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== Ehevertrag ==

=== Güterstand ===

Der [[w:Güterstand|Güterstand]] regelt das Eigentumsrecht in der Ehegemeinschaft. Ohne Ehevertrag ist der Güterstand die [[w:Zugewinngemeinschaft|Zugewinngemeinschaft]].
Vereinbart werden können aber auch [[w:Gütertrennung|Gütertrennung]], [[w:Gütergemeinschaft|Gütergemeinschaft]] oder vertraglich beschriebene Zwischenformen.
International gibt es noch weitere [[w:Güterstand#G.C3.BCterstandsmodelle_.28international.29|Güterstandsmodelle]].
(contracted; show full)
Die [[w:Ehevertrag#Grenzen_der_Vertragsfreiheit|Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen]] sind in Deutschland durch gesetzliche Regelung stark eingeschränkt.
Ein Ehevertrag, der diese Regelungen ignoriert, kann [[w:Sittenwidrigkeit|sittenwidrig]] sein, oder der Versuch den Ehevertrag anzuwenden kann im Einzelfall gegen [[w:Treu und Glauben|Treu und Glauben]] verstoßen.

== Siehe auch ==

* [[w:Eherecht|Eherecht]] (Wikipedia)

* [[w:Lebenspartnerschaftsgesetz|Lebenspartnerschaftsgesetz]] (Wikipedia)

== Referenzen ==

<references/>


<div style="border:1px solid grey;margin:10px 15px;padding:0px 7px">
[[Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg|15px]]&nbsp; Bitte beachte auch den [[w:Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen|Hinweis Rechtsthemen]].
</div>

[[Kategorie:Kurs]]