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{{Headline|120||4. Limpurg-Sontheim-Gaildorf.}}

a) Friederike Auguste, die vierte Erbtochter, geb. 1694, † 1746, Gemahl Christian Heinrich, Graf von Schönburg-Waldenburg, hatte eine Tochter: aa) Sophie Heinr. Fried., geb. 1718, † 1757, vermählt zuerst mit Fried. Ernst, Graf von Welz und Speckfeld, dann mit Johann Ph., Graf von Löwenstein-Wertheim und Limpurg. Ihre Tochter aus erster Ehe α) Julianne Mar. Fried. Amöne, geb. 1739, † 1765, war vermählt mit Fried. Phil. Karl, Graf von Pückler (s. zuvor Ober-Sontheim ff. γ). Deren Tochter αα) Caroline Sophie L. Henr. Mar. Leop., geb. 1765, starb 1787 unvermählt, worauf über die Erbfolge ein Proceß entstand, wobei sich jedoch ihr Vater im Besitz erhielt. Von ihm ging die Herrschaft auf seine zuvor erwähnten Söhne aus zweiter Ehe über (s. oben S. 73).

{{Headline|120||5. Limpurg-Sontheim-Michelbach.}}

a) Die fünfte Erbtochter Sophie Elenore, geb. 1695, † 1738, Gemahl Fried. Karl, Graf von Erbach-Erbach, hatte 2 Töchter: aa) Sophie Christ. Alb., geb. 1719, † 1741, Gemahl Friedrich Ludw., Graf von Löwenstein-Wertheim. Ihre 3 Kinder starben bald nach ihr. Die Hälfte der Herrschaft fiel daher nach dem Tode ihres Vaters an die Nachkommen des hienach genannten Grafen Johann Ludwig Vollrath. bb) Fried. Charl. Wilh. Auguste, geb. 1722, † 1786, Erbin der andern Hälfte, Gemahl Johann Ludwig Vollrath, Graf von Löwenstein-Wertheim (s. Ober-Sontheim aa). Die (ebendort genannten) Nachkommen derselben vereinigten, wie schon erwähnt, 1796 die ganze Herrschaft.

Um nun auch die Bestandtheile der Herrschaften im Einzelnen darzustellen, wie sich dieselben sowohl nach den Theilungen von 1707, beziehungsweise 1774, als nach den später eingetretenen Veränderungen gestaltet hatten, so gehörten zu

{{Headline|110||1. Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand}}

die hienach genannten Orte, welche 1785 nach Prescher 2914 Einwohner hatten. Wie schon angedeutet, hatte Herzog Karl von Württemberg am 25/28. October 1780 die Hälfte dieses Landesantheils um 162.400 fl. angekauft. Die Besitzergreifung geschah im November. Die Herrschaft blieb jedoch mit Solms-Braunfels in ungetheilter Gemeinschaft bis 1810 und 1811 die Waldungen und Jagden und am 20. Januar 1832 die übrigen zu 97.640 fl. 3 kr. angeschlagenen Besitzungen und Gefälle durch das 

{{Seite|102 Loos in zwei gleiche Hälften abgetheilt wurden. Durch letzteren Vertrag fielen hinsichtlich der Grundherrlichkeit zu:

A. Dem Staate:

An der Stadt Gaildorf {{Bruch|1|4}} nebst dem Burggut daselbst, in der Gemeinde Eutendorf: Eutendorf, Groß- und Klein-Altdorf, Neuwiese, Schleifrain und Steigenhaus. – Gemeinde Gschwend: Haldenhäusle. – 	Gemeinde Hausen: Erlenhof. – Gemeinde Mittel-Fischach: Rothhof. – Gemeinde Ödendorf: Ödendorf, Hägenau, Niederndorf und Spöck. – Gemeinde Unter-Roth: Hohnkling und Wildgarten. – 	Gemeinde Vichberg: Michelbächle mit Kleehaus, Erlenbach und Gehrhof.

Sodann Rechte: in Gemeinde Altersberg: Brandhof, Haaghof, Haagkling. – In Frickenhofen selbst. – Gemeinde Ober-Roth: Frankenberg, Kornberg, Ofenberg und Wolfenbrück. – Gemeinde Vichberg: Kronmühle, Mittel-Roth und Rauhenzainbach.

B. Dem Fürsten von Solms-Braunfels.

In Gemeinde Altersberg: Eichenkirnberg mit Breitenfeld und Seehäusle, Lämmershof. – Gemeinde Gschwend: Gschwend, Buchhöfle, Birkhof, Dinglensmad, Hetschenhof, Hohenreut, Humberg, Mühläckerle, Rauhengeren, Roßsumpf, Schlechtbach, Schmiedbügel, Straßenhaus. – Gemeinde Hausen: Völklenswald. – Gemeinde Unter-Roth: Unter-Roth mit Ölmühle und Chausseehaus, Bröckingen, Kieselberg, Münster mit Mühle, Reippersberg und Schönberg. – Gemeinde Vorder-Steinenberg: Vorder-Steinenberg, Kapf, Nardenheim, Stixenhof.

Sodann Rechte: in Gemeinde Frickenhofen: Joosenhof. – Gemeinde Gschwend: Waldhaus.

2. Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim.

Von diesem Landestheile, der 1785 2715 Einwohner hatte, erwarb Herzog Karl von Württemberg am 2. Januar 1790 eine Quart um 140.000 fl. und nahm im April Besitz. Mit den Inhabern der drei andern Quarten bestand Gemeinschaft, bis 1814–1815 die Waldungen und Jagden, und am 19. Januar 1819 auch die Gefälle und übrigen Rechte abgetheilt wurden. Hiedurch erhielten von den Orten des Landestheils:

A. Der Staat:

In der Gemeinde Altersberg: Hugenbeckenreute und Hundsberg. – 	Gemeinde Gschwend: Hugenhof, Humbach und Seelach mit Neuhaus. – Gemeinde Hütten: Hütten und Hankertsmühle. – Gemeinde Ober-Roth: Frankenberg, Kornberg, Hammerschmiede, Hohnhardsweiler, 

{{Seite|103 Marhördt, Obermühle und Wolfenbrück. – Gemeinde Vorder-Steinenberg: Deschenhof.

Sodann Rechte in Hausen selbst. – Gemeinde Hütten: Scherbenmühle. – Gemeinde Ödendorf: Ödendorf, Hegenau und Niederndorf. – Gemeinde Ober-Roth: Ofenberg. – Gemeinde Unter-Roth: Mühle bei Münster.

