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{{Baustelle}}
{{Projektdaten|
 PROJEKTTITEL=Zur Grundrechtsbindung von Wikipedia
|ANSPRECHPARTNER=[[Benutzer:Aschmidt]]
|LAUFZEIT=Juni 2012 bis Mai 2013
|ZUSAMMENARBEIT=Erwünscht, bei Interesse bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme über die Projektdiskussionsseite.
|KURZBESCHREIBUNG=Rechtsgutachten zu der Frage, inwieweit Community und staatliche Gerichte in Bezug auf Wikipedia an die Grundrechte gebunden sind und wie sich dies auswirkt
|BILD=Wikipedia-logo-v2-de.svg
(contracted; show full)
* Theoretischer Ausgangspunkt ist der Konflikt zwischen den großen klassischen staatsfernen und staatskritischen Entwürfen des Cyberspace in den Essays von Eric S. Raymond und John Perry Barlow einerseits und der Geltungsanspruch des staatlichen Rechts andererseits.

==
 Einführung: Konflikte, Regeln, Entscheidungen ==
* Exemplarische Fälle von Benutzersperrungen und Seitenlöschungen
* Beschreibung der zugrundeliegenden Projektregeln
*Allgemeine und exemplarische Beschreibung von Konflikten in Wikipedia. Wie sind diese Konflikte von der Community verarbeitet worden?
* Verfahren zur LösBeschreibung oder Entscheidung von Konflikten unter den Bearbeitern von Wikipediazugrundeliegenden Projektregeln
** [[w:Wikipedia:Grundprinzipien]]
** [[w:Wikipedia:Meinungsbilder]]
** [[w:Wikipedia:Konflikte]]
** [[w:Wikipedia:Schiedsgericht]]
* Drei typische Problemlagen
** Meinungsverschiedenheiten unter Autoren 
*** [[w:Diskussion:Rente wegen Todes#Rechenbeispiele...]]
(contracted; show full)
*** [[w:Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen]] – in Vorbereitung
** Löschung von Seiten im Wiki 
*** [[w:Wikipedia:Löschregeln]]
*** [[w:Wikipedia:Schnelllöschantrag]]
*** Oktober 2011: [[Wikipedia:Löschkandidaten/7. Oktober 2011#Benutzer:Lapp_.28bleibt.29]] – Weblink auf die eigene geschäftliche Website im BNR zulässig?
*** Februar 2012: [[w:Wikipedia:Meinungsbilder/Diderot-Club II]] – Löschung einer Seite im BNR aufgrund eines Meinungsbilds?


=== Problemstellung ===
* Welche Rechtsfragen stellen sich auf dieser Grundlage?
* Sind die Community und ihre Organe an die Grundrechte gebunden?
* Sind staatliche Gerichte an die Grundrechte gebunden?

== „Recht“ in Wikipedia? – Verrechtlichung ==
{{Zitat|TEXT=Ähm, nur noch mal, damit das deutlich wird: die WP ist keine Demokratie. Sie funktioniert auch nicht nach demokratischem Prinzip, das kann sie gar nicht. Sie ist virtuell, eigentlich (ausser auf Servern mit Nullen und Einsen) gibt es sie nicht. Das Grundgesetz spielt hier ebensowenig eine Rolle wie sämtliche damit verbundenen Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte. Die genannten Dinge (Vorinstanz/Berufungsverfahren/Revision) gibt es schlicht ni(contracted; show full)
* Grundprinzipien, Meinungsbilder, SG-Regeln und -Entscheidungen als privates Recht? Rechtsbindungswille? Primary und secondary rules? Vertrag, Gesellschaft oder „Netzwerk“?
* Parallelen aus dem „Offline-Recht“: Vereinsstrafen, Vereins- oder Parteiausschluß/Vertragsstrafe?
* [[w:Wikipedia:Wikijuristerei]]

=== Rechtliche Strukturen und Rechtsbindung innerhalb des Projekts? ===
*
 Handelt es sich bei Wikipedia um ein Beispiel von Verrechtlichung?
** Ist die Community eine rechtliche Gemeinschaft/Gesellschaft?
*** „Verfassung“ von Wikipedia? Was ist eine „Community“ aus rechtlicher Sicht? – Gesellschaftsrecht
*** Jipitec/Wielsch, 2010: [http://www.jipitec.eu/issues/jipitec-1-2-2010/2618 Governance of Massive Multiauthor Collaboration – Linux, Wikipedia, and Other Networks: Governed by Bilateral Contracts, Partnerships, or Something in Between?]
*** Teubner, 2010: [http://www.jura.uni-frankfurt.de/l_Personal/em_profs/teubner/dokumente/constitutionalmoments_dt.pdf Verfassungen	ohne	Staat?	Zur	Konstitutionalisierung transnationaler Regimes]
*** Teubner: [http://www.jura.uni-frankfurt.de/l_Personal/em_profs/teubner/Person/PublikationenDeutsch.html Volltexte]
*** [[w:Systemtheorie des Rechts]]
** Schafft die Community durch Meinungsbilder, Adminentscheidungen und SG-Entscheidungen eigenes Recht? Werden dadurch Rechtsnormen gesetzt?
*** Es werden jedenfalls soziale Normen gesetzt.
*** Private können grundsätzlich selbst Recht setzen, auch in eigenen, selbst gewählten und ausgestalteten Verfahren. 
*** Dazu gehört aber ein Rechtsbindungswille. Den dürfte die Community bei der Abstimmung über ein Meinungsbild nicht haben. 
*** Errichtet sie dabei trotzdem eine rechtliche Ordnung? 
*** Ist diese Normsetzung an staatliches Recht gebunden, ist die Community/ sind ihre Organe an staatliches Recht gebunden?

