Difference between revisions 325855 and 325856 on dewikiversity{{Baustelle}} {{Projektdaten| PROJEKTTITEL=Zur Grundrechtsbindung von Wikipedia |ANSPRECHPARTNER=[[Benutzer:Aschmidt]] |LAUFZEIT=Juni 2012 bis Mai 2013 |ZUSAMMENARBEIT=Erwünscht, bei Interesse bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme über die Projektdiskussionsseite. |KURZBESCHREIBUNG=Rechtsgutachten zu der Frage, inwieweit Community und staatliche Gerichte in Bezug auf Wikipedia an die Grundrechte gebunden sind und wie sich dies auswirkt. |BILD=Wikipedia-logo-v2-de.svg }} == Konflikte in Wikipedia == === Einführung === Netizens sind konfliktfreudig, und Wikipedianer umso mehr.<ref>Vgl. nur die Darstellung von Konflikten in Wikipedia bei [[:w:de:Benutzer:Schlesinger]]: ''Am Anfang war der Streit''. In: Wikimedia Deutschland e.V. und Autoren der Wikipedia (Hg.): ''Alles über Wikipedia und die Menschen hinter der größten Enzyklopädie der Welt''. 1. Auflage. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011, ISBN 978-3-455-50236-7. Seite 187 ff.</ref> Als ich im Mai 2012 in das Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia gewählt wurde, fragte mich [[:w:de:Benutzer:Olag]] auf der Diskussionsseite meiner Kandidatur, wie ich es mit der Meinungsfreiheit und ganz allgemein mit den Grundrechten in Wikipedia hielte?<ref>[[:w:de:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai_2012/Aschmidt#Meinungsfreiheit_in_Wikipedia]] Diskussion vom 13. Mai 2012. Abgerufen am 14. August 2012.</ref> Aus dem Stegreif formulierte ich dort vorläufig, Grundrechte stellten bekanntlich eine objektive Wertordnung auf,<ref>[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html BVerfGE 7, 198] – Lüth. –, sowie: [[:w:de:Lüth-Urteil#Bedeutung_und_Folgen_des_Urteils]]. – J]], jeweils abgerufen am 14. August 2012.</ref> die für alle Rechtsbeziehungen nach deutschem Recht gelte, es sei aber durchaus fraglich, wie weit die Verrechtlichung des Projekts insoweit gehen solle. Wir diskutierten damals vor allem Fragen der Meinungsfreiheit und der gleichberechtigten Teilhabe an Wikipedia, und daraus entstand die Idee, das einmal etwas ausführlicher und gründlicher auszuführen. Die Beschäftigung damit begann mit dem Thema „Konflikte im Cybespace“ und den klassischen Texten der Netzkultur; sie führte dann über Fragen der Verrechtlichung von großen ehrenamtlichen Online-Projekten hin zu dem Problem, welche Rolle das Recht und, schließlich, die (deutschen) Grundrechte insoweit spielen. Dabei habe ich aus der Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Schiedsgerichts, aus den intensiven Diskussionen, die wir geführt haben, viele Impulse mitgenommen, für die ich dankbar bin, gerade weil die meisten Schiedsgerichtler keine Juristen sind, so daß man hier ohne viel theoretischen Ballast, aber mit einen ausgeprägten Sinn für den Zweck der Projektregeln, hart an der jeweiligen Anfrage Probleme diskutieren kann. Es war immer wieder interessant zu sehen, wie gerade nichtjuristische Kollegen ihre Entscheidungen begründen und wie sich das zu den Erwägungen verhält, die ausgebildete und praktisch tätige Juristen einbringen. === Konflikte im Cyberspace === * allgemein und in Wikipedia im besonderen * klassische Texte zur Netzkultur === Konfliktverarbeitung in Wikipedia/Instanzenzug === * [[:w:de:Wikipedia:Konflikte]] * Insbesondere: Mediation und SchlichtungAlternative dispute resolution; Mediation und Schlichtung * Dispute resolution in en.wp als Modell für die übrigen Sprachversionen === Problemstellung === Die Community versucht seit langem, Konflikten dadurch zu begegnen, daß sie Regeln aufstellt: Regeln für die inhaltliche Arbeit in Wikipedia ebenso wie für das Miteinander. Verfahren ebenso für das gemeinschaftliche Aufstellen von Regeln als auch für den Umgang mit Regelverstößen. Dadurch werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die auch aus rechtstheoretischer Sicht nicht ganz einfach zu beantworten sind. Die Arbeit nähert sich dem Thema „Wikipedia, Konflikte und Recht“ unter den folgenden Gesichtspunkten: # Zunächst ist zu fragen, ob die Wikipedianer überhaupt eine Rechtsgemeinschaft bilden, ob also die Beziehungen zwischen ihnen rechtlicher Natur seien? Wikipedia könnte im rechtlichen Sinne eine Gesellschaft sein, die Community könnte aber auch auf einem einfachen gegenseitigen Vertrag beruhen, der kein Gesellschaftsvertrag ist. Schließlich könnte es sich dabei nach einer im Vordringen befindlichen Meinung um ein „Netzwerk“ handeln, ein Konstrukt, das „zwischen Gesellschaft und Vertrag steht“ („''something in between''“<ref>Dan Wielsch: ''Governance of Massive Multiauthor Collaboration – Linux, Wikipedia, and Other Networks: Governed by Bilateral Contracts, Partnerships, or Something in Between?'' In: jipitec 2010, 96 ([http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0009-29-26188 URN]).</ref>). Diese Vorprüfung ist für den weiteren Gang des Gutachtens bedeutsam, weil dadurch die weitere rechtliche Beurteilung beeinflußt wird. # Weiterhin wäre zu untersuchen, ob die Wikipedianer in ihren Meinungsbildern, Adminentscheidungen, Mediationen und Schiedssprüchen selbst „Recht“ erzeugen und sprechen? Handelt es sich bei einem Meinungsbild um „Recht“? Kommt den Beschlüssen der Community der Charakter von Rechtssätzen bei? Inwieweit „gelten“ sie? Diese Fragen stehen mit dem zuvor angesprochenen Probleme(contracted; show full) == Wikipedia als Normadressat? == == Ergebnis == == Einzelnachweise == <references /> All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikiversity.org/w/index.php?diff=prev&oldid=325856.
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