B. Die Grafen von Waldeck, von Solms-Rödelheim und Ysenburg-Meerholz, der Letztere mit seiner Nichte, der Freifrau von Röder:

An der Stadt Gaildorf {{Bruch|1|4}}, in der Gemeinde Altersberg: Altersberg, Brandhof, Gläserhof, Haaghof, Haagkling, Hengstberg, Horlachen, Krämersberg mit Krämershof, Neumühle, Pfeifershof, Peitschenhof, Schierhof, Sturmhof und Wasserhof. – Gemeinde Gschwend: Haasenhöfle, Hollenhof und Straßenwald. – Gemeinde Hausen: Wiesenbach. – Gemeinde Ober-Roth: Ober-Roth, Badhaus, Brennhof, Dexelberg, Ebersberg, Falkenhölzle, Glashofen, Konhalden und Marbächle. – Gemeinde Vichberg: Vichberg, Buschhof, Dappach, Diebach, Glattenzainbach, Kronmühle, Mittel-Roth, Rauhenzainbach, Langert, Waldeck mit Stöckenhofer-Sägmühle, und Wörbelhöfle.

Sodann Rechte in:

Gemeinde Altersberg: Breitenfeld und Eichenkirnberg. – Gemeinde Eutendorf: Eutendorf, Groß- und Klein-Altdorf. – In Gschwend selbst. – Gemeinde Hausen: Erlenhof. – Gemeinde Ödendorf: Hägenau und Spöck. – Gemeinde Unter-Roth: Unter- Roth, Bröckingen, Hohnkling, Münster und Schönberg. – Gemeinde Vichberg: Gehrhof.

Nachdem Graf von Waldeck am 23. April 1819 das Röder'sche {{Bruch|1|6}} an den Ysenburg'schen Quart um 10.000 fl., und am 6. Juli 1819 die Solms-Rödelheim'sche Quart um 74.000 fl. erworben, wurde am 13. November 1824 getheilt und den Gräfinnen von Ysenburg-Meerholz zugeschieden die der Gemeinde Ober-Roth zugehörigen Orte: Ober-Roth, Badhaus, Brennhof, Dexelberg, Ebersberg, Glashofen, Konhalden und Marbächle, wogegen dem Grafen von Waldeck die übrigen Orte verblieben.

3. Limpurg-Sontheim-Schmiedelfeld.

Nach Prescher bildeten diese Herrschaft, welche 1785 1670 Einwohner hatte: von der Gemeinde Frickenhofen: Kellershof, Schöllhof und Steinhöfle. — – Von der Gemeinde Geifertshofen: Geifertshofen, Gantenwald, Imberg, Immersberg, Säghalden, Trögelsberg und Wurzelhof. – Gemeinde Laufen; Laufen mit Windmühle, Braunhof, 

{{Seite|104 Eisenschmiede, Heerberg, Heilberg, Hochhalden, Knollenberg, Krasberg, Rübgarten, Teutschenhof, Weiler und Wimbach. – Gemeinde Sulzbach: Sulzbach, Aichenrain, Altschmiedelfeld, Brünst, Egelsbach, Engelsburg, Frankenreute, Hagelenshöfle, Hohenberg, Kohlwald mit Stöckenhof, Mühlenberg, Nestelberg, Neuhorlachen, Schmiedelfeld, Uhlbach und Wolkenstein.

Diese Herrschaft kaufte Herzog Karl von Württemberg am 25. Oct. 1781 um 375.000 fl. und ergriff am 2. November Besitz.

4. Limpurg-Sontheim-Gröningen.

Prescher gibt folgende Bestandtheile, 1785 mit 1544 Einwohnern, an: In der Gemeinde Eschach: Eschach, Batschenhof, Götzenmühle, Hirnbuschhöfle, Holzhausen, Kemnathen. – Gemeinde Laufen: Eckenberg, Falschengehren, Forst, Schönbrunn und Wengen. – Gemeinde Ober-Gröningen: Ober-Gröningen, Algishofen, Buchhof, Fach, Suhhaus, Schlauchhof und Wahlenhalden. – Gemeinde Sulzbach: Grauhöfle, Gutschenhof, Haslach und Ochsenhöfle. – Gemeinde Unter-Gröningen: Unter-Gröningen, Billingshalden, Dinkbühl, Gschwend-hof, Ochsenhof, Röthenberg, Wegstetten.

Fürst Rudolph von Colloredo-Mannsfeld verkaufte diese nachmalige Standesherrschaft am 12. Januar 1827 um 141.000 fl. an den Staat.

5. Limpurg-Sontheim-Ober-Sontheim.

Nach Prescher hatte diese Herrschaft 1785 1500 Einwohner und folgende Bestandtheile:

In der Gemeinde Geifertshofen: Leippersberg. – Gemeinde Mittel-Fischach: Mittel-Fischach, Unter-Fischach und Weiler. – Gemeinde Ober-Fischach: Beutenmühle und die Gemeinde Ober-Sontheim.

Wie schon bemerkt, kaufte Herzog Karl von Württemberg am 30. Juni 1782 2/6 dieser Herrschaft um 99.100 fl. Ein weiteres {{Bruch|1|6}} erwarb der Staat am 9. October 1829 um 45.000 fl. Was die vierte, von der 1793 verstorbenen Gräfin Caroline Chr. von Pückler herrührende, Sexte betrifft, so kaufte der Staat am 5. Mai 1839 von den fürstlichen und gräflichen Familien v. Sayn-Wittgenstein 385/504 um 34.375 fl., und am 13. Mai 1839 weitere 108/504 von den Grafen Friedrich und Ludwig von Pückler um 9642 fl. 51 kr., so daß, abgesehen von den 11/504, welche die beiden Gräfinnen von der Recke-Volmerstein an dieser Sexte besitzen, dem Staat {{Bruch|2|3}} und dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg {{Bruch|1|3}} des Ganzen zustehen. Am 6. November 1848 wurde die bis dahin gemeinschaftlich gewesene Verwaltung aufgehoben und das Gut 

{{Seite|105 wie folgt abgetheilt: a) die Gefälle sollen abgelöst und die Ablösungs-Capitalien zu {{Bruch|2|3}} dem Staat und {{Bruch|1|3}} Löwenstein zugetheilt werden. Ebenso werden die Jagden und die zu 222.000 fl. 42 kr. angeschlagenen Waldungen und die Zehenten vertheilt, welche letztere bis zur Ablösung in Ober-Sontheim und Vetterhof (O.A. Ellwangen) dem Staat, in Mittel- und Unter-Fischach, Leippersberg und Weiler Löwenstein erhebt. Die Pfründen des Hospitals zu Ober-Sontheim werden nach einem Turnus vergeben. b) Der Staat erhält ferner die standesherrlichen (Rechte, das Schloß und die Güter zu Ober-Sontheim, wogegen er auf die von der Mitherrschaft herrührenden Rechte zu Rappoldshofen verzichtet und die zuvor erwähnten Ansprüche der Gräfinnen von der Recke allein zu befriedigen hat. c) Löwenstein erhält ferner in den zuvor erwähnten ihm zehentbaren Orten und in Beutenmühle die standesherrlichen Rechte, verzichtet aber auf die Ausübung solcher Rechte in Vetterhof, Bühlerthann, Kottsbühl, Geifertshofen, Markertshofen, Eschenau, Merkelbach, Oberspeltach, Sulzdorf und Unterweiler, wo die Gemeinherrschaft Ober-Sontheim bisher einzelne Rechte besessen hatte.

