Grundstück

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hier und früher augsburgische Gefälle erwarb Wallerstein im J. 1783 (s. S. 748).

Riepach, Weiler mit Kapelle, 4 km westsüdwestlich von Th. auf der Höhe, an der Straße von Walxheim nach Stödtlen gelegen.

Riepach, auch Rieppach, Riettpach geschrieben, war wohl schon in früher Zeit in verschiedenem Besitz, wenngleich der Ursprung desselben sich meistens nicht nachweisen läßt. Den 10. März 1412 verkaufte Elsbeth Reffträgerin aus Dinkelsbühl gegen 8 fl. Leibgedingsgeld ein Gütlein dahier an Abt Siefried von Ellwangen und den 10. Juni 1471 trug Georg Adelmann einen hiesigen Hof mit dem Hirtenamt dem Propst Albrecht zu Lehen auf, womit auch noch Jörg Adelmann der Jüngere zu Rechenberg (OA. Crailsheim) als Träger seiner darauf verwiesenen Gattin Katharina von Seckendorf den 15. Juli 1506 von diesem Propst belehnt wurde, ohne Zweifel der Besitz, welcher im J. 1543 ans Stift Ellwangen verkauft wurde (S. 658). Im J. 1466 gehörte ein Hof zur Pfandschaft Baldern (S. 625). Den 21. Okt. 1517 erwarb die Bruderschaft der Kapläne zu Dinkelsbühl ein Haus, Hofraithe, Stadel u. s. w. dahier nebst Äckern, Wiesmad und Holz um 60 fl. rh. von Jerg Kreutmaier von hier. In der Folge war Riepach nach dem domkapitel-augsburgischen Lagerbuch von 1734 ein Weiler von 9 Haushaltungen (von denen jedoch nur 7 Gemeindsrechte oder Nutzungen hatten) mit dem Hirtenhaus; von den Unterthanen waren 1 domkapitelisch (zufolge der Topographia Ellvacensis von 1733 1 Bauer), 2 kapitel-ellwangisch (zufolge derselben 2 Bauern und richtiger: OA. Röthlen), 3 öttingen-balderisch (dgl. nur 1 Löhner, 1 Söldner), 2 dinkelsbühlisch (dgl. 1 Bauer, 1 Löhner), 1 bopfingisch (dgl. 1 Bauer). Die hohe Obrigkeit war zwischen Ellwangen und Oettingen gemeinschaftlich, die Landsherrschaft strittig, das Gemeindegericht prätendirte Ellwangen, das auch den Hirtenstab hatte, der große und der Heuzehnte war deutschordensch (nach Schneidheim), der kleine, Blut- und Obstzehnte stund dem Pfarrer von Thannhausen, wohin Riepach eingepfarrt war (vergl. jedoch auch Unter-Schneidheim) zu. Den 25. Aug. 1749 vertauschte Oettingen-Baldern 2 hiesige (wohl alle seine) Unterthanen mit ihrem Hof beziehungsweise Erbsöldhäuslein an das Stift Ellwangen. (s. auch S. 748).

Ein Klein-Rietpach wird im J. 1367 genannt.