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== Ehevertrag ==

=== Güterstand ===

Der [[w:Güterstand|Güterstand]] regelt das Eigentumsrecht in der Ehegemeinschaft. Ohne Ehevertrag ist der Güterstand die [[w:Zugewinngemeinschaft|Zugewinngemeinschaft]].
Vereinbart werden können aber auch [[w:Gütertrennung|Gütertrennung]], [[w:Gütergemeinschaft|Gütergemeinschaft]] oder vertraglich beschriebene Zwischenformen.
International gibt es noch weitere [[w:Güterstand#G.C3.BCterstandsmodelle_.28international.29|Güterstandsmodelle]].
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Eine mögliche Zwischenform ist beispielsweise ein gemeinsames Sparvermögen in das beide Ehepartner einzahlen und das im Fall der Scheidung und für andere vereinbarte
Sparziele im Einverständnis der Ehepartner genutzt werden kann. Für die Auszahlung des Sparvermögens kann die Bank die Unterschrift beider Ehepartner verlangen.
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=== Versorgungsausgleichsregelung ===

Bei der Trennung kommt es zum [[w:Versorgungsausgleich|Versorgungsausgleich]], den die Ehepartner mit einer Versorgungsausgleichsregelung regeln können. Eine vorgreifende Lösung ist das [[w:Rentensplitting|Rentensplitting]], das nicht erst bei der Scheidung wirksam wird.

=== Nacheheliche Unterhaltsregelung ===

(contracted; show full)<references/>


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[[Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg|15px]]&nbsp; Bitte beachte auch den [[w:Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen|Hinweis Rechtsthemen]].
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[[Kategorie:Kurs]]