6. Limpurg-Sontheim-Gaildorf.

Die Bestandtheile sind nach Prescher, welcher auf 1785 die Einwohnerzahl zu 2109 angibt, und der S. 73 erwähnten Declaration:

An der Stadt Gaildorf {{Bruch|1|2}}; in der Gemeinde Eschach: Helpertshofen, Seifertshofen und Vellbach. – Gemeinde Frickenhofen: Dietenhof, Lindenreute, Metzlenshof, Mittelbronn, Ottenried, Rappenhof, Spittelhöfle und Wildenhöfle. – Gemeinde Mittel-Fischach: Engelhofen. – Gemeinde Ruppertshofen: Ruppertshofen, Birkenlohe, Hinter-Linthal, Hönig, Steinendach, Striethof und Thonolzbronn. – Gemeinde Sulzbach: Bayerhöfle. – Gemeinde Vorder-Steinenberg : Greuthöfle, Heinlenshof, Heinlensmühle, Hellershof, Hüttenbühl, Neuwirthshaus und Wahlenheim.

Zu der Herrschaft gehörten noch mehrere Orte im Oberamt Welzheim (O.A.-Beschr. S. 3 u. f.), die noch mit der Standesherrschaft verbunden sind, da jene keine Änderung erlitten hat.

7. Limpurg-Sontheim-Michelbach.

Nach der mehrerwähnten Schrift bildeten diese Herrschaft:

Von der Gemeinde Michelbach: Michelbach, Buchhorn, Gschlachten- und Rauhen-Bretzingen, Hagenhof und Hirschfelden, Kohlhäu und Steinbrück. – Gemeinde Ober-Fischach: Ober-Fischach, Benzenhof, Fallhaus (Röschbühl), Hörlebach und Rappoldshofen, zusammen 1785 mit 1328 Einwohnern. 

{{Seite|106 Durch Vertrag zwischen Württemberg und Löwenstein-Wertheim-Freudenberg vom 22. Novbr. 1805 trat ersteres gegen Antheile an der Herrschaft Adelmannsfelden seine Rechte und Gefälle in Hirschfelden, Rauhen-Bretzingen, Engelhofen, Hörlebach, Rappoldshofen und Ober-Fischach mit aller Landeshoheit, sowie die Lehen und Zinsgefälle in Gschlachten-Bretzingen, auch den großen und kleinen Zehenten zu Michelbach und den Pfarrsatz zu Ober-Fischach, an diese Herrschaft ab.

Ungeachtet dieser wohl sonst beispiellos häufigen Erbtheilungen und fast in's Unglaubliche gegangenen Zersplitterungen, und obwohl die Herzöge von Württemberg in Folge der gemachten Erwerbungen sich auch als „Graf und Herr zu Limpurg-Gaildorf und Sontheim-Schmiedelfeld, auch Ober-Sontheim“ titulirten, hatte doch die Herrschaft Limpurg ihre politische Selbstständigkeit bis zur Auflösung des deutschen Reichs behauptet. Erst durch die Rheinbund-Acte vom 23. August 1806 fielen die noch nicht württembergischen Antheile unter die Staatshoheit Württembergs, das am 11. September dieselben übernahm und am 17. October sich huldigen ließ. Die Einwohnerzahl der ganzen Herrschaft oder Grafschaft hatte 1785 14.404 betragen. Was die Repräsentation auf Reichs- und Kreis-Tagen betrifft, so führte sie bis 1806 ebensowohl im fränkischen Grafen-Collegium als beim fränkischen Kreise je zwei Stimmen unter dem Namen Limpurg-Gaildorf und Limpurg-Speckfeld. Der Kreis-Matrikular-Anschlag betrug 1720 im Ganzen 64 fl., das Contingent: an Musketieren 104, Grenadieren 5 und an Dragonern 26 Mann, wovon in Friedenszeiten die Hälfte aufzustellen war. Zu Behandlung der polizeilichen, gerichtlichen, finanziellen und geistlichen Angelegenheiten bestanden eigene „Canzleien“ je für die Wurmbrand'schen, Solms'schen, Ober-Sontheim'schen, Gaildorf'schen und Michelbach'schen Landestheile; wogegen im Schmiedelfeld'schen und Gröningen'schen die Geschäfte durch unmittelbare Berichte an die Herrschaften erledigt wurden. Das ganze Gebiet war in 8 Ämter eingetheilt: Stadtamt Gaildorf, wofür drei Stadtamtmänner bestellt waren, weil ebenso viele Herrschaften daran Theil hatten, Landamt Gaildorf (Wurmbrandisch und Pücklerisch), Ämter Gschwend, Ober-Roth, Schmiedelfeld, Unter-Gröningen, Ober-Sontheim und Michelbach. Die Finanzsachen hatten entweder zugleich die Amtmänner oder eigene Kammerräthe, die Forstsachen eigene Forstmeister in jedem Landestheil zu besorgen. Jeder Landestheil hatte auch seine besondere Kriegs- oder Landschafts-Kasse, welche die zu Bestreitung der Reichs- und Kreis-Leistungen bestimmten Steuern zu verwalten und die Marsch-Commissariats- und Quartiers-Sachen zu besorgen hatte. Über die im Limpurgischen giltig gewesenen Gesetze s. Wächter, württ. Privatrecht II., 738 etc. 

{{Seite|107 Da übrigens im Süden Württemberg und Kloster Lorch und Adelberg, im Westen Württemberg und Kloster Murrhardt, im Norden die Reichsstadt Hall und das Ritterstift Comburg, und im Osten die Reichstadt Gmünd und die Propstei Ellwangen an das Limpurgische grenzten, so hatten sich in vielen Orten Condominate gebildet, die theilweise bis 1806 sich erhielten.

Was namentlich die Besitzungen Cornburgs, Gmünds, Halls und Ellwangens betrifft, so waren dieselben durch den Pariser Frieden vom 20. Mai 1802 und den Reichs-Deputationsschluß vom 25. Febr. 1803 an Württemberg gefallen, während die wenigen reichsritterschaftlichen Unterthanen mit der Subjicirung von Limpurg überhaupt unter die Hoheit der Krone kamen.

