Difference between revisions 317994 and 317996 on dewikiversity{{Baustelle}} {{Projektdaten| PROJEKTTITEL=Zur Grundrechtsbindung von Wikipedia |ANSPRECHPARTNER=[[Benutzer:Aschmidt]] |LAUFZEIT=Juni 2012 bis Mai 2013 |ZUSAMMENARBEIT=Erwünscht, bei Interesse bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme über die Projektdiskussionsseite. |KURZBESCHREIBUNG=Rechtsgutachten zu der Frage, inwieweit Community und staatliche Gerichte in Bezug auf Wikipedia an die Grundrechte gebunden sind und wie sich dies auswirkt |BILD=Wikipedia-logo-v2-de.svg }} == Skizze == * Ausgangspunkt ist eine Diskussion im Rahmen meiner Kandidatur zum Schiedsgericht im Mai 2012: [[w:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2012/Aschmidt#Meinungsfreiheit_in_Wikipedia]]. – Für die Anregung zu diesem Projekt bedanke ich mich bei [[Benutzer:Olag]]. * Die Regelungsdichte in Wikipedia hat über die Jahre erheblich zugenommen. [[w:WP:REL|Relevanzkriterien]] liefern (nicht abschließende) Anhaltspunkte dafür, zu welchen Themen Artikel angelegt bzw. gelöscht werden. Niedergelegte Richtlinien oder praktische Übung entscheiden darüber, wie Artikel aufgebaut, formatiert und kategorisiert werden. Grundprinzipine, Richtlinien und Meinungsbilder sind zu beachten. Umfangreiche Diskussionen auf einer großen Zahl von Diskussionsseiten auf mehreren Wikis (Wikipedia, Meta-Wiki, Strategy) und auf mehreren Mailinglisten (vor allem Wikimedia-l, Verein-DE) entwickeln das Projekt ständig weiter. Die für die strategische Entwicklung maßgeblichen Foren stehen zudem nur in englischer Sprache zur Verfügung. Diese Entwicklung, die darauf zielt, die Qualität der Inhalte zu verbessern, ist für Außenstehende und für Gelegenheitsautoren in den meisten Fällen nicht mehr nachvollziehbar und wird als eine Ursache diskutiert, die die Teilnahme an Wikipedia erheblich erschwert. * Neben diesen Regeln für die Gestaltung der Inhalte haben sich [[w:Wikipedia:Konflikte|Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen den Bearbeitern]] herausgebildet: Im Fall von verhaltensbedingten Störungen gibt es die Vandalismusmeldung mit der Möglichkeit abgestufter Sanktionen durch die Administratoren, die von der Ansprache des Benutzers auf dessen Benutzerdiskussionsseite bis zu dessen Sperrung reichen. Im Falle der Benutzersperrung gibt es eine weiter Instanz, die Sperrprüfung. Daneben besteht das förmliche Benutzersperrverfahren. * Zur Entscheidung über soziale Konflikte innerhalb des Projekts wurde 2007 das Schiedsgericht eingerichtet. * Zur Entscheidung über Seitenlöschungen gibt es zudem das Löschverfahren und das Schnellöschverfahren, als Überprüfungsinstanz die Sperrprüfung. * Der Ausschluß aus dem Projekt durch eine Sperre führt dazu, daß ein Benutzer sich nicht mehr über seinen Account in Wikipedia einloggen kann. Er kann weiterhin unter seiner IP-Adresse anonym mitarbeiten oder er kann einen neuen Account einrichten. Falls er dabei aber einer Sperrumgehung überführt wird, werden ihm auch diese Möglichkeiten genommen. Der Ausschluß aus der Community betrifft also nicht nur ein einzelnes Account, sondern den Benutzer als Person. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich die Frage, wie es mit der rechtlichen Bindung der Community und ihrer Organe (Administratoren, Schiedsgericht) aussieht, insbesondere ob bei einer Entscheidung über die Sperrung von Benutzern deren Grundrechte zu beachten sind. Umgekehrt ist zu fragen, ob die es die Möglichkeit gibt, eine Exklusion aus der Community auf dem Rechtsweg über die ordentlichen Gerichte ausräumen zu lassen und die Möglichkeit zur Teilhabe an der einer großen Online-Community durchzusetzen. An welche Regeln sind die einerseits die Community, die Administratoren und das Schiedsgericht von Wikipedia gebunden? Steht andererseits einem Betroffenen der ordentliche Rechtsweg offen, und nach welchen Regeln wäre über sein Begehren zu entscheiden? Sind hier die Grundrechte