Difference between revisions 112170768 and 112170769 on dewiki{{Begriffsklärungshinweis}} Ein '''Patent''' (von lat. ''patens, patentis'' – „offen darliegend“) ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine [[Erfindung]]. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. == Geschichte == === '''Der Ursprung des Wortes Patent''' === (contracted; show full) Der Schadenersatz kann nach der Rechtsprechung durch drei verschiedene Methoden errechnet werden. Es sind dies der entgangene Gewinn, die [[Lizenzanalogie]] und die Herausgabe des Verletzergewinns. Der Verletzte kann daher nach seiner Wahl entwederhat zwischen den drei Berechnungsmethoden ein Wahlrecht. Er kann nach Belieben verlangen, dass er den Gewinn ersetzt erhält, den er sonst durch die eigene Benutzung des Patents erwirtschaftet hätte, odass er so gestellt wird, als ob er mit dem Verletzer einen Lizenzvertrag zu den marktüblichen Bedingungen abgeschlossen hätte, oder dass ihm der vom Verletzer durch die Verletzung konkret erzielte Gewinn herausgegeben wird. Erstere Variante ist dabei jedoch eher unüblich, weil zur Bestimmung des entgangenen Gewinns die Offenlegung der Bücher des Unternehmens gefordert und dieser Forderung im Allgemeinen nicht gern nachgegangen wird. Problematisch war hier weiterhinIn der Rechtspraxis war lange Zeit problematisch, dass der Verletzer durch eine sehr weit gezogene Berücksichtigung seiner Gemeinkosten seinden herauszugebenden GVerletzergewinn sehr stark reduzieren und sich auf diese Weise "arm rechnen" konnte. Mit derDie Entscheidung „Gemeinkostenanteil“ hat<ref>BGH, Urteil vom 2. 11. 2000 - I ZR 246/98</ref> ders [[Bundesgerichtshof|BGH]] hat dieses jedoch b Möglichkeit deutlich eingeschränkt, so dass die Herausgabe des Verletzergewinns in jüngster Zeit beträchtlich an Bedeutung gewonnen hat. Neben Schadensersatz kann der Patentinhaber von einem Patentverletzer auch Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 I 1 2. Alt. BGB<ref>[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__812.html §812 BGB bei juris.de]</ref> verlangen, was in Fällen fehlenden Verschuldens des Patentverletzers von Bedeutung ist. === Auskunftsanspruch === (contracted; show full)[[simple:Patent]] [[sk:Patent]] [[sl:Patent]] [[sv:Patent]] [[th:สิทธิบัตร]] [[tr:Patent]] [[uk:Патент]] [[zh:专利]] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikipedia.org/w/index.php?diff=prev&oldid=112170769.
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