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== Ehevertrag ==

=== Regelungen ===

==== Güterstand ====

Der [[w:Güterstand|Güterstand]] regelt das Eigentumsrecht in der Ehegemeinschaft. Ohne Ehevertrag ist der Güterstand die [[w:Zugewinngemeinschaft|Zugewinngemeinschaft]].
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Die [[w:Ehevertrag#Grenzen_der_Vertragsfreiheit|Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen]] sind in Deutschland durch gesetzliche Regelung stark eingeschränkt.
Ein Ehevertrag, der diese Regelungen ignoriert, kann [[w:Sittenwidrigkeit|sittenwidrig]] sein, oder der Versuch den Ehevertrag anzuwenden kann im Einzelfall gegen [[w:Treu und Glauben|Treu und Glauben]] verstoßen.


==== Das Streben nach Glück ====

Das Streben nach Glück ist in der Verfassung von [[w:Bhutan|Bhutan]] als Staatsziel vorgegeben:
: '''Artikel 9, Absatz 2''': Der Staat bemüht sich, jene Bedingungen zu fördern, die das Streben nach [[w:Bruttonationalglück|Bruttonationalglück]] ermöglichen.

Für einen Ehevertrag wäre es sicher auch keine schlechte Idee das Streben nach Glück sozusagen in der "Familienverfassung" Verfassungsrang zu geben,
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[[Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg|15px]]&nbsp; Bitte beachte auch den [[w:Wikipedia:Hinweis_Rechtsthemen|Hinweis Rechtsthemen]].
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[[Kategorie:Kurs]]
[[Kategorie:Fachbereich Rechtswissenschaften]]