Difference between revisions 318696 and 318697 on dewikiversity{{Baustelle}} {{Projektdaten| PROJEKTTITEL=Zur Grundrechtsbindung von Wikipedia |ANSPRECHPARTNER=[[Benutzer:Aschmidt]] |LAUFZEIT=Juni 2012 bis Mai 2013 |ZUSAMMENARBEIT=Erwünscht, bei Interesse bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme über die Projektdiskussionsseite. |KURZBESCHREIBUNG=Rechtsgutachten zu der Frage, inwieweit Community und staatliche Gerichte in Bezug auf Wikipedia an die Grundrechte gebunden sind und wie sich dies auswirkt |BILD=Wikipedia-logo-v2-de.svg (contracted; show full) * Grundprinzipien, Meinungsbilder, SG-Regeln und -Entscheidungen als privates Recht? Rechtsbindungswille? Primary und secondary rules? Vertrag, Gesellschaft oder „Netzwerk“? * Parallelen aus dem „Offline-Recht“: Vereinsstrafen, Vereins- oder Parteiausschluß/Vertragsstrafe? * [[w:Wikipedia:Wikijuristerei]] == = Einzelne Grundrechte ==⏎ ⏎ = ==== Allgemeines Persönlichkeitsrecht ==== * [[w:WP:BIO]] * [[w:WP:URV]] * ''Die wichtigste Stelle, an der Grundrechte in unsere Arbeit hineinspielen, ist sicherlich WP:BIO für das Verhältnis von Außenstehenden gegenüber dem Projekt insgesamt. Natürlich ist auch an WP:URV zu denken. Aber: Grundrechte in Wikipedia, zwischen Wikipedianern, als eine Regel innerhalb des Projekts?'' ====Gleichheitssatz==== *''„Das Gleichheitsgrundrecht kann nicht ins Feld geführt werden, um ein gesetzwidriges Begehren zu Lasten anderer durchzusetzen; und niemand hat einen Anspruch darauf, ebenso fehlerhaft behandelt zu werden wie die anderen Bürger.“ (Dürig/Scholz in Maunz/Dürig, GG-Komm, 64. EL 2012, GG Art. 3 Abs 1, Rn. 182) Das sollte nicht anders auch in Wikipedia gelten, es entspricht jedenfalls meinem Rechtsverständnis.'' ([[Benutzer:Pill]], [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Pill&diff=next&oldid=103997336]). *Weitere Einschränkung des Gleichheitssatzes: [[w:WP:BNS]] (Benutzer sollen nicht durch den Ablauf störende Aktionen demonstrieren, dass eine ihnen entgegengehaltene Regel in anderen Fällen zu absurden Konsequenzen führt). ===== Meinungsäußerungsfreiheit ===== * [[w:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2012/Aschmidt#Meinungsfreiheit_in_Wikipedia]] * ''Wer „unbeliebte Meinungen“ vertritt und damit „nervt“, stellt sich damit allein noch nicht außerhalb des Projekts oder des Konsens im Projekt. Trolle gehören zur Netzkultur, manchmal sind sie sogar eine Bereicherung, die wir nicht missen möchten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und sie ist die Grundlage für unsere Arbeit, aber sie ist auch im Grundgesetz nicht unbeschränkt verbürgt, sie hat Grenzen. Für Wikipedia bedeutet das: Wir brauchen ein optimistisches und gutes Arbeitsklima, das von dem Willen zur ständigen Verbesserung unserer Inhalte, von Liberalität, Neugier, Freiheit und gegenseitigem Respekt getragen ist, WP:AGF, WP:KPA. Konkret: Nazis, Militaristen, Rassisten und Homophobe und dergleichen müssen draußen bleiben. Und der WP:NPOV ist eine Regel für die Artikelarbeit, nicht beispielsweise für Diskussionen, die sind notwendig subjektiv, sonst wären sie keine.'' ==== Informationsfreiheit ===⏎ ⏎ = ==== Insbesondere: Zensurverbot? ==== * In der Abstimmung: ''Mit Zensur hat das übrigens nichts zu tun, denn das wäre ein hoheitlicher Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit, den es in einem selbstverwalteten Projekt nicht geben kann. Über Zensur stimmt man nicht ab.'' * [[w:Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club II#Zensur]] und [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbilder/Diderot-Club_II#Ich_bin_f.C3.BCr_die_Umsetzung_des_Vorschlags]: ** ''Mit Zensur hat das übrigens nichts zu tun, denn das wäre ein hoheitlicher Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit, den es in einem selbstverwalteten Projekt nicht geben kann. Über Zensur stimmt man nicht ab.'' ** ''in Zeiten, in denen die öffentliche Meinungsbildung zunehmend auch auf privat zur Verfügung gestellte Infrastruktur angewiesen ist, darf schon über eine Drittwirkung der Grundrechte nachgedacht werden. Die Beschränkung der bürgerlichen Rechte wird entsprechend von der dt Verfassungsrechtsprechung nicht auf hoheitliche Eingriffe beschränkt, sondern auch auf Eingriffe Privater, z.B. Flughafengesellschaften, die aufgrund ihres Hausrechts Demonstrationen verbieten.'' ** ''Die Grundrechtsbindung von Bahn und Flughafen beruht darauf, daß sie mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft sind und nur in der privaten Rechtsform auftreten („kein Flucht ins Privatrecht“). Alles andere ist abwegig und bedarf keiner Erörterung.'' ==== Berufsfreiheit ===⏎ ⏎ = ==== Eigentum ==== * [[w:WP:URV]] ==== Allgemeine Handlungsfreiheit ==== ==== Allgemeiner Gleichheitssatz ==== * ''Spannend und noch auszuarbeiten wäre für reine Online-Projekte dagegen die Frage, inwieweit hier ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe bestehen könnte. Die Frage stellt sich bei Projekten, die so wichtig werden, so groß, daß sie eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung erlangen, so daß man von einer monopolartigen Stellung sprechen könnte. Es müßte aber ein tatsächliches Monopl sein; ein rein faktisches Monopol, das nur von den Benutzern ausgeht, obwohl es durchaus noch zumutbare Altern(contracted; show full)ität sind nicht grenzenlos vermehrbar.) Zum anderen kann ein Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem solchen Projekt aber nur unter sehr engen Voraussetzungen durchgreifen, die nach meiner Überzeugung zumindest derzeit auch für Wikipedia noch nicht zu bejahen wären, und er setzte natürlich auch voraus, daß derjenige, der ihn geltend macht, sich selbst an die Regeln des Projekts hielte und dessen Interessen fördert.'' [[Kategorie:Fachbereich Rechtswissenschaften]] [[Kategorie:Wikipedia]] All content in the above text box is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike license Version 4 and was originally sourced from https://de.wikiversity.org/w/index.php?diff=prev&oldid=318697.
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