Difference between revisions 325858 and 325859 on dewikiversity{{Baustelle}} {{Projektdaten| PROJEKTTITEL=Zur Grundrechtsbindung von Wikipedia |ANSPRECHPARTNER=[[Benutzer:Aschmidt]] |LAUFZEIT=Juni 2012 bis Mai 2013 |ZUSAMMENARBEIT= |KURZBESCHREIBUNG=Rechtsgutachten zu der Frage, inwieweit Community und staatliche Gerichte in Bezug auf Wikipedia an die Grundrechte gebunden sind und wie sich dies auswirkt. |BILD=Wikipedia-logo-v2-de.svg }} == Konflikte in Wikipedia == === Einführung === Netizens sind konfliktfreudig, und Wikipedianer umso mehr.<ref>Vgl. nur die Darstellung von Konflikten in Wikipedia bei [[:w:de:Benutzer:Schlesinger]]: ''Am Anfang war der Streit''. In: Wikimedia Deutschland e.V. und Autoren der Wikipedia (Hg.): ''Alles über Wikipedia und die Menschen hinter der größten Enzyklopädie der Welt''. 1. Auflage. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011, ISBN 978-3-455-50236-7. Seite 187 ff.</ref> Als ich im Mai 2012 in das Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia gewählt wurde, fragte mich [[:w:de:Benutzer:Olag]] auf der Diskussionsseite meiner Kandidatur, wie ich es mit der Meinungsfreiheit und ganz allgemein mit den Grundrechten in Wikipedia hielte?<ref>[[:w:de:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai_2012/Aschmidt#Meinungsfreiheit_in_Wikipedia]] Diskussion vom 13. Mai 2012. Abgerufen am 14. August 2012.</ref> Aus dem Stegreif formulierte ich dort vorläufig, Grundrechte stellten bekanntlich eine objektive Wertordnung auf,<ref>[http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html BVerfGE 7, 198] – Lüth, sowie: [[:w:de:Lüth-Urteil]], jeweils abgerufen am 14. August 2012.</ref> die für alle Rechtsbeziehungen nach deutschem Recht gelte, es sei aber durchaus fraglich, wie weit die Verrechtlichung des Projekts insoweit gehen solle. Wir diskutierten damals vor allem Fragen der Meinungsfreiheit und der gleichberechtigten Teilhabe an Wikipedia, und daraus entstand die Idee, das einmal etwas ausführlicher und gründlicher auszuführen. Die Beschäftigung damit begann mit dem Thema „Konflikte im Cybespace“ und den klassischen Texten der Netzkultur; sie führte dann über Fragen der Verrechtlichung von großen ehrenamtlichen Online-Projekten hin zu dem Problem, welche Rolle das Recht und, schließlich, die (deutschen) Grundrechte insoweit spielen. Dabei habe ich aus der Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Schiedsgerichts, aus den intensiven Diskussionen, die wir geführt haben, viele Impulse mitgenommen, für die ich dankbar bin, gerade weil die meisten Schiedsgerichtler keine Juristen sind, so daß man hier ohne viel theoretischen Ballast, aber mit einen ausgeprägten Sinn für den Zweck der Projektregeln, hart an der jeweiligen Anfrage Probleme diskutieren kann. Es war immer wieder interessant zu sehen, wie gerade nichtjuristische Kollegen ihre Entscheidungen begründen und wie sich das zu den Erwägungen verhält, die ausgebildete und praktisch tätige Juristen einbringen. === Konflikte im Cyberspace === * allgemein und in Wikipedia im besonderen * klassische Texte zur Netzkultur === Konfliktverarbeitung in Wikipedia/Instanzenzug === * [[:w:de:Wikipedia:Konflikte]] * Alternative dispute resolution; Mediation und Schlichtung * Dispute resolution in en.wp als Modell für die übrigen Sprachversionen === Problemstellung === Die Community versucht seit langem, Konflikten dadurch zu begegnen, daß sie Regeln aufstellt: Regeln für die inhaltliche Arbeit in Wikipedia ebenso wie für das Miteinander. Verfahren ebenso für das gemeinschaftliche Aufstellen von Regeln als auch für den Umgang mit Regelverstößen. Dadurch werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die auch aus rechtstheoretischer Sicht nicht ganz einfach zu beantworten sind. Die Arbeit nähert sich dem Thema „Wikipedia, Konflikte und Recht“ unter