Vermöge der nun eingetretenen neuen Organisation wurde im Juni 1807 das Oberamt Gaildorf aus den sämtlichen limpurgischen Herrschaften, einschließlich Adelmannsfeldens, jedoch ausschließlich der Herrschaft Schmiedefeld, aus welcher mit ihren Bestandtheilen (S. 103) ein besonderes Oberamt gebildet worden, geschaffen. Am 26. April 1808 kamen folgende Orte, von denen allermeist zuvor schon Antheile hierher gehört hatten, zu dem Bezirke: vom Oberamt Hall: Ödendorf, Niederndorf, Spöck und Hägenau; vom Oberamt Vellberg: Gschlachten-Bretzingen, Hausen, Scheuerhalden, Erlenhof, Reippersberg, Groß-Altdorf, Unter-Roth, Unter-Fischach, Winzenweiler und Theuerzen; vom Oberamt Gmünd: Holzhausen, Kemnaten, Gehrenhof, Waldmannshofen, Ruppertshofen, Vellbach, Hönig, Helpertshofen, Hirschbachhof, Höllhof, Joosenhof, Mittelbronn, Steinenbach, Thonolzbronn, Wimberg, Wolfsmühle, Eigenhof, Steinhöfle, Frickenhofen, Weiher, Bittelhof, Boschenhof, Lettenhäusle, Ölmühle, Ulrichsmühle; vom Oberamt Welzheim: Felgenhof, Steinenforst, Ernst, Hetzenhof, Hafenthal, Hinter-Linthal, Hinter-Steinenberg, Hohenohl, Hohenreuth, Linsenhof, Rothenhaar, Spatzenhof, Schotthof, Schlechtbach, die Siebenzehner in Altersberg, Nardenheim, Seelach, Kapf, Vorder-Steinenberg, Deschenhof und Stixenhof; vom Oberamt Murrhardt: Hollenhof, Glashofen, Frankenberg, Obermühl, Wolfenbrück; vom Oberamt Backnang; Hohnhardsweiler, Kornberg, Ofenberg, Scherbenmühle, Stiershof und Wiesenbach; vom Oberamt Weinsberg: Hütten. Dagegen fielen Lindenthal und Schlechtbach an das Oberamt Schorndorf, Breitenfürst an Welzheim und das Unteramt Adelmannsfelden an Ellwangen. Gleichzeitig wurde auch das in ein Unteramt verwandelte Oberamt Schmiedelfeld mit dem Bezirke verbunden. Bei der erstmaligen Eintheilung des Königreichs in Kreise im Jahr 1806, wurde das Oberamt dem Kreise Ellwangen, bei der Eintheilung in Landvogteien 1810 der Landvogtei am 

{{Seite|108 Kocher und bei der neuen Kreiseintheilung 1818 dem Jagstkreise zugewiesen.

Das Cameralamt Gaildorf wurde 1807 aus den württembergischen Antheilen an der Herrschaft Limpurg, aus Theilen der Murrhardt'schen Pflege Westheim, aus solchen der Cameralbezirke Comburg, Rosengarten und Vellberg gebildet, und v. 1. Juli 1838 an durch Zutheilungen von den Cameralämtern Murrhardt und Lorch erweitert, so daß es nun als Cameralamt II. Classe den entsprechenden Oberamtsbezirk vollständig umfaßt.

2. Kirchliche Verhältnisse.

Die ältesten Pfarreien sind Ober-Roth und Vichberg, dann Geifertshofen und Michelbach. Die Grenzen der Herzogthümer entsprachen auch der Bisthumsgrenze: die Kirchen Eschach, Frickenhofen und Ober-Gröningen (in Schwaben) gehörten der Augsburger, die übrigen (in Franken) der Würzburger Diöcese an. Diese waren dem Landcapitel Hall zugetheilt, wahrend die eben gedachten drei Pfarreien jenem in Lautern angehörten. Im Jahr 1412 war der Sitz des Haller Dekans in Eutendorf, 1424 in Münster.

Ein Kloster war nicht im Oberamte, wohl aber ein Wallfahrtsort: die Capelle in Heerberg.

Die Reformation wurde in Frickenhofen 1537, im Limpurgischen aber später als im Gebiete der Reichsstadt Hall eingeführt. Erst 1544 erklärten sich die Schenken Wilhelm von Gaildorf und Karl von Speckfeld für den Protestantismus, und endlich that dieß auch Erasmus zu Ober-Sontheim, der 1548 Retter und Beschützer Brenzens wurde. Das Werk ward aber durch die jetzt eingeführte Interimsverordnung aufgehalten, und erst nach dem Religionsfrieden, namentlich durch den Eifer der Schenken Christoph und Heinrich, mit Hülfe von Brenz, um's Jahr 1556 völlig zu Stande gebracht. Nun 1561 u. f. wurden in Gaildorf und Ober-Sontheim Superintendenten aufgestellt, später aber die Consistorialgeschäfte mit den Regierungs-Canzleien vereinigt. Jede der beiden Hauptlinien machte auch besondere Kirchenordnungen bekannt. – Das jetzige evangelische Dekanatamt Gaildorf wurde am 26. Juni 1807 errichtet und 1810 dem Generalat Öhringen, 1823 aber dem in Hall untergeordnet; die nun zum Dekanat gehörige Pfarrei Ödendorf, früher dem Prälaten von Murrhardt untergeordnet, war 1684 dem Dekanat Marbach und 1695 dem in Backnang untergeben, welchem auch die Pfarreien Geifertshofen und Sulzbach nach ihrer Erwerbung durch Württemberg zugetheilt worden waren. Frickenhofen war bis dahin dem Dekanat Schorndorf zugetheilt. 

{{Seite|109 Die katholische Pfarrei Hausen, seit ihrer Errichtung unter dem Landcapitel Gmünd und dann Bühlerthann stehend, wurde 1816 jenem in Unterkochen, und die neuere katholische Pfarrei Unter-Gröningen schon früher dem Dekanat Gmünd zugetheilt. Im Übrigen stammen die Katholiken allermeist von vormaligen Unterthanen der Gebiete von Comburg und Gmünd ab, wo die Reformation keinen Eingang gefunden hatte.