des Betroffenen im Wege der unmittelbaren oder der mittelbaren Drittwirkung auch bei Entscheidungen der Community von Bedeutung? * Theoretischer Ausgangspunkt ist der Konflikt zwischen den großen klassischen staatsfernen und staatskritischen Entwürfen des Cyberspace in den Essays von Eric S. Raymond und John Perry Barlow einerseits und der Geltungsanspruch des staatlichen Rechts andererseits. == Regeln, Konflikte, Entscheidungen == * Beschreibung der zugrundeliegenden Projektregeln * Beschreibung von konkreten Konflikten und wie sie von der Community verarbeitet worden sind === Verfahren zur Lösung oder Entscheidung von Konflikten unter den Bearbeitern von Wikipedia === * [[w:Wikipedia:Grundprinzipien]] * [[w:Wikipedia:Meinungsbilder]] * [[w:Wikipedia:Konflikte]] * [[w:Wikipedia:Schiedsgericht]] === Meinungsverschiedenheiten unter Autoren === * [[w:Diskussion:Rente wegen Todes#Rechenbeispiele...]] * [[w:WP:3M]] * Vermittlung zwischen Autoren: [[w:Benutzer Diskussion:Aschmidt/2012#Rechtswissenschaften]] * [[w:Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/WiPo-Konflikt]] === Sperrung von Benutzern === * [[w:Wikipedia:Benutzersperrung]] und [[w:WP:VM]] und [[w:WP:SP]] * [[w:Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen]] * April/Mai 2012: [[w:Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Christoph Polo]] * [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Liste_der_Sperren Aktuell gesperrte Benutzer] * ''Benutzersperren können auf Entscheidungen des Schiedsgerichts gestützt werden. Dafür gibt es Beispiele. Die Grundrechte stehen einer Benutzersperrung als letztem Mittel auch nicht entgegen. Das SG kommt ins Spiel bei hinreichend schweren Verstößen gegen unsere selbstgesetzten Regeln. Das ist auch keine Zensur, denn die geht im verfassungsrechtlichen Sinne von einer staatlichen Stelle aus, nicht von einer privaten.'' === Löschung von Seiten im Wiki === * [[w:Wikipedia:Löschregeln]] * [[w:Wikipedia:Schnelllöschantrag]] * Oktober 2011: [[Wikipedia:Löschkandidaten/7. Oktober 2011#Benutzer:Lapp_.28bleibt.29]] – Weblink auf die eigene geschäftliche Website im BNR zulässig? * Februar 2012: [[w:Wikipedia:Meinungsbilder/Diderot-Club II]] – Löschung einer Seite im BNR aufgrund eines Meinungsbilds? == „Recht“ in Wikipedia? – Verrechtlichung == {{Zitat|TEXT=Ähm, nur noch mal, damit das deutlich wird: die WP ist keine Demokratie. Sie funktioniert auch nicht nach demokratischem Prinzip, das kann sie gar nicht. Sie ist virtuell, eigentlich (ausser auf Servern mit Nullen und Einsen) gibt es sie nicht. Das Grundgesetz spielt hier ebensowenig eine Rolle wie sämtliche damit verbundenen Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte. Die genannten Dinge (Vorinstanz/Berufungsverfahren/Revision) gibt es schlicht nicht. Die WP funktioniert in diesen wichtigen - und von uns als an diese Grundrechte gewöhnten Bürgern - Bereichen aufgrund von Richtlinien o.ä., die sich die Community selbst gegeben hat und die entsprechend umzusetzen sind. That's it. Wir sind hier im Internet und nicht im Bereich der Geltung des GG. Nur nochmal so. Der Rest ist menschliche Anständigkeit und Aufrichtigkeit im anonymen Bereich. Darauf kann man sich nicht verlassen.|AUTOR=Capaci34 [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion%3AMeinungsbilder%2FSchiedsgericht_abschaffen%3F&diff=84461859&oldid=84460054]}} === Konflikte im Cyberspace und Konflikte in Wikipedia === * ''Grundrechte in Wikipedia, zwischen Wikipedianern, als eine Regel innerhalb des Projekts?'' * Unterscheide: Staatliches Recht zur Regelung des Cyberspace und die (Rechts- ?) Beziehungen in den Netzwerken selbst * [[w:Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht abschaffen%3F]] * EFF/Johnson, 1994: [http://w2.eff.org/Misc/Publications/David_Johnson/online_dispute_resolution_johnson.article Dispute resolution in cyberspace]: ''Disputes that have arisen over the networks are, demonstrably, different