den folgenden Gesichtspunkten: # Zunächst ist zu fragen, ob die Wikipedianer überhaupt eine Rechtsgemeinschaft bilden, ob also die Beziehungen zwischen ihnen rechtlicher Natur seien? Wikipedia könnte im rechtlichen Sinne eine Gesellschaft sein, die Community könnte aber auch auf einem einfachen gegenseitigen Vertrag beruhen, der kein Gesellschaftsvertrag ist. Schließlich könnte es sich dabei nach einer im Vordringen befindlichen Meinung um ein „Netzwerk“ handeln, ein Konstrukt, das „zwischen Gesellschaft und Vertrag steht“ („''something in between''“<ref>Dan Wielsch: ''Governance of Massive Multiauthor Collaboration – Linux, Wikipedia, and Other Networks: Governed by Bilateral Contracts, Partnerships, or Something in Between?'' In: jipitec 2010, 96 ([http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0009-29-26188 URN]).</ref>). Diese Vorprüfung ist für den weiteren Gang des Gutachtens bedeutsam, weil dadurch die weitere rechtliche Beurteilung beeinflußt wird. # Weiterhin wäre zu untersuchen, ob die Wikipedianer in ihren Meinungsbildern, Adminentscheidungen, Mediationen und Schiedssprüchen selbst „Recht“ erzeugen und sprechen? Handelt es sich bei einem Meinungsbild um „Recht“? Kommt den Beschlüssen der Community der Charakter von Rechtssätzen bei? Inwieweit „gelten“ sie? Diese Fragen stehen mit dem zuvor angesprochenen Problemenkreis „die Wikipedianer als Rechtsgemeinschaft“ in engem Zusammenhang, sind aber doch davon zu trennen, denn die Regel- und – gegebenenfalls auch:<ref name="nichtsvorwegnehmen">Durch diese Art der Formulierung soll das Ergebnis der Untersuchung ausdrücklich nicht vorweggenommen werden.</ref> – Rechtsetzung in der Community ist ein weiterer Aspekt der Frage, inwieweit es in dem Projekt zu einer Verrechtlichung schon gekommen ist oder inwieweit es einer solchen überhaupt zugänglich sei. Die Frage tritt neben die Untersuchung, welcher Art die – mögliche<ref name="nichtsvorwegnehmen" /> – Rechtsgemeinschaft sei. # Schließlich wird die Frage aufgeworfen, ob und – falls ja – inwieweit die Wikipedianer als Community Adressaten staatlichen Rechts sind? Hier bleiben Ansprüche, die Wikipedianer und Dritte gegen die Wikimedia Foundation als Betreiberin der Server und des ganzen Projekts gegebenenfalls stellen könnten, außen vor. Diese werden gegebenenfalls von der Wikimedia Foundation ohne Konsultation mit der Community im Wege von sogenannten ''office actions'' im Wege des direkten Eingriffs in ein Projekt umgesetzt,<ref>Vgl. [[:meta:Office actions]], abgerufen am 15. August 2012.</ref> indem beispielsweise Bilder gelöscht werden, ohne den Weg über das hierfür vorgesehene Löschverfahren zu gehen.<ref>So in jüngerer Zeit insbesondere der Fall der Loriot-Briefmarken: LG Berlin – 15 O 377/11 vom 18. Oktober 2011 – „Loriot-Briefmarken I“, Einstweilige Verfügung, [[:commons:File:Decision re Loriot Stamps.pdf]], abgerufen am 15. August 2012; LG Berlin – 15 O 377/11 vom 27. März 2012 – „Loriot-Briefmarken II“, Urteil, [[:commons:File:Loriot decision.pdf]], abgerufen am 15. August 2012. Außerdem das Gutachten unter: [[:meta:Wikilegal/Copyright of Images in German Postage Stamps]], abgerufen am 15. August 2012.</ref> Es soll ausschließlich um die Frage gehen, inwieweit ''die Community'' bei ihren Beschlüssen (Meinungsbilder) und bei deren Umsetzung durch ihre dazu ermächtigten „Organe“ (Administratoren, Schiedsgericht) an das geltende staatliche Recht gebunden ist. == Wikipedia als Rechtsgemeinschaft? == == Wikipedia als Rechtsetzer? == == Wikipedia als Normadressat? == == Ergebnis == == Einzelnachweise == <references /> [[Kategorie:Fachbereich Rechtswissenschaften]]⏎ [[Kategorie:Wikipedia]] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikiversity.org/w/index.php?diff=prev&oldid=325859.
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