3. Besondere Ereignisse.

Aus den Zeiten des Mittelalters ist, nächst den Fehden, welche die Zerstörung mehrerer Burgen im vierzehnten Jahrhundert herbeiführten, der Bauernkrieg zu erwähnen, in welchem die Limpurger, vereint mit den Hallern, die S. 167 der O.A.-Beschr. von Hall erwähnte Rolle spielten. Bald nach dem Kampfe bei Gottwollshausen am 4. April 1525 sammelten sich die Limpurger Bauern unter dem Namen des „gemeinen hellen Haufens“ und unter den Befehlen des Pfarrers Held von Bühlerthann und des Vogtes Fierler von Thannenburg, im Städtchen Gaildorf, wählten den Pfarrer Wolfgang Kirschenbeißer von Frickenhofen zu ihrem Canzler und erließen nach allen Seiten hin Aufforderungen zum Zuzuge, auch an die Schenken Gottfried und Wilhelm, die sich mit dem übrigen Adel der Gegend am 1. Mai für die Artikel der Bauern erklärten. Verstärkt durch Bauern aus dem Hall'schen, Gmünd'schen, Ellwangen'schen und Württemberg'schen brachen sie nach Ostern auf, um, theilweise mit anderen Haufen, die Schlosser Hohenstaufen und Teck, und die Klöster Lorch und Adelberg zu zerstören und das Kloster Murrhardt zu berauben. Als sie nach den Niederlagen bei Böblingen und Würzburg heimgekehrt waren, wurde Pfarrer Kirschenbeißer mit Andern am 23. Juni in Hall enthauptet. – Im November 1546, im schmalkaldischen Kriege, zogen die Hessen von Gmünd her über Gaildorf. – Im dreißigjährigen Kriege brach am 9. April 1634 über Murrhardt eine kaiserliche Streifrotte in das limpurger Land ein und kam nach Gaildorf. Da floh Alles nach Schorndorf, Weinsberg, Heilbronn etc. und die Orte wurden plötzlich menschenleer. Viele flüchteten sich in die Wälder und errichteten in abgelegenen Schluchten Verhacke, wo sie sich mit wenigem Vieh etwa ein Vierteljahr lang verborgen hielten. Die Soldaten aber raubten und sengten in den Dörfern, plünderten die Schlösser Gaildorf, Ober-Sontheim und Schmiedelfeld, verschonten selbst die Kirchen nicht und marterten die wenigen Menschen, welche sie trafen. Auf diese Verwüstungen folgten Hunger und Pest, die bis 1637 fortwüthete. Nur in der Herrschaft Gaildorf war im Jahr 1634 die Zahl der Gestorbenen 2612; die Einwohnerzahl ganzen Grafschaft war noch 1650 kaum halb so groß, 

{{Seite|110 als sie im Jahr 1610 gewesen. – Im spanischen Erbfolgekriege (1707) zogen Bayern und Franzosen durch das Land; einer französischen Streifrotte, welche des Plünderns wegen eingedrungen, setzten sich die Bürger Gaildorfs und einige Landleute bei Unter-Roth entgegen, sprengten die Feinde haufenweise in die Roth und machten Alle nieder. – Vom 1. bis 3. September 1741 zogen die Franzosen zu Eroberung Böhmens durch's Limpurg'sche; ihr Lager stand bei Reippersberg, Hohnkling und bei Gaildorf; im Februar 1743 kam der Rest des geschlagenen Heeres in starken Märschen wieder durch, von österreichischen Husaren verfolgt. – Nun behielt das Ländchen Ruhe und hatte auch, mit Ausnahme der Waldorte (O.A.-Beschr. Welzheim S. 110), in den Kriegen des verflossenen und zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts nichts Besonderes zu klagen.

4. Alterthümer.

A. Römische. *)

Unzweifelhafte Spuren der Römer finden sich am westlichen Ende des Oberamtsbezirks auf der Markung Hütten, wo der römische Grenzwall Limes transrhenanus), unter der gewöhnlichen Benennung „Schweingraben“ {{Bruch|1|4}} St. nördlich von Grab, O.A. Backnang, über die Oberamtsgrenze zieht. Er überschreitet auf der Grenze den Schönthaler Bach, führt in schnurgerader nordwestlicher Richtung über einen Bergrücken zwischen diesem Bach und der Roth, bis zu der an letzterem Flüßchen gelegenen Hankertsmühle, an welcher er ungefähr 150 Schritte westlich vorüber zieht. Von hier läuft der Grenzwall über die unterste Spitze des Bergrückens, auf welchem Mönchsberg steht, kommt aber bald wieder in ein dem Roth-Thal zuziehendes Seitenthälchen; dieses überschreitend setzt er im Walde zwischen Mönchsberg und dem Württembergerhof fort, erreicht bald die Grenze zwischen den Oberämtern Weinsberg und Gaildorf, und führt auf dieser fort, bis er am nordwestlichen Ende des Oberamts Gaildorf ungefähr 250 Schritte östlich vom Neuwirthshaus dasselbe verläßt. Der Wall und der an seiner Ostseite ziehende Graben ist noch an vielen Stellen sichtbar. Im Rücken desselben, zwischen dem Schönthaler Bach und der Roth, befinden sich die Reste eines der vielen römischen Wachhäuschen, welche längs des römischen Grenzwalls standen (s. O.A.-Beschr. von Welzheim S. 111).

Außer dieser römischen Grenzverschanzungslinie befindet sich im Oberamt noch eine Menge meist unter den Benennungen „Landgraben“, „Schweingraben etc.“ vorkommender Schanzen, deren ursprüngliche 

*) Von Topograph Paulus. 

{{Seite|111 Bestimmung noch nicht genügend erörtert ist. Die Volkssage, wornach sie in den ältesten Kriegszeiten aufgeworfen worden wären, ist wahrscheinlich, da durch diese Schanzen stets dominirende Höhen vertheidigt sind und dieselben nicht wie eine Grenzlinie, ein Landgraben etc. zusammenhängend, fortziehen. Dergleichen Schanzen kommen vor: bei Wahlenheim, Hinter-Steinenberg, Vorder-Steinenberg, Hinter-Linthal, Ruppertshofen, Eschach, Hornberg, Hinter-Langert, Rupphof, Wolfenbrück u. s. w. Westlich von Mittel-Fischach befinden sich Verschanzungen, die Prescher in seinen historischen Blättern S. 24 wie folgt beschreibt:

„Auf einem ungebauten waldigen Berghügel, fast gleich weit von Hall und Gaildorf entlegen, in der Richtung von Mittel-Fischach her gegen Abend, und nordwärts von Eutendorf, finden sich fortlaufend Ruinen und Mauern, auch eine ziemlich große Schanze mit Aufwurf und Gräben und, so viel man noch wahrnehmen kann, mit etwas abgerundeten Ecken. Die Schanze trägt noch, wie allen dort herumwohnenden Landleuten bekannt ist, die Namen Schanze oder Schanzlöcher. Gegen Morgen hin liegt der Streitberg, welcher ebenfalls voll von Steinen ist, die eine gewaltsame Zerstörung vermuthen lassen. Mittagswärts ziehet sich die sogenannte Beinhalde in die Tiefe. An dem Streitberg befindet sich ein Ort, der zu einer Warte, specula, gedient haben mag, und noch das „Hörle“ heißt. Abendwärts gegen Michelbach hin ist ein Strich, der die sonderbare Benennung „Katzengohren“ führt. Weiterhin gegen Abend kommen wieder allerlei Mauer-Ruinen, die sich an den Schnayberg hinüberziehen. Bei diesen Ruinen erfährt man von den Landleuten, daß einige Stellen den Namen führen: beim Böllriegel, Landgraben, Steinmäuerle, Schenkendöbele, bei der Mauer. Gegenüber auf der Höhe des Buchhorner Berges, wo nordwärts ein sehr alter Burgstall zu finden ist, trifft man schon wieder auf der Spitze, die herab in's Thal sieht, den derselben anklebenden Namen Schanze an. Und begibt man sich in derselben Richtung über den Kocher, so stößt man wieder auf einen Graben mit einem Aufwurf und Gebüsch, der sich das Gebirge hinan abwärts zieht etc.“