in character, as well as subject matter, from more traditional fights. Like everything else electronic, they happen more quickly than their terrestrial counterparts. More people tend to be involved. There are fewer facial cues -- and less chance for a physical fist-fight. They may involve people located in many different territorial jurisdictions. And they are more interactive in character -- more rapidly evolving from one state to another. These characteristics compound the difficulties faced by traditional authorities in offering adequate dispute resolution mechanisms.'' * First Monday/Johnson und Post, 1996: [http://firstmonday.org/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/468/389 Law and borders. The rise of law in cyberspace] * Barlow, 1996: [http://w2.eff.org/Censorship/Internet_censorship_bills/barlow_0296.declaration A Declaration of the Independence of Cyberspace] – [[w:Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace]] * First Monday/Raymond, 1998: [http://firstmonday.org/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/621/542 Homesteading the Noosphere]: ''Perhaps, as our population rises and acculturation of all new members becomes more difficult, it is time for the hacker culture to do something analogous - to develop written codes of good practice for resolving the various sorts of disputes that can arise in connection with open-source projects, and a tradition of arbitration in which senior members of the community may be asked to mediate disputes.'' * First Monday/Katsh, 2006: [http://firstmonday.org/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/1313/1233 Dispute resolution without borders: Some implications for the emergence of law in cyberspace] * Grundprinzipien, Meinungsbilder, SG-Regeln und -Entscheidungen als privates Recht? Rechtsbindungswille? Primary und secondary rules? Vertrag, Gesellschaft oder „Netzwerk“? * Parallelen aus dem „Offline-Recht“: Vereinsstrafen, Vereins- oder Parteiausschluß/Vertragsstrafe? * [[w:Wikipedia:Wikijuristerei]] === Rechtliche Strukturen und Rechtsbindung innerhalb des Projekts? === * „Verfassung“ von Wikipedia? Was ist eine „Community“ aus rechtlicher Sicht? – Gesellschaftsrecht ** Jipitec/Wielsch, 2010: [http://www.jipitec.eu/issues/jipitec-1-2-2010/2618 Governance of Massive Multiauthor Collaboration – Linux, Wikipedia, and Other Networks: Governed by Bilateral Contracts, Partnerships, or Something in Between?] ** Teubner, 2010: [http://www.jura.uni-frankfurt.de/l_Personal/em_profs/teubner/dokumente/constitutionalmoments_dt.pdf Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes] ** Teubner: [http://www.jura.uni-frankfurt.de/l_Personal/em_profs/teubner/Person/PublikationenDeutsch.html Volltexte] ** [[w:Systemtheorie des Rechts]] * Schafft die Community durch Meinungsbilder, Adminentscheidungen und SG-Entscheidungen eigenes Recht? Werden dadurch Rechtsnormen gesetzt? * Ist diese Normsetzung an staatliches Recht gebunden, ist die Community/ sind ihre Organe an staatliches Recht gebunden? ==== Insbesondere: Das Schiedsgericht ==== * [[w:Wikipedia:Themendiskussion/Schiedsgericht/Meinungsbild#Worauf_basieren_die_Entscheidungen.3F|Bindung]] an die Regeln des Projekts (unabhängig davon, wie man diese rechtssoziologisch oder rechtstheoretisch einordnen würde). Sie reichen aber für eine Entscheidungsfindung im konkreten Fall nicht aus, sondern müssen ergänzt werden durch allgemeinere Regeln. * Beispiel: Im [[w:Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Christoph Polo|Fall Christoph Polo]] stellt der Antragsteller die Frage, ob er im Verlauf des SG-Verfahrens erneut bzw. schärfer als bisher durch die Admins sanktioniert werden könne, obwohl seine bisherige Sperre bereits abgelaufen war. Er erhält daraufhin eine Auskunft, gestützt auf [[w:Wikipedia:Themendiskussion/Schiedsgericht/Meinungsbild#Was_kann_das_Schiedsgericht_bestimmen.3F|die Sanktionsmöglichkeiten]] des SG laut