==== Insbesondere: Das Schiedsgericht ====
(contracted; show full)
** Das gilt genauso für entsprechende Überlegungen bezüglich Adminentscheidungen, denn auch Admins sind an die gleichen Projektregeln gebunden. Bei Communityentscheidungen könnte ein größerer Spielraum bestehen, weil diese eher sozusagen „verfassungsgebenden“ Charakter aufweisen.
** Grundrechte könnten aber bei Entscheidungen staatlicher Gerichte ins Spiel kommen.

=== 
Rechtsbindung staatlicher Gerichte in Bezug auf Wikipedia ===
* Können staatliche Gerichte wegen Konflikten in Wikipedia angerufen werden?
** Zuständigkeit, Gerichtsstand
** Anspruchsgrundlagen
*** staatliches Recht
*** Sind staatliche Gerichte an die Projektregeln gebunden?
* Gibt es eine mittelbare oder eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei Entscheidungen staatlicher Gerichte in Bezug auf Wikipedia?
** [http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011] – Fraport
** kommunikative Grundrechte?
** Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem Online-Projekt?
*** Zugang kraft Kontrahierungszwangs?

=== Insbesondere: Grundrechtsgeltung in Wikipedia? – DrittwirkungInsbesondere die Drittwirkung der Grundrechte ===
{{Zitat|TEXT=…in Zeiten, in denen die öffentliche Meinungsbildung zunehmend auch auf privat zur Verfügung gestellte Infrastruktur angewiesen ist, darf schon über eine Drittwirkung der Grundrechte nachgedacht werden. Die Beschränkung der bürgerlichen Rechte wird entsprechend von der dt Verfassungsrechtsprechung nicht auf hoheitliche Eingriffe beschränkt, sondern auch auf Eingriffe Privater, z.B. Flughafengesellschaften, die aufgrund ihres Hausrechts Demonstrationen verbieten. […] Das Gericht stellt zwar auf die öffentliche Hand als Mehrheitseigner der Aktien ab, aber sagt zugleich, dass die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird'', daher könne ''die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden können.|AUTOR=Olag [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club_II&diff=99569067&oldid=99568801], [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia_Diskussion:Meinungsbilder/Diderot-Club_II&diff=next&oldid=99569539]}}

* Dogmatische Grundlegung
** Gibt es eine mittelbare oder eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei Entscheidungen staatlicher Gerichte in Bezug auf Wikipedia?
** [http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011] – Fraport
* Anwendbarkeit auf Wikipedia
** ''Die Grundrechtsbindung von Bahn und Flughafen beruht darauf, daß sie mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft sind und nur in der privaten Rechtsform auftreten („kein Flucht ins Privatrecht“). Alles andere ist abwegig und bedarf keiner Erörterung.''
** Karavas: Digitale Grundrechte: Elemente einer Verfassung des Informationsflusses im Internet. Baden-Baden: Nomos. Internationale Studien zur Privatrechtstheorie. Bd. 8. 2007. Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 2006. ISBN 978-3-8329-2808-7.
* Ist die Community, sind Administratoren und Schiedsgericht an die Grundrechte der Autoren gebunden?
* Sind staatliche Gerichte an die Grundrechte der Autoren gebunden?
** Können staatliche Gerichte angerufen werden bei Konflikten?
*** Zuständigkeit, Gerichtsstand
*** Anspruchsgrundlagen
**** staatliches Recht
**** Sind staatliche Gerichte an die Projektregeln gebunden?
**** kommunikative Grundrechte?
**** Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem Online-Projekt?
**** Zugang kraft Kontrahierungszwangs?

== Einzelne Grundrechte ==
=== Allgemeines Persönlichkeitsrecht ===
* [[w:WP:BIO]]
* [[w:WP:URV]]
* ''Die wichtigste Stelle, an der Grundrechte in unsere Arbeit hineinspielen, ist sicherlich WP:BIO für das Verhältnis von Außenstehenden gegenüber dem Projekt insgesamt. Natürlich ist auch an WP:URV zu denken. Aber: Grundrechte in Wikipedia, zwischen Wikipedianern, als eine Regel innerhalb des Projekts?''

(contracted; show full)oposed the quoted principle, "Allowing anonymous editing and forbidding conflict of interest," the committee said, "is an obvious contradiction which necessarily is imperfectly resolved.", it was presented as something for the Wikipedia community to think about. Although sometimes our decisions have resulted in policy, we are supposed to apply existing policy.''[http://forums.theregister.co.uk/post/120030]

[[Kategorie:Fachbereich Rechtswissenschaften]]
[[Kategorie:Wikipedia]]