Hieraus läßt sich auf eine namhafte Verschanzung des Gebirgszugs zwischen der Fischach und dem Kocher schließen. Die Verschanzungslinie setzte sogar auf der andern Seite des Kochers fort und lief vermutlich auf den Gebirgszug zwischen Kocher und Roth, um auch diesen zu vertheidigen. Auch die oben angeführten Schanzen bei Wahlenberg etc. befinden sich nur auf Gebirgsplateaux zwischen je zwei Thalabhängen, und ihre Anlage zeugt in strategischer Beziehung von einer umsichtigen Benützung des Terrains. Die bisherige Annahme, daß die Römer nur bis an den Grenzwall vorgedrungen seyen und das Land jenseits desselben 

{{Seite|112 nicht inne gehabt haben, wird, da jene Werke auf die Römer zurückweisen, etwas wankend. Es läßt sich auch von einem erobernden Volke, wie die Römer, nicht annehmen, daß sie sich stets inner der ausgesteckten geraden Linien gehalten haben, vielmehr vermuthen, daß sie auch die dominirenden Höhen außerhalb derselben für sich benützten und wenigstens periodisch weiter vordrangen. Ohne Zweifel waren hier die Römer in den ersten Jahrhunderten nach Christus in der Ecke, die der spätere Limes bildete, weit mehr gegen Norden vorgedrungen, konnten sich aber in diesem so schwer zu vertheidigenden, zerrissenen, mit zahlreichen Thälern und Schluchten durchfurchten Terrain gegen die ankämpfenden Alemannen nicht in die Länge halten, und regulirten deßwegen später ihre Marke durch den Grenzwall, an welchen sie dann auch bedeutende mit Garnisonen besetzte Grenzniederlassungen gründeten.

Es sprechen auch für die Annahme, daß die Römer jenseits des Limes periodisch vorgedrungen seyen, mehrere alte Straßen, die aus dem Innern des Zehentlandes über den Limes hinaus fortsetzen. Von solchen berühren den Bezirk Gaildorf namentlich: eine römische Straße, die von Canstatt herkommt; sie führt in der Nähe von Ebni O.A. Welzheim über den Limes, zieht von da nördlich an Mönchhof vorüber und kommt {{Bruch|1|4}} Stunde westlich von Allersberg in den Oberamtsbezirk, in welchem sie über Abersberg, Horlachen, Wasserhof, Buchhof, Rothenhaar, Steinhöfle, Weiler nach Laufen ihren Zug hat. Bei letzterem Ort setzt sie unter dem Namen „Heerstraße“ über den Kocher und verläßt bei Wegstetten das Oberamt. Eine zweite Römerstraße, die von Murrhardt herkommt, erreicht den Limes bei Grab und führt in gerader Richtung fortsetzend, {{Bruch|1|4}} St. nördlich von Marrhördt auf die Oberamtsgrenze zwischen Gaildorf und Backnang, auf dieser führt sie {{Bruch|1|4}} St. lang unter dem Namen „alte Straße“ fort, und muß nach der Richtung und dem Terrain einige 100 Schritte südlich von der Wielandsmühle vorbeigezogen seyn, wo sie die Roth überschreitet und zugleich den Oberamtsbezirk verläßt. Ferner berührt die römische Heerstraße, welche ehemals die Grenzniederlassungen bei Welzheim und bei Mainhardt in Verbindung setzte, den Bezirk bei Wolfenbrück. Ungefähr {{Bruch|1|8}} St. südlich von diesem Ort bei der sogenannten Schanze zieht sie über die Oberamtsgrenze und von da durch Wolfenbrück; nördlich von letzterem Ort verläßt sie den Bezirk wieder. Sie führt unter dem Namen „alte Straße“ an Mannenweiler vorüber nach Grab, wo sie wieder innerhalb des Grenzwalls (den sie von Kaisersbach an, des Terrains wegen, überschreiten mußte) tritt und im Rücken von diesem nach Mainhardt ihren Zug hat. Endlich lief von Adelstetten herkommend eine alte Straße südlich von Kapf in den Bezirk, führte auf dem Gebirgsrücken fort an 

{{Seite|113 Vorder-Steinenberg vorüber nach Hinter-Steinenberg, von da westlich an Nardenheim vorbei nach Seelach und weiter gegen Horlachen, wo sie in die zuerst beschriebene von Canstatt herkommende alte Straße einlauft, und somit diese mit der großen römischen Heerstraße bei Adelstetten in Verbindung setzte. Diese Straße heißt bei Seelach das Hochsträß, bei Nardenheim kommen an ihr die Benennungen „Straßenäcker“ und bei Vorder-Steinenberg „Gassenäcker“ vor, welche ebenfalls auf einen alten Straßenzug hindeuten.

Wenn nun alle diese Umstände in Erwägung gezogen werden, so gewinnt die Ansicht, auf welche schon Prescher hindeutete, „daß die Römer nicht bloß an den Limes, sondern noch weiter in die Gegenden des Kochers vorgedrungen seyen,“ immer mehr Wahrscheinlichkeit.

Überdieß haben sich in dem Oberamtsbezirk noch manche Benennungen erhalten, die theils auf die Römer, theils auf eine allgemeine Befestigung dieser Gegend hindeuten, z. B. bei Marbächle „Heidenbach“, „Heidenklinge“, bei Wolfenbrück „Schanzäcker“, bei Ödendorf „Landgraben“, bei Eutendorf „Schanz“, bei Spöck „Götzenloch,“ bei Groß-Altdorf „Wacht“, bei Kieselberg „Wachtfeld“, bei Rauen-Bretzingen „Remsbach“ (Römerbach?), bei Geifertshofen „römischer Bach“, bei Hinter-Linthal „Romelsplatz“ u. s. w.