Meinungsbild 2007-I. Die Auswahl und die Bemessung der dort genannten Sanktionen ist aber eine Ermessensentscheidung. Zu ihrer Begründung sind weitere Regeln/ Prämissen heranzuziehen/ zu bilden, die aus den Projektregeln allein nicht zu entnehmen sind. Die Ermessensentscheidung ist aus den Projektregeln allein nicht formallogisch herzuleiten. Beispielsweise kennt das deutsche Recht die [[w:Reformatio in peius|Reformatio in peius]] und den Grundsatz [[w:Ne bis in idem|Ne bis in idem]], beide könnten hier diskutiert werden, außerdem das [[w:Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsprinzip]]. Ebenfalls beachtlich sind dabei der Sinn und Zweck der Projektregeln und des SG („Projektfrieden“, welche bzw. wessen Interessen werden in die Entscheidungen eingestellt, was ist das Ziel des Schiedsverfahrens usw.). * Zwischenergebnis: Die Regeln des Cyberspace sind nur auf das jeweilige Projekt bezogen und lückenhaft, sie müssen ergänzt/ ausgefüllt werden – aber womit? Gibt es allgemeine Regeln, die man hier heranziehen kann/ muß? Oder bleibt nur ein ''reasoning from case to case''? * Problem: Aus welchem „Zusammenhang“, aus welcher Rechtsordnung wären diese Regeln zu entnehmen? ** allgemeine Rechtslehre, Rechtsphilosophie, Ethik? ** nationales Recht (einfaches und Verfassungsrecht, einschl. Grundrechte) – wenn ja, welches (D, CH, AT, F, USA, GB, IT…)? ** Völkerrecht, europäisches Recht? * Ergebnis: ** Es gibt eine Vielzahl an Regeln und Regelsystemen, die hier herangezogen werden könnten. Bei einem grenzüberschreitenden Projekt besteht auch keine Präferenz für eine bestimmte Rechtsordnung. Diese ist auch nicht Teil der Projektregeln. Auch eine (mittelbare) Bindung von Community oder Community-Organen an die deutschen Grundrechte wäre daher nicht eindeutig, nicht zwingend begründbar. ** Es blieben aber allgemeine Grundsätze, die all diesen möglichen, in Frage kommenden Regelsystemen gleichermaßen angehören, und die allgemeine rechtsphilosophische und ethische Diskussion. ** Das gilt genauso für entsprechende Überlegungen bezüglich Adminentscheidungen, denn auch Admins sind an die gleichen Projektregeln gebunden. Bei Communityentscheidungen könnte ein größerer Spielraum bestehen, weil diese eher sozusagen „verfassungsgebenden“ Charakter aufweisen. ** Grundrechte könnten aber bei Entscheidungen staatlicher Gerichte ins Spiel kommen. === Rechtsbindung staatlicher Gerichte in Bezug auf Wikipedia === * Können staatliche Gerichte wegen Konflikten in Wikipedia angerufen werden? ** Zuständigkeit, Gerichtsstand ** Anspruchsgrundlagen *** staatliches Recht *** Sind staatliche Gerichte an die Projektregeln gebunden? * Gibt es eine mittelbare oder eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei Entscheidungen staatlicher Gerichte in Bezug auf Wikipedia? ** [http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011] – Fraport ** kommunikative Grundrechte? ** Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem Online-Projekt? *** Zugang kraft Kontrahierungszwangs? === Insbesondere: Grundrechtsgeltung in Wikipedia? – Drittwirkung === {{Zitat|TEXT=…in Zeiten, in denen die öffentliche Meinungsbildung zunehmend auch auf privat zur Verfügung gestellte Infrastruktur angewiesen ist, darf schon über eine Drittwirkung der Grundrechte nachgedacht werden. Die Beschränkung der bürgerlichen Rechte wird entsprechend von der dt Verfassungsrechtsprechung nicht auf hoheitliche Eingriffe beschränkt, sondern auch auf Eingriffe Privater, z.B. Flughafengesellschaften, die aufgrund ihres Hausrechts Demonstrationen verbieten. […] Das Gericht stellt zwar auf die öffentliche Hand als Mehrheitseigner der Aktien ab, aber sagt zugleich, dass die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird'', daher könne ''die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden können.