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== Ehevertrag ==

=== Güterstand ===

Der [[w:Güterstand|Güterstand]] regelt das Eigentumsrecht in der Ehegemeinschaft. Ohne Ehevertrag ist der Güterstand die [[w:Zugewinngemeinschaft|Zugewinngemeinschaft]].
Vereinbart werden können aber auch [[w:Gütertrennung|Gütertrennung]], [[w:Gütergemeinschaft|Gütergemeinschaft]] oder vertraglich beschriebene Zwischenformen.
International gibt es noch weitere [[w:Güterstand#G.C3.BCterstandsmodelle_.28international.29|Güterstandsmodelle]].
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Eine mögliche Zwischenform ist beispielsweise ein gemeinsames Sparvermögen in das beide Ehepartner einzahlen und das im Fall der Scheidung und für andere vereinbarte
Sparziele im Einverständnis der Ehepartner genutzt werden kann. Für die Auszahlung des Sparvermögens kann die Bank die Unterschrift beider Ehepartner verlangen.
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=== Versorgungsausgleichsregelung ===

Bei der Trennung kommt es zum [[w:Versorgungsausgleich|Versorgungsausgleich]], den die Ehepartner mit einer Versorgungsausgleichsregelung regeln können. Eine vorgreifende Lösung ist das [[w:Rentensplitting|Rentensplitting]], das nicht erst bei der Scheidung wirksam wird.

=== Nacheheliche Unterhaltsregelung ===

Ehepartner können den nachehelichen Unterhalt anders als in § 1570 ff. BGB<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG013302377 § 1570] (gesetze-im-internet.de)</ref>
regeln, aber Vereinbarungen zum Unterhalt während der Ehe sind normalerweise nicht zulässig.
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Eine mögliche Regelung könnte den zum Bezug von Unterhaltszahlungen berechtigten Partner verpflichten sich angemessen fortzubilden und diese Maßnahmen dann höher als gesetzliche Regelungen es erfordern zu fördern, aber anschließend die Unterhaltszahlungen zu senken.
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=== Zusammenleben ===

Ein Ehevertrag kann auch Angaben über die [[w:Familienplanung|Familienplanung]] machen und wie das [[w:Familie|Familie]]nleben ausgestaltet werden soll. Obwohl solche Regelungen nicht einklagbar sind kann man versuchen diese mit Vertragsklauseln zu verbinden, die Modalitäten des Vertrages beeinflussen.
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Man könnte vertraglich zwischen einvernehmlicher oder verschuldeter Ehescheidung unterscheiden wollen. Wenn Partner sich beispielsweise formale Qualifikationen oder Verhaltensweisen garantieren, wie der Teilnahme an [[w:Elternkurs|Elternkurs]]en beider Partner, oder die Nutzung von [[w:Mediation|Mediation]] oder [[w:Eheberatung|Eheberatung]] sobald ein Partner dies fordert, dann kann die Forderung ohne Klärung durch ein Gericht wirksam sein aber möglicherweise auch vor Gericht Gültigkeit behalten.
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=== Der Ehevertrag ===

Für den [[w:Ehevertrag|Ehevertrag]] sollte man im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt konsultieren. 
Die [[w:Ehevertrag#Grenzen_der_Vertragsfreiheit|Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen]] sind in Deutschland durch gesetzliche Regelung stark eingeschränkt.
Ein Ehevertrag, der diese Regelungen ignoriert, kann [[w:Sittenwidrigkeit|sittenwidrig]] sein, oder der Versuch den Ehevertrag anzuwenden kann im Einzelfall gegen [[w:Treu und Glauben|Treu und Glauben]] verstoßen.

== Siehe auch ==

* [[w:Eherecht|Eherecht]] (Wikipedia)
* [[w:Lebenspartnerschaftsgesetz|Lebenspartnerschaftsgesetz]] (Wikipedia)
* [[w:Schutz von Ehe und Familie|Schutz von Ehe und Familie]] (Wikipedia)
* [[b:Elternkurs_Autorenleitfaden|Elternkurs Autorenleitfaden]] (Wikibooks)

== Referenzen ==

<references/>


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[[Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg|15px]]&nbsp; Bitte beachte auch den [[w:Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen|Hinweis Rechtsthemen]].
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[[Kategorie:Kurs]]