Die römischen Straßen, welche außerhalb des Grenzwalls fortsetzten, sind beinahe spurlos verschwunden, ohne Zweifel in Folge des Wiedervordringens der Alemannen, welches auch die Römer verhindert haben mag, außerhalb des später regulirten Grenzwalls größere, dauerhafte Wohnplätze anzulegen. Daher finden sich im Oberamtsbezirke keine eigentlichen römischen Alterthümer: denn auch der von Prescher (Gesch. v. Limpurg II, 108, und Altgermanien I,1, 9) behauptete römische Ursprung des Rötherthurms bei Mittel-Roth ist mehr als zweifelhaft, da es sich nicht wohl annehmen läßt, daß die stets beunruhigten Römer Zeit gewannen, ein solch massives Gebäude zu errichten, dessen ganze Construction überdieß von der Art ist, daß auch nicht eine Spur an ihm entschieden für römischen Ursprung zeugen würde. Derselbe stammt vielmehr ohne allen Zweifel aus dem Mittelalter, und die auf einzelnen Quadern befindlichen Figuren, welche Prescher für etrurische Schriftzüge hält, mögen, wie an manchen anderen mittelalterlichen Bauten (Stieglitz, Geschichte der Baukunst, 1837, S. 616), Steinmetzzeichen seyn. Der noch stehende Thurm ist viereckig, etwa 70′ hoch und jede Seite 26′ lang; auf der östlichen Seite befindet sich 30′ über der Oberfläche der 6′ hohe und 3′ breite rundbogige Eingang, unter welchem zwei viereckige Löcher sich befinden, in denen noch spärliche Überreste von Balken, die ehemals den Vortritt unterlagerten, sichtbar sind. Außer dem Eingang sind nur noch 

{{Seite|114 einige Schießscharten an der südlichen und an der westlichen Seite des Thurms angebracht. Das Innere des Thurms, dessen Mauern 8′ dick, und an den Außenseiten mit Buckelsteinen versehen sind, zeigt noch drei in gleichen Abständen von einander entfernte Absätze, welche früher zur Unterstützung hölzerner Stockwerke dienten. Da dem Thurme ein steinerner Einbau fehlt, so scheint er der Berfried oder sogenannte Mantel einer längst zerstörten Burg (Röthenberg) gewesen zu seyn. S. auch unten bei Vichberg.

B. Deutsche.

Burgen und Schlösser standen in oder bei Bretzingen, Buchhorn, Ebersberg, Entsee (Michelbach), Gaildorf, Hinter-Steinenberg, Hirschfelden, Hohenberg, Hohenroth (der Rötherthurm bei Mittel-Roth), Kransberg (bei Heerberg), Michelbach, Ober-Gröningen, Ober-Roth, Ober-Sontheim, Ödendorf, Schmiedelfeld, Stauffenberg (bei Vichberg) und Unter-Gröningen. Von denselben sind noch vorhanden: Gaildorf, Michelbach, Ober-Sontheim und Unter-Gröningen.

An abgegangenen Orten sind zu nennen: Altenberg bei Sulzbach, Eisenmühle bei Kapf, Feuchtenbrunnen bei Hausen, Fahrhöflein bei Alt-Schmiedelfeld, Gauchshausen bei Altersberg, Gestösseln bei Gschwend, Glashütte bei Sulzbach, Haspelhausen bei Eutendorf, Kirchberg bei Gschwend, Kohlhofen bei Kohlhäu, Mettelberg bei Reippersberg, Raab bei Unter-Gröningen, Roggenland und Sanwoll bei Eutendorf, Scherach bei Gschwend, Steigersbach bei Unter-Roth, Thalheim bei Altersberg, Theuerzen bei Geifertshofen, und Wolfertshofen bei Ruppertshofen.

Ein erwähnenswerthes Rechts-Alterthum ist, wenn mündlichen Überlieferungen Glauben geschenkt werden darf, das Gericht der Siebenzehner, welches lebhaft an die von C. Immermann geschilderten bäuerlichen Freigerichte Westphalens erinnert. Wie Prescher (II, 216) vermöge uralter Sage schreibt, richteten auf dem 6 Morgen großen Gerichtswasen zu Seelach 17 Bauern aus umliegenden Orten unter freiem Himmel über Blut und Leben, und der jüngste Richter hatte die Stelle des Nachrichters zu versehen, wobei er Handschuhe trug, die er nach vollbrachtem Werk hinter sich warf, worauf er wieder ein ehrlicher Mann war, wie zuvor. *) Aus Urkunden erhellt zwar, daß die Schenken von Limpurg

*) Nach einer Anzeige des vormaligen Schultheißen Rupp zu Nardenheim stimmen diese Nachrichten mit den noch jetzt im Volke lebenden Sagen ganz überein. Die Handschuhe habe die 1843 gestorbene, 87jährige Wittwe eines Siebenzehners von Nardenheim im Hause gehabt, und dieselbe erinnerte sich auch, daß das von einem Siebenzehner von Seelach aufbewahrte Richtschwert 

{{Seite|115 schon 1403 das bis Gebenweiler reichende Halsgericht zu Seelach vom Reich zu Lehen trugen, das noch 1513 unter dem Vorsitze des Vogtes auch civilrechtliche Gegenstände „in offenem verbannem Gericht“ verhandelte. Aus einer Zeugenaussage vom Jahr 1580 geht aber auch hervor, daß die Siebenzehner das Gericht „helfen besetzen“, also selbst Richter waren, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Bauern, welche ihre Freiheit auf dem Walde länger behaupteten, im höheren Mittelalter, wo noch kein landesherrliches Gericht bestand (S. 75), ohne Einmischung eines Beamten, in erwähnter Weise Recht sprachen. Die Benennung Siebenzehner kommt urkundlich schon frühe vor. Nach einer Relation vom Jahr 1580, womit neuere Nachrichten zwar hinsichtlich der Orte, nicht aber der Zahlen jedes Orts übereinstimmen, waren Siebenzehner in Vorder-Steinenberg 5, Hinter-Steinenberg 4, Nardenheim 2, Deschenhof 1, Stixenhof 1, Kapf 1, Seelach 2, Altersberg 1. Nach einem Vertrag zwischen Württemberg und Limpurg vom 24. Febr. 1592 stand vermöge alten Herkommens dem Kloster Lorch nicht nur die Grundherrlichkeit, sondern auch das Recht der Besteuerung und „Wehr und Harnisch“ aufzulegen, den Schenken von Limpurg aber die Gerichtsbarkeit und Vogtei zu.

Ein weiteres interessantes Überbleibsel der ehemaligen Bauernverfassung auf dem Walde ist die Waibelhube. Graf Eberhard von Württemberg verlieh 1344 an Johann von Rechberg von Betringen „die „frien Gut, die in die Waibelhub gehörent, vnd die Leut, die da heizzent die frien Lut“ (Leute). Dessen Sohn Wilhelm von Rechberg zu Gröningen, 1362 damit belehnt, verkaufte 1377 die eine und 1410 die andere Hälfte der Waibelhube an die Schenken von Limpurg, welche von da an bis zum Erlöschen des Mannsstammes mit derselben belehnt wurden, worauf, nachdem die Schenken 1557 einen Theil an die Reichsstadt Gmünd abgetreten, der Rest 1713 an Württemberg zurückfiel. Die Waibelhube, auf welche die Oberamtsbeschreibung von Gmünd zurückkommen wird, erstreckte sich in die jetzigen Oberamtsbezirke Gaildorf, Gmünd und Welzheim. An Orten unseres Bezirks gehörten zu derselben: Ruppertshofen, wo schon 1360 ein Gericht der Waibelhube war, Helpertshofen, Hinter-Linthal, Hönig, Holzhausen, Schlechtbach, Thonolzbronn, Vellbach und Waldmannshofen.