|AUTOR=Olag [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club_II&diff=99569067&oldid=99568801], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club_II&diff=next&oldid=99569539]}} * ''Die Grundrechtsbindung von Bahn und Flughafen beruht darauf, daß sie mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft sind und nur in der privaten Rechtsform auftreten („kein Flucht ins Privatrecht“). Alles andere ist abwegig und bedarf keiner Erörterung.'' * Karavas: Digitale Grundrechte: Elemente einer Verfassung des Informationsflusses im Internet. Baden-Baden: Nomos. Internationale Studien zur Privatrechtstheorie. Bd. 8. 2007. Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 2006. ISBN 978-3-8329-2808-7. == Einzelne Grundrechte == === Allgemeines Persönlichkeitsrecht === * [[w:WP:BIO]] * [[w:WP:URV]] * ''Die wichtigste Stelle, an der Grundrechte in unsere Arbeit hineinspielen, ist sicherlich WP:BIO für das Verhältnis von Außenstehenden gegenüber dem Projekt insgesamt. Natürlich ist auch an WP:URV zu denken. Aber: Grundrechte in Wikipedia, zwischen Wikipedianern, als eine Regel innerhalb des Projekts?'' ===Gleichheitssatz=== *''„Das Gleichheitsgrundrecht kann nicht ins Feld geführt werden, um ein gesetzwidriges Begehren zu Lasten anderer durchzusetzen; und niemand hat einen Anspruch darauf, ebenso fehlerhaft behandelt zu werden wie die anderen Bürger.“ (Dürig/Scholz in Maunz/Dürig, GG-Komm, 64. EL 2012, GG Art. 3 Abs 1, Rn. 182) Das sollte nicht anders auch in Wikipedia gelten, es entspricht jedenfalls meinem Rechtsverständnis.'' ([[Benutzer:Pill]], [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Pill&diff=next&oldid=103997336]). *Weitere Einschränkung des Gleichheitssatzes: [[w:WP:BNS]] (Benutzer sollen nicht durch den Ablauf störende Aktionen demonstrieren, dass eine ihnen entgegengehaltene Regel in anderen Fällen zu absurden Konsequenzen führt). === Meinungsäußerungsfreiheit === * [[w:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2012/Aschmidt#Meinungsfreiheit_in_Wikipedia]] * ''Wer „unbeliebte Meinungen“ vertritt und damit „nervt“, stellt sich damit allein noch nicht außerhalb des Projekts oder des Konsens im Projekt. Trolle gehören zur Netzkultur, manchmal sind sie sogar eine Bereicherung, die wir nicht missen möchten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und sie ist die Grundlage für unsere Arbeit, aber sie ist auch im Grundgesetz nicht unbeschränkt verbürgt, sie hat Grenzen. Für Wikipedia bedeutet das: Wir brauchen ein optimistisches und gutes Arbeitsklima, das von dem Willen zur ständigen Verbesserung unserer Inhalte, von Liberalität, Neugier, Freiheit und gegenseitigem Respekt getragen ist, WP:AGF, WP:KPA. Konkret: Nazis, Militaristen, Rassisten und Homophobe und dergleichen müssen draußen bleiben. Und der WP:NPOV ist eine Regel für die Artikelarbeit, nicht beispielsweise für Diskussionen, die sind notwendig subjektiv, sonst wären sie keine.'' === Informationsfreiheit === === Insbesondere: Zensurverbot? === * In der Abstimmung: ''Mit Zensur hat das übrigens nichts zu tun, denn das wäre ein hoheitlicher Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit, den es in einem selbstverwalteten Projekt nicht geben kann. Über Zensur stimmt man nicht ab.'' * [[w:Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club II#Zensur]] und [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Diderot-Club_II#Ich_bin_f.C3.BCr_die_Umsetzung_des_Vorschlags]: ** ''Mit Zensur hat das übrigens nichts zu tun, denn das wäre ein hoheitlicher Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit, den es in einem selbstverwalteten Projekt nicht geben kann. Über Zensur stimmt man nicht ab.'' ** ''in Zeiten, in denen die öffentliche Meinungsbildung zunehmend auch auf privat zur Verfügung gestellte Infrastruktur angewiesen ist, darf schon über eine Drittwirkung der Grundrechte nachgedacht werden. Die Beschränkung der bürgerlichen Rechte wird entsprechend von der dt Verfassungsrechtsprechung nicht auf hoheitliche Eingriffe beschränkt, sondern auch auf