Über sonstige deutsche Alterthümer siehe Eichenkirnberg, Götzenmühle, Humberg, Steinenforst und Unter-Gröningen.

in einen Astbecker (ein langes Messer zum Verkleinern der Tannenäste) umgeschmiedet worden. Löcher, welche vom Galgen und Rad auf dem Gerichtswasen hergerührt haben sollen, wurden erst 1828 aufgefüllt. 

{{Seite|116
<references/>
B.

Ortsbeschreibung, *)

in alphabetischer Reihe der den Oberamtsbezirk bildenden 23 politischen Gemeinden oder Schultheißereien, jedoch unter Vorausstellung der Oberamtsstadt.
Die am Schluß beigefügten Tabellen gewähren übersichtliche Zusammenstellungen
I. der Bevölkerung, der Gebäude und des Viehstandes, II. des Flächenmaßes nach
den verschiedenen Bestandtheilen und III. des Steuer-Catasters, des
Gemeinde- und Stiftungs-Haushaltes.
Die Oberamtskarte zeigt die geographische Lage der Orte.


Gaildorf,

Gemeinde II. Kl. mit 1804 Einwohnern, worunter 53 Katholiken. – Ev. Pfarrei;
die Katholiken sind nach Hausen eingepfarrt.

Die Oberamtsstadt Gaildorf liegt unter 27° 25′ 58,28″ östlicher
Länge und 49° 0′ 4,17″ nördlicher Breite, 16 geometrische Stunden nordöstlich von Stuttgart. Die Erhebung über das Mittelmeer beträgt am
Kirchthurm 1016,8 und am Thurmknopf 1146,5 Par. Fuß.

Gaildorf ist der Sitz sämmtlicher Bezirksstellen, das Forstamt ausgenommen, sowie eines Postamtes und folgender standesherrlichen Verwaltungen: des Fürstlich Solms-Braunfels'schen Rentamtes, des Gräflich Pückler'schen Ober-Rentamtes und des Gräflich Waldeck'schen Ober-Rentamtes, der Fürstlich Solms-Braunfels'schen Forstverwaltung und
der Gräflich Pückler'schen Forstverwaltung. Die Schreibart war in älteren Zeiten Geiledorf und Geilendorf; der Name scheint von dem Frauennamen Geilena abzustammen.

Die Zehenten und grundherrlichen Rechte stehen zu {{Bruch|1|4}} dem Staat,
zu 2/4 der Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf und zu {{Bruch|1|4}} der Standesherrschaft Limpurg-Waldeck zu. In das Burggut theilen sich die 

*) Hilfsmittel für den topographischen Theil: H. Prescher, Geschichte
und Beschreibung der Reichsgrafschaft Limpurg, 2 Theile, Stuttgart 1789, und
die S. 97 erwähnten Urkunden-Auszüge, auch andere am betreffenden Ort erwähnte Druckschriften. Außerdem wurden überall, so weit sie sich fanden, Archiv-Urkunden zu Grund gelegt.
{{Seite|117{{Seite|116}}

{{Headline|200||B.}}


{{Headline|180|0.2|Ortsbeschreibung, <ref>Hilfsmittel für den topographischen Theil: H. ''Prescher'', Geschichte und Beschreibung der Reichsgrafschaft Limpurg, 2 Theile, Stuttgart 1789, und die S. 97 erwähnten Urkunden-Auszüge, auch andere am betreffenden Ort erwähnte Druckschriften. Außerdem wurden überall, so weit sie sich fanden, Archiv-''Urkunden'' zu Grund gelegt.</ref>}}

{{Headline|100||in alphabetischer Reihe der den Oberamtsbezirk bildenden 23 politischen Gemeinden oder Schultheißereien, jedoch unter Vorausstellung der Oberamtsstadt. Die am Schluß beigefügten Tabellen gewähren übersichtliche Zusammenstellungen <br />I. der Bevölkerung, der Gebäude und des Viehstandes, II. des Flächenmaßes nach den verschiedenen Bestandtheilen und III. des Steuer-Catasters, des Gemeinde- und Stiftungs-Haushaltes.<br />Die Oberamtskarte zeigt die geographische Lage der Orte.}}


{{line||3}}


{{Headline|140|0.2|Gaildorf,}}

{{Headline|100||Gemeinde II. Kl. mit 1804 Einwohnern, worunter 53 Katholiken. – Ev. Pfarrei; die Katholiken sind nach Hausen eingepfarrt.}}

Die Oberamtsstadt Gaildorf liegt unter 27° 25′ 58,28″ östlicher Länge und 49° 0′ 4,17″ nördlicher Breite, 16 geometrische Stunden nordöstlich von Stuttgart. Die Erhebung über das Mittelmeer beträgt am Kirchthurm 1016,8 und am Thurmknopf 1146,5 Par. Fuß.

Gaildorf ist der Sitz sämmtlicher Bezirksstellen, das Forstamt ausgenommen, sowie eines Postamtes und folgender standesherrlichen Verwaltungen: des Fürstlich Solms-Braunfels'schen Rentamtes, des Gräflich Pückler'schen Ober-Rentamtes und des Gräflich Waldeck'schen Ober-Rentamtes, der Fürstlich Solms-Braunfels'schen Forstverwaltung und
der Gräflich Pückler'schen Forstverwaltung. Die Schreibart war in älteren Zeiten Geiledorf und Geilendorf; der Name scheint von dem Frauennamen Geilena abzustammen.

Die Zehenten und grundherrlichen Rechte stehen zu {{Bruch|1|4}} dem Staat, zu {{Bruch|2|4}} der Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf und zu {{Bruch|1|4}} der Standesherrschaft Limpurg-Waldeck zu. In das Burggut theilen sich die 

{{Seite|117}}

gedachten Grundherren und die Standesherrschaft Limpurg-Gschwend.
Eine Umgelds-Entschädigung genießen dieselben nicht, wohl aber die
Stadt. In den Gräflich Pückler'schen und Waldeck'schen Familien bestehen Familien-Fideicommisse.

Das Städtchen liegt frei im Kocherthal, das hier {{Bruch|1|4}} St. breit und
von beiden Seiten mit hohen, meist bewaldeten Bergen umgeben ist. Die
Thalsohle ist etwas wellenförmig und bietet mit den vielen und schönen
(contracted; show full)
Die Standes-Herrschaften	8211	11	26	21	682	11	2890	34	240	27	7313	13	16	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–	–
Im Ganzen	224.801	32	3367	52	18.456	–	2921	15	243	–	1.382.671	2508	–	3125	1 	1924	–	266 3/8	22.391	79.118	43.682	11.921	12.325	29.679	17.195	17.280 	295 5/8	64.282 	13.520	7338	9425 
*) Die mit * bezeichneten Gemeinden haben keine Stiftungspflegen.
**) Unter-Gröningen hat die Stiftungspflege gemeinschaftlich mit Ober-Gröningen.