Eingriffe Privater, z.B. Flughafengesellschaften, die aufgrund ihres Hausrechts Demonstrationen verbieten.'' ** ''Die Grundrechtsbindung von Bahn und Flughafen beruht darauf, daß sie mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft sind und nur in der privaten Rechtsform auftreten („kein Flucht ins Privatrecht“). Alles andere ist abwegig und bedarf keiner Erörterung.'' === Berufsfreiheit === === Eigentum === * [[w:WP:URV]] === Allgemeine Handlungsfreiheit === === Allgemeiner Gleichheitssatz === * ''Spannend und noch auszuarbeiten wäre für reine Online-Projekte dagegen die Frage, inwieweit hier ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe bestehen könnte. Die Frage stellt sich bei Projekten, die so wichtig werden, so groß, daß sie eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung erlangen, so daß man von einer monopolartigen Stellung sprechen könnte. Es müßte aber ein tatsächliches Monopl sein; ein rein faktisches Monopol, das nur von den Benutzern ausgeht, obwohl es durchaus noch zumutbare Alternativen gibt, reicht mir da nicht aus. Auf das Thema Benutzersperren bezogen: Wann müssen wir also jemand hereinlassen oder drinlassen? Zum einen bin ich dezidiert dagegen, daß es mit den Wikimedia-Projekten eines Tages mal soweit käme, daß wir uns über die Anwendung des allgemeinen Gleichheissatzes (oder einfachrechtlich: Wettbewerbsrechtlichen Fragen) unter diesem Gesichtspunkt Gedanken machen müßten. Deshalb arbeite ich auch in anderen Wikis und Projekten mit und unterstütze die Vielfalt der Wikisphäre, und ich wäre auch dafür, dies im Bereich WP:WEB, WP:BLG in Wikipedia zum Tragen zu bringen, indem wir selbst andere gute Wikis, die auch gute Qualität bieten, fördern und verlinken. (Deshalb halte ich übrigens auch ein Ziel des Kompaß 2020 von WMDE – „Jeder, der etwas wissen will, geht zu Wikimedia“ – bei einem zivilgesellschaftlichen Grassroots-Projekt ganz sicher für vermessen und unangebracht, denn wir brauchen Vielfalt und produktive Konkurrenz mit anderen Projekten. Das geht aber auf Dauer nur, indem wir diese auch unterstützen und nicht versuchen, sie aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Sonst bekämpfen wir am Ende auch anderes Freies Wissen, das kann nicht das Ziel sein. Damit entzöge sich Wikimedia letztlich auch selbst den Boden, denn Kreativität und Produktivität sind nicht grenzenlos vermehrbar.) Zum anderen kann ein Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem solchen Projekt aber nur unter sehr engen Voraussetzungen durchgreifen, die nach meiner Überzeugung zumindest derzeit auch für Wikipedia noch nicht zu bejahen wären, und er setzte natürlich auch voraus, daß derjenige, der ihn geltend macht, sich selbst an die Regeln des Projekts hielte und dessen Interessen fördert.'' == Ergebnis == == Einzelnachweise == <references /> == Notizen == === Zu Wikipedia === * [[w:Wikipedia:Wikipedistik]] * [[w:en:Academic studies about Wikipedia]] * [[w:en:Wikipedia:Academic studies of Wikipedia]] === Zum AC in en.wp === * [[w:en:Wikipedia:Arbitration_ Committee]] * [[:en:Wikipedia arbitration committee]] * Fred Bauder: The Arbitration Committee does not make policy[http://forums.theregister.co.uk/post/120030], 20. Dezember 2007, The Register: ''Speaking as the member of the Arbitration Committee who proposed the quoted principle, "Allowing anonymous editing and forbidding conflict of interest," the committee said, "is an obvious contradiction which necessarily is imperfectly resolved.", it was presented as something for the Wikipedia community to think about. Although sometimes our decisions have resulted in policy, we are supposed to apply existing policy.''[http://forums.theregister.co.uk/post/120030] [[Kategorie:Fachbereich Rechtswissenschaften]] [[Kategorie:Wikipedia]] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikiversity.org/w/index.php?diff=prev